Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang liegt beim Verkauf zwischen Privatleuten beim Käufer.


    Er muß also dir den Mangel nachweisen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • angebot


    habe es gelesen. es geht nur darum, ich brauche ein originaleingeschweisstes. habe ein solches bei ebay versteigert und es ging verloren . der käufer fordert nun die gleiche ware ein oder will mich anzeigen. .. ob er dein spiel akzeptieren würde? ich glaube er ist hndler.

  • nachdem du das ja auch noch im Suche-Forum abgesetzt hast "Habe ein solches bei Ebay versteigert und kam auf dem Postweg verloren. Der Käufer will mich nun verklagen, obwohl ich ihm angeboten habe, das Geld sofort zu erstatten. Also muss ich ich wohl um Ersatz kümmern. "


    will ich dir sagen: Du hast wahrscheinlich privat verkauft, daher trägt der Käufer das Transportrisiko wozu auch Verlust gehört. Du musst die Sache nur dem Transportdienstleister übergeben haben und das womöglich beweisen können.


    Verklagen wird er dich bestimmt nicht, denke ich mal ;) Wenn du freundlich sein willst: Geld zurück und Ende der Fahnenstange

    Viele Grüße
    Martin

  • klage?


    ich habe es gestern mit 4 freundlichen mails versucht und wollte das geld erstatten. er sagt nur er stellt strafantrag und kommt mich besuchen...???? was kann denn so eine anzeige eigentlich bewirken?

  • Re: klage?


    Zitat

    Original geschrieben von vivakubaforever
    er sagt nur er stellt strafantrag und kommt mich besuchen...????


    was ist das denn für ein idiot? ich sehe doch richtig, dass es hier um ein spiel im wert von vielleicht 5-10 euro geht?!

  • Hast du evtl das Ebay Angebot noch?
    Wenn du das ganze unversichert versendet hast geht es bei EBay immer auf Risiko des Käufers. Er kann dich nicht anzeigen oder Sonstwas!
    Ich würde ihm auf keinen Fall das Geld zurückerstatten oder Ersatz suchen!


    Gruss Nico

  • du hast auch noch unversicherten Versand angegeben, dann ist es verloren gegangen und aus. Das Transportrisiko trägt der Käufer.


    Wobei: Warum bist du bei ebay rausgeflogen?

    Viele Grüße
    Martin

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