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  • Wenn jemand zu einer Auktion die Versandkosten von 15€ angibt und es dann als normales Postpaket für 6,70€ verschickt... geht das mit rechten Dingen zu?


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn jemand zu einer Auktion die Versandkosten von 15€ angibt und es dann als normales Postpaket für 6,70€ verschickt... geht das mit rechten Dingen zu?

    Nicht schön.


    Wenn jemand aber einen pauschale Versandkosten angibt, stecken da auch Bearbeitung und Verpackung drin. Kann man rechtlich wenig machen, zumal die Kosten vorher angegeben wurden.


    Allerdings habe ich in ähnlichen Extremfällen noch mal - vor der Bewertung - nachgefragt und um eine Rücküberweisung eines Teils der überhöhten Versandkosten gebeten. Erfolgsquote ca. 50 %.


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn jemand zu einer Auktion die Versandkosten von 15€ angibt und es dann als normales Postpaket für 6,70€ verschickt... geht das mit rechten Dingen zu?


    Versandkosten != Portokosten. Dieser jemand hat sich eben für das Verpacken und zur Post bringen reichlich entlohnt. Aber letzlich stellt sich die Frage IMHO nicht, da es explizit angegeben ist. Ob man den Artikel kauft, bleibt einem selbst überlassen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn jemand zu einer Auktion die Versandkosten von 15? angibt und es dann als normales Postpaket für 6,70? verschickt... geht das mit rechten Dingen zu?


    -SF³


    Ich hatte gerade dieses Problem, aber von der anderen Seite aus gesehen:
    Ich gebe dem TT mal folgendes zu bedenken: Ein gewerblicher Verkäufer trägt in D das volle Versandrisiko, also auch für die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg.


    Nun gibt es die einfache Lösung: Abwälzung des Risiko auf Dritte (Auf Käufer geht nicht), sprich die Post. Diese Lösung heisst Paket und kostet entsprechend.
    Alternative ist, Risiko selber tragen und z.B. als simplen Brief versenden.
    Hat zur Folge, dass man schutzlos dasteht, wenn der Käufer behauptet, die Ware gar nicht oder beschädigt erhalten zu haben. Dann muss man nochmal liefern.


    Und nun frage ich: Ist es dann nicht mindestens gerechtfertigt, für den Versand 6,70 statt der 1,44 Portokosten zu verlangen?
    Denn der Kunde hat ja genausowenog Versandrisiko zu tragen, wie bei einem Versand als Postpaket.


    Wohlgemerkt: Wir reden hier ausschliesslich von in der Beschreibung angegebenen Versandkosten.
    Wenn Dir die 15 Euro nicht passen, warum bietest Du dann? Lass es doch, oder mindere Dein Gebot entsprechend.


    Aus einer anderen Sicht betrachtet: Wenn Du wüsstest, wieviel der Verkäufer für die Ware bezahlt hat, würdest Du daraus evtl. auch eine Kaufpreisminderung herausschlagen wollen, so nach dem Motto: Der hat ja viel zu viel verdient?


    Orest

  • Hallo,


    ich habe einige Fragen. Zwar geht es nicht direkt um Ebay sondern um das zumindest in Deutschland inzwischen geschlossene Ricardo, da meine Frage aber sowieso unabhängig von der Handelsplattform sind, ist das egal.


    Ich habe, wie auch schonmal an anderer Stelle geschildert, letzten November ein 8910i gekauft. Kaufpreis 380.- Euro, Geld überwiesen, nichts mehr gehört, Dame unauffindbar.
    Strafanzeige gestellt, Anwalt beauftragt. Dame wurde gefunden und jetzt auch gemahnt.


    Leider weist der Schrieb des Gerichtsvollzieher die Dame als "amtsbekannt pfandlos" gemäß § 63 GVGA aus, die Akte wird daher geschlossen.


    Meine Fragen:

    • Beeinflusst das das ebenfalls anhängige Strafverfahren? Auch Mittellose kann man in den Knast stecken - ich will Blut sehen. (an dieser Stelle ein halbherziger ";)").
    • Nur weil die Dame jetzt mittellos ist, wird sie das ja nicht für immer bleiben. Kann man dann noch einmal gegen sie vorgehen? Oder ist mein Geld für immer verloren?
    • Das Anschreiben meines Anwalts an mich ist ein Anschreiben, mehr nicht (BTW: Hätte mir da durchaus etwas Erklärung im Anschreiben gewünscht. Schlechtes Preis-/Leistungsverhätlnis.). Da ich ihm damals die Karte der für ich gültigen Rechtsschutzversicherung meiner Mutter vorgelegt hatte, muss ich demnach auch nichts zahlen.
      Keine Rechnung -> keine Zahlung meinerseits. Gilt doch auch bei Anwälten, oder?
      Nicht, dass ich als nächster Besuch vom Gerichtsvollzieher bekomme.
    • Wer bietet günstige Schrotflinten und/oder starke Kerle mit schlechter Kindheit zu günstigen Preisen? ;-)



    Danke! :)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Die Tatsache, dass die Frau nicht zahlen kann, beeinflusst ihre Strafbarkeit nicht.
    Wenn sie dich nachweislich betrogen hat, bekommt sie ihre Strafe.


    Wenn du den Gerichtsvollzieher losgeschickt hast, musst du einen vollstreckbaren Titel haben. Dieser verjährt frühestens nach 30 Jahren. Du hast also noch ein paar Tage Zeit, die vertrauensvoll an die Dame zu wenden.


    Du hattest aber schon eine Übernahmezusage der Rechtsschutzversicherung?
    Dann gibt es normalerweise keine Probleme und die Rechnung wird von der Versicherung bezahlt. Ansonsten kann es ggf. zu Diskussionen kommen.


    Die letzte Frage habe ich nicht gesehen :rolleyes:;) .



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Wer bietet günstige Schrotflinten und/oder starke Kerle mit schlechter Kindheit zu günstigen Preisen? ;-)


    Danke! :)


    Könnte dir schwache Kerle mit mieser Kindheit anbieten.Die können zwar nich' so toll zuschlagen,bauen aber prima Sprengsätze :D .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Bin wahrsch. ebay-Betrüger aufgesessen :(


    Nun hats mich wahrscheinlich auch mal erwischt: Am Montag eine Uhr ersteigert, Paket kommt heute an, was ist drin: Ein altes TDSL-Modem.


    Ich hatte den Verkäufer bereits vor meiner Überweisung telefonisch gesprochen. Er meinte da bereits, dass er das Paket nicht persönlich verschicken würde, er sich aber darum kümmern würde, dass das Paket sofort nach Geldeingang (das war dann gestern) rausgeht.


    Vorhin habe ich ihn wieder telefonisch erreichen können. Er meint, er sei ebenso entsetzt wie ich und würde sich sofort drum kümmern. Ich habe ihm eine Deadline für heute nachmittag ersetzt.


    Falls sich meine Befürchtung bestätigt; in welcher Reihenfolge sollte man am besten vorgehen? Mein Ansatz wäre:


    - Heute abend bei ebay "Beschwerde über Nicht- oder Falschlieferung"
    - Morgen früh zur Polizei und Anzeige wegen Betrugs erstatten
    - Nach 30 Tagen ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen


    Hat jemand das schon mal praktisch durchexerziert? Wer ist eigentlich in der Beweispflicht, wenn der Gegenüber behauptet, es habe sehr wohl die ersteigerte Uhr im Paket gelegen? Und wie verhält sich ebay, insbes. in der Frage des Käuferschutzes, falls der Gegenüber behauptet, er habe die korrekte Ware versandt?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Gibt es da nicht einen eigenen Thread für? Such mal, bist bestimmt nicht der erste.


    Viel Glück :)


    edit: Guckstu hier

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

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