Hallo,
jetzt hat es mich auch erwischt und ich würde gerne wissen, ob ich da überhaupt was machen kann oder ob ich das unter Lehrgeld verbuchen muß:
Habe für meine Freundin ein ISDN Telefon ersteigert. Das ist heute angekommen und funktioniert auch soweit, das einzige Problem ist, wenn ich den Hörer auflege, passiert nichts, ich muß richtig feste auf den Hörer drücken, damit die Verbindung getrennt wird. Da wird also irgendwas mit der Gabel (oder dem ISDN-Pendent) nicht in Ordnung sein (läßt sich wohl nicht weit genug reindrücken). Ist die Verbindung dann erstmal getrennt, bleibt sie das auch meist (ab und an kommt dann trotzdem auf einmal wieder ein Freizeichen, obwohl der Hörer aufliegt).
Soweit so gut, die Verkäuferin hat das mit keinem Wort erwähnt, und sie hat so Ebay-DAU-mäßig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Kann ich nun damit argumentieren, daß sie diesen Mangel arglistig verschwiegen hat (das Telefon wird damit quasi unbenutzbar, weil man immer davon ausgehen muß, daß nicht "richtig aufgelegt" ist, wenn man gerade nicht in der Nähe des Telefons ist)? In diesem Fall würde ihr ja der Ausschluß auch nichts bringen, denn ich gehe davon aus, daß der Fehler bei ihr auch schon da war, sowas kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Oder ist sowas in der Praxis "dumm gelaufen"?
Gruß
Seby