Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von deißen
    bei t-online


    Dann sollte der StA im Ernstfall von denen die korrekten Daten bekommen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Bei T-Online kann man die Anschrift des Benutzers unter folgender URL finden:


    http:// home.t-online.de/home/ "T-Online Name" /. impressum.html


    oder http:// "T-Online Name" .bei.t-online.de/.impressum.html


    Natürlich ohne Leer- und Anführungszeichen. Der Punkt vor dem "impressum.html" ist aber erforderlich.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von deißen
    wäre ja nur schön, wenn es vorher gehen würde...
    Habe den anderen User angeschrieben, wegen der Adresse


    Meinem Eindruck nach ist das zwischen euch ein Kontaktproblem oder ein Problem mit der Post. Wenn er wirklich betrügen wollte, hätte er sich äusserst blöd angestellt.


    Anderen User beliefert, Bewertung abgegeben, t-online Adresse in Verwendung.


    Was mir auffällt, vielleicht hat er sein DSL gekündigt, da Modem verkauft, und geht nicht mehr mit T-Online ins Netzt, kann also die email nicht mehr abrufen?


    Lass dir vielleicht von ebay nochmal die Kontaktdaten schicken, evtl. hat er da schon eine neue email hinterlegt.


    Ansonsten hilft dir vielleicht das hier weiter...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    ich habe jetzt auch mein erstes Problem mit einem eBayer. :(
    Ich habe ein funktionierendes Handy versteigert und es vor dem Aberschicken nochmal getestet. Es funktionierte alles einwandfrei und ich habe es als versichertes Paket verschickt.
    Nun hat "er" mich angerufen und meinte das Handy wäre defekt (es lässt sich angeblich nicht einschalten und auch nicht laden). Er war sehr uneinsichtlich und hat mich schließlich dazu überredet, das Gerät wieder zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis zurückzuzahlen.
    Und jetzt zu meinem Problem: er hat das Handy schon vor 2(!) Wochen erhalten und jetzt funktioniert es plötzlich nicht und mir wird mit einer Anzeige gedroht.
    Was soll ich tun? Ihn anrufen und sagen, dass ich es doch nicht nehme und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Oder doch das Handy zurücknehmen und mir von der Post den Schaden ersetzen lassen (Handy wurde als vers. Paket verschickt. Habe aber leider den Schein mit Ident-Code nicht mehr)?


    Danke schonmal für eure Hilfe! Christian

  • Ganz wichtig: Hast du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Ganz wichtig: Hast du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?


    Ja, ich schreibe unter alle meine Auktionen, dass ich keinerlei Garantie, Gewährleistung und was es sonst noch so gibt übernehme.

  • Ich würde es nach 14 Tagen nicht mehr zurück nehmen. Vielleicht ist es ihm selbst kaputt gegangen (Wasser, Sturz etc.) und we versucht nun wieder an sein Geld zu kommen. Wenn das Gerät angeblich nicht an geht, muss er das doch bei Erhalt des Paketes gemerkt haben und nicht erst 14 Tage später.


    Ich würde in Deinem Fall erst einmal ganz ruhig bleiben. Wenn das Gerät noch Garantieh hat, kann er es ja einschicken. Und mit dem Anwalt, meist ist es so: "Hunde die bellen, beißen nicht";-)

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • scy:


    Ich hoffe du hast Dir die Seriennummer des gerätes notiert?


    Wie argumentiert denn der Verkäufer:


    1. Handy 2 Wochen lang ok, dann kaputtgegangen


    oder


    2. Handy von Anfang an kaptt gewesen?


    Bei 1. Variante bist du, sofern du die Sachmängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen hast, auf der sicheren Seite. Es sei denn, du hast dem Käufer einen für dich offensichtlichen Mangel arglistig verschwigen.


    Zu 2. bleibt anzumerken: Warum hat der Käufer in der Zwischenzeit nicht reklamiert?




    War den das Paket offensichtlich äußerlich beschädigt? Wenn ja, warum hat es der Käufer dann angenommen?


    Ohne Einlieferungsbeleg wirst du bei der Post ohnehin nichts mehr erreichen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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