Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo,


    jetzt hat es mich auch erwischt und ich würde gerne wissen, ob ich da überhaupt was machen kann oder ob ich das unter Lehrgeld verbuchen muß:


    Habe für meine Freundin ein ISDN Telefon ersteigert. Das ist heute angekommen und funktioniert auch soweit, das einzige Problem ist, wenn ich den Hörer auflege, passiert nichts, ich muß richtig feste auf den Hörer drücken, damit die Verbindung getrennt wird. Da wird also irgendwas mit der Gabel (oder dem ISDN-Pendent) nicht in Ordnung sein (läßt sich wohl nicht weit genug reindrücken). Ist die Verbindung dann erstmal getrennt, bleibt sie das auch meist (ab und an kommt dann trotzdem auf einmal wieder ein Freizeichen, obwohl der Hörer aufliegt).
    Soweit so gut, die Verkäuferin hat das mit keinem Wort erwähnt, und sie hat so Ebay-DAU-mäßig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
    Kann ich nun damit argumentieren, daß sie diesen Mangel arglistig verschwiegen hat (das Telefon wird damit quasi unbenutzbar, weil man immer davon ausgehen muß, daß nicht "richtig aufgelegt" ist, wenn man gerade nicht in der Nähe des Telefons ist)? In diesem Fall würde ihr ja der Ausschluß auch nichts bringen, denn ich gehe davon aus, daß der Fehler bei ihr auch schon da war, sowas kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Oder ist sowas in der Praxis "dumm gelaufen"?


    Gruß
    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Soweit so gut, die Verkäuferin hat das mit keinem Wort erwähnt, und sie hat so Ebay-DAU-mäßig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
    Kann ich nun damit argumentieren, daß sie diesen Mangel arglistig verschwiegen hat (das Telefon wird damit quasi unbenutzbar, weil man immer davon ausgehen muß, daß nicht "richtig aufgelegt" ist, wenn man gerade nicht in der Nähe des Telefons ist)? In diesem Fall würde ihr ja der Ausschluß auch nichts bringen, denn ich gehe davon aus, daß der Fehler bei ihr auch schon da war, sowas kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Oder ist sowas in der Praxis "dumm gelaufen"?


    Probieren geht über Studieren...


    Freundliche bestimmte mail in der du sie auf die Problematik hinweist, ihr klar machst, dass dieser Mangel für sie, sofern sie das Gerät selbst genutzt hat, offensichtlich war, und somit ein Haftungsausschluss nicht greife. Ein paar §§ dazugestreut, vielleicht andeuten, dass dir ein stures Verhalten ihreseits den Verdacht eines Betruges nahelegen könnte, und schauen was dabei rauskommt :D


    Rein juristisch gesehen wird es dir schon schwerfallen, einen Sachmangel überhaupt nachzuweisen, da du den Beweis antreten musst, dass dieser Fehler bereits bei der Ablieferung durch die Verkäuferin an die Psot vorlag.


    Und wenn dir dieser Nachweis gelingt, sind deine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung wegen des Haftungsausschlusses der Verkäuferin nicht durchsetzbar, da bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges verjährt.


    Wiederum musst du für eine Anwendbarkeit des § 444 BGB darlegen, dass der Mangel für die Verkäuferin ein offensichtlicher war und sie diesen in ihrem Angebot arglisitg verschwiegen hat bzw. sie dir ggü. eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.


    Also nicht wirklich gute Karten....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Heiho!


    Ich brauche auch mal wieder Hilfe:


    Habe bei diesem Verkäufer einen Losndalepulli sowie Fubu-Schuhe ersteigert. Habe auch gezahlt, Mailsupport auch einwandfrei und heute kam die Ware: Das da kein Originalkarton dabei war hat mich schon gewundert. Die Ware näher beschaut und die Schuhe sowie der Pulli sind extrem billig verarbeitet. Definitv Produktfälschungen aus sehr billigem Material. Schildchen im Pulli stimmen mit den originalen Schildchen überhaupt nicht überein sind viel plastikhafter und die Verarbeitung ist nur mies.
    Jetzt die Frage: Ist Produktfälschung in Deutschland nicht verboten? Zumindest der Handel damit?


    Ich habe dem Verkäufer mal folgende Mail geschrieben:


    Immerhin geht es um den für mich als Azubi nicht unerheblichen Betrag von über 50€.


    Würde mich über Tipps und Hilfe freuen


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Ja, ist verboten.
    Die Staatsanwaltschaft ist in der Regel recht scharf darauf :D ;).


    Ich habe erst einen Fall verfolgt, bei dem eine Frau in Tschechien "Markenware" eingekauft und bei Ebay vertickt hat.
    Freilich waren es Fälschungen.
    Die Dame hatte etwa 15000€ damit auf Ebay umgesetzt. Nun muß sie einiges an Strafe zahlen und die Schadensersatzansprüche der Hersteller sind auch noch offen. Und das wird alles in allem über 15000€ hinausgehen. Ein schlechtes Geschäft, wenn es auffliegt.


    Wenn du also die Worte Anzeige und Staatsanwaltschaft fallen lässt, könnte das doch sehr motivierend für den Verkäufer sein, dein Geld zurückzuerstatten :D



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Heute kam die Antwort auf meine Mail:


    Zitat

    Hallo guten tag


    habe gerade ihre mail gelesen ,, ich kaufe die sachen auch selbst nur zu ..
    ich würde sie bitten es mir zurückzuschicken mit einer notiz mit den
    ebaynummern und ihren kontodaten ... dann werde ich ihnen umgehend über
    onlinebanking das geld zurücküberweisen


    mfg


    Hösch? Bekloppt oder wie?!?! :D


    Habe Ihr folgendes zurückgeschrieben:



    Die Gute ist ja seit heute auch nicht mehr bei eBay registriert, scheine also nicht der erste zu sein, der Probleme mit gefälschten Klamotten hat.


    Ich bin gespannt ;).


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • ich hatte ja gehofft hier nicht posten zu müssen, aber nun ist es leider auch so weit... :(


    Hier der Artikel:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MESSO:IT


    (Ich gebe ja zu, dass er recht hoch angesetzt war, aber man kanns ja mal probieren ;) )


    Es handelt sich hierbei nicht um das Handy, das ich neulich im Biete hatte, ein paar(!) Kratzer sind aber auch auf diesem Vorhanden.


    Hier die freundliche Mail des Käufers:

    Zitat


    Hey was soll ads!!!!!
    1.Warum hast du nicht hingeschrieben das es ohne OVP ist
    2.Es sind ja fast nur Kratzer auf dem Handy
    3.Es ist gar nicht das Videoaufnahme programm enthalten was soll denn das fällt ihnen nichts andere ein als das Handy in Zeitungspapier einzuwickeln!!! Machen wir es einfach so ich schicke ihnen das Handy zurück und sie überweisen mir das Geld zurück das ist die einfachste Lösung es zu klären!!!!!!


    Mal ein paar ganz blöde Fragen: Ich habe doch definitiv dazugeschrieben, dass nur das Handy + Ladekabel + software (pcsuite) geliefert wird, wieso beschwert er sich dann? Und von welchem Programm redet er?! Ich habe an deim Handy vor Versand einen Masterreset durchgeführt, aber auch vorher hatte ich nie ein Programm zum Videos aunehmen...:confused:


    Ist es unüblich Handys in Zeitungspapier einzuwickeln und dann in einen Karton zu verpacken?! Ich glaube doch kaum...


    Was kann ich denn dem Menschen jetzt am besten zurückschreiben? Den Kauf will ich natürlich keinenfalls rückgängig machen...


    MfG
    Upprcalypse

    KN-Bug? -> PN :)

  • Hallo Gerald,


    doofe Sache das. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, der Käufer kann dies anscheinend nicht :).
    Ich würde nochmal darauf hinweisen, das das Gerät wie in der Auktion beschrieben geliefert wurde und er sich bei Fragen vor dem Kauf hätte an Dich wenden können. Kleiner Tipp dazu: Greif ganz tief in die Trickkiste der Diktion und Interpunktion, immer mit "Sie" anreden und förmlich, bestimmt und höflich bleiben. Das nimmt vielen den Wind aus den Segeln.


    Würde ich in Zukunft eh immer reinschreiben: "Bei Fragen bitte vor(!) Kauf mailen."


    -Andi- :)

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Schreib ihm in etwa folgendes
    "Sehr geehrter Herr XYZ,
    wie sie der Auktion Nr. 123, einzusehen unter http://www.xyz.de, entnehmen können, wurde in dem zugesicherten Lieferumfang eine "original Verpackung" nicht erwähnt.
    Der Zustand des Geräte war als gebraucht deklariert, die damit verbundenen Kratzer stellen keinerlei nicht erwähnten Mangel da.
    Das Gerät wurde, mittels "Masterreset" in den - softwaretechnischen - Auslieferungszustand zurückversetzt, d.h. die auf dem gelieferten Gerät installierte Firmware stimmt zu 100% mit der eines Neugerätes überein. Jedweige "Videoaufnahme programm"-Software ist nicht im Standard-Lieferumfang seitens Nokia vorgesehen, eine große Übersicht an 3. Hersteller Programmen - auch zur Videoaufnahme - finden sie unter http://www.aikon.ch. Der Versandkarton, bzw. die Umverpackung soll, lt. dem beauftragten Spediteur (hier: DHL), so geschaffen sein, dass der Inhalt - ihr Nokia 7650 - einen Sturz auf 80cm Höhe in der Versandverpackung unbeschadet übersteht. Mit der von mir gewählten Verpackung war diese Voraussetzung jederzeit gegeben, ein evtl. Transportschaden wäre seitens DHL versichert gewesen.
    Bitte beachten sie auch, dass "Gewährleistung, Rückgabe und Garantie" in der Auktion ausgeschlossen gewesen sind.
    Mit freundlichen Grüßen,


    App le Juicè

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Danke euch Allen: :D


    Zitat


    Ich verkaufe das Handy eh.
    Das kann aber echt nicht sein mein Kollege hat das gleiche Handy und es hat Videoaufnahme das kann gar nicht sein!!!!!!!!!!!!
    Gruß
    XXXXX XXX

    KN-Bug? -> PN :)

  • Ich hab mal ne Frage:


    Grad war ich auf der Suche nach Schuhen, da hab ich ein Angebot gesehen: 50€ SK, 45€ Startgebot.


    a) Wer macht solche Auktionen? Sinn?
    b) Wer bietet dann noch ernsthaft ohne den SK warzunehmen?


    Entweder alle doof ausser mich oder ich versteh's einfach nicht.


    -SF³

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!