ZitatOriginal geschrieben von Horizon
Im November letzten Jahres hatte ich mir ein T68i mit Cam und Zubehört ersteigert. Dieses ging dann leider verloren und der Verkäufer hat bei der Post den Nachforschungsauftrag erteilt. Mittlerweile sind schon über 3 Monate vergangen und seit Mitte Januar habe ich jetzt vom Verkäufer nichts mehr gehört.
Was kann ich da jetzt tun? Bewerten kann ich ihn jetzt ja nicht mehr und dachte der Verkäufer, dass er somit jetzt auf der sicheren Seite steht?
Da brauch ich schon mehr Details: Hat der Verkäufer in unternehmerischer Tätigkeit (A) gehandelt oder war es ein privater Verkauf (B)? Welche Versandart wurde zwischen euch vereinbart? Versichert (C) oder unversichert (D)?
Kombination A+C und A+D wären günstig für dich. In diesem Fall dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung setzen, die Preisgefahr trägt im Falle des Verbrauchsgüterkaufes unabdingbar der Verkäufer, egal ob versicherter oder unversicherter Versand vereinbart und bezahlt.
Kombination B+C: Kann der Verkäufer glaubhaft machen, die Kaufsache beim Frachtführer abgeliefert zu haben (Einlieferungsbeleg etc.), ist er erstmal aus dem Schneider. Du kannst dir von ihm seine Ansprüche gegen den Frachtführer abtreten lassen, so dass du mit der Versicherung der Frachtführers in Kontakt treten kannst.
Hat der Verkäufer Probleme damit, die Ablieferung des Handys bei der Post etc. glaubhaft zu machen (kein Beleg, keine Zeugen), hättest du im Falle des Falles die besseren Karten.
Sollte der Verkäufer ohne dringenden Grund vom vereinbarten versicherten Versand abgewichen sein (z.B. um Geld zu sparen) hat er die Arschkarte.
Kombination B+D: Grdsl. schlechte Karten für dich. Allerdings müsste der Verkäufer auch hier im Ernstfall dem Richter glaubhaft machen können, das Handy bei der Post abgeliefert zu habe (Quittung,Zeugen...)
Meinst du ein Betrüger hat Angst vor schlechten Bewertungen? Ausserdem kannst du einen Transaktionspartner unbefristet bewerten, sofern du Mitgliedsnamen und Artikelnummer kennst (vgl. URL von nadia)
Zitat
Ich hatte mir ein Motorola V50 ersteigert, das laut Artikelbeschreibung "ohne Vertragsbindung" sein sollte. Als es dann bei mir ankam und ich meine E-Plus Sim reintat kam "Spezialcode eingeben".
Ich kontaktierte den Verkäufer und bat ihn mir diesen Code zu nennen, und er nannte mir verschiedene Zahlen (000000, seine alte Pin, etc.) doch nichts half. Als ich etwas recherchierte fand ich heraus, dass es wohl ein SIM Lock ist und ich beantragte bei T-Mobile den Entsperrcode, doch dieser funktionierte leider nicht.
Nun weigert sich der Verkäufer das Handy zurück zu nehmen, da es bei ihm ja funktioniert hätte und er nicht wüsste, ob es durch die missglückten Versuche jetzt nicht mehr zu entsperren sei.
Vorab: Sicher ein V50? Ich kenne hier in D nur V3690 und zwar mit D1-SL.
Ich kenn mich mit Mot nicht aus, aber sicher dass es kein Sicherheitscode ist?
Klar hat es beim Verkäufer dann funktioniert mit seiner SIM Aber sobald er es dir ohne entsprechende Beschreibung (also ohne Hinweis auf Simlock respektive Sicherheitscodesperre) verkauft hat, liegt ein Sachmangel vor, da sich das Telefon durch die Sperre nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Die mehrfache Nennung falscher Enstsperrkombinationen durch den Verkäufer könnte man als fehlgeschlagene Nachbessserung interpretieren, wodurch dir ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zustünde. Setze dem Verkäufer aber sicherheitshalber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Sollte er nicht reagieren oder nicht im Stande zur Nachbesserung/Nachlieferung sein, kannst du nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.