Ist dieses ebay-Angebot legal?
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Re: Ist dieses ebay-Angebot legal?
ZitatM. E. nach ist das aber falsch, denn das Gesetz mit der Sicherheitskopie ist nicht mehr aktuell...
ein solches "gesetz" gab es nie. am -ungeschriebenen- recht zur privatkopie hat auch das neue urheberrecht nichts geändert. es sagt nur, dass man keinen kopierschutzmechanismus "knacken" darf. offen bleibt, bis zu einer gerichtlichen entscheidung, ob das recht zur privatkopie höher zu bewerten ist als das verbot der umgehung eines kopierschutzes. für eine diskussion darüber ist hier der falsche ort.
zurück zu ebay: grauzone, richtung zivilrechtlich bedenklich. die formulierung ist geschickt, er versteigert eigentlich nur die rohlinge. der "service", die kopie draufzumachen, kostet nichts extra. d.h., die bereits bezahlten rohlinge werden dann kostenlos an "den neuen freund" weitergegeben. gleichwohl wird man in einer gesamtschau sagen muessen, dass irgendwie schon der preis für die kopie mitbezahlt wird.
ebay wird gleichwohl nicht eingreifen, da nicht evident gesetzeswidrig und ebay gerne mitverdient...
(zum melden unzulässiger auktionen haben sie eine 0900er nummer...)
DVD Player günstig ersteigert...
Moinsen,
habe gestern wirklich mal ein gutes Schnäppchen bei Ebay gemacht. Einen Pioneer DVD Player für nur 46 Euro. Nicht schlecht, oder?
Das dachte sich der Verkäufer wohl auch, als er mir keine fünf Minuten nach Auktionsende eine Mail schrieb, es täte ihm leid, aber beim Verpacken wäre grad der Player runtergefallen.
Auf Nachfrage, ob er mir denn ein Bild des zerstörten Players zuschicken könnte, hat er sich nichts anmerken lassen.
Liegt ja wohl auf der Hand, daß der Player nicht runtergefallen ist, oder?
Was kann man denn so Schönes in die Bewertung schreiben, oder kann man doch noch irgendwie die Herausgabe erzwingen?
Gruß
Christian
Setze ihn in Lieferverzug und gib ihm eine angemessene Nachfrist auf Vertragserfüllung (2 Wochen)
Wenn das nicht anschlägt, geh zum Anwalt oder lasse es im Sande verlaufen.
Was anderes kannst kaum machen...
cu
Sid
Re: DVD Player günstig ersteigert...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Vergie
Moinsen,
habe gestern wirklich mal ein gutes Schnäppchen bei Ebay gemacht. Einen Pioneer DVD Player für nur 46 Euro. Nicht schlecht, oder?
Das dachte sich der Verkäufer wohl auch, als er mir keine fünf Minuten nach Auktionsende eine Mail schrieb, es täte ihm leid, aber beim Verpacken wäre grad der Player runtergefallen.
Auf Nachfrage, ob er mir denn ein Bild des zerstörten Players zuschicken könnte, hat er sich nichts anmerken lassen.
Liegt ja wohl auf der Hand, daß der Player nicht runtergefallen ist, oder?
Was kann man denn so Schönes in die Bewertung schreiben, oder kann man doch noch irgendwie die Herausgabe erzwingen?
Gruß
Christian
Grundsätzlich steht dem Verkäufer bei Unmöglichkeit ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Wenn der Verkäufer die Unmöglichkeit zur Lieferung und Übereignung zu vertreten hat, kannst du ihn auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruc nehmen.
Die Idee mit dem Foto hatte ich in einem ähnlich gleagerten Fall auch schon. Da war dann die DigiCam, mit der die Aufnahmen älterer Auktionsfotos getätigt wurde, plötzlich auch kaputt
Hast du einen zweiten ebay-Account?Wenn ja, dann schreib ihn doch von dort aus an, 46 euro seien viel zu günstig, du bötest sagen wir mal 80 Euro.
Wenn er darauf anspringt, haste ihn
Was macht man denn wenn sich ein Käufer nicht meldet? Seit Mittwoch keinen Ton (und auch kein Geld :D) von sich gegeben der Held.
Erstmal Nachfrist setzen, hn?
-SF³
Standardmittel ist imho eine Erinnerungsmail, die von Ebay aus frühestens 3 Tage nach der Auktion verschickt werden sollte. Andere Maßnahmen (noch mehr Mails, besagte Fristsetzung, Beschwerden bei Ebay, Briefbomben und so weiter ) kann man sich dann auch selbst nach gewisser Zeit überlegen.
Hallo,
wie ja im Thread schon einmal geschrieben:
Ich habe am 30.12.2003 ein Handy ersteigert, das ohne Simlock sein sollte!
http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAP…330881&category=9359&rd=1
Bekam dann vom Verkäufer die erste Mail, das ich bis 11.1. 04 warten müsse da es erst DA freigeschalten wird.
Daraufhin hab ich mich geweigert das Handy zu kaufen da es ohne Simlock ist, und ich nicht bis 11.1. warten will/wollte.
Mitlerweile ist der 24.1.04, das Handy hat immernoch den Simlock -> Ich müsse also warten...!
Da ich nun aber nicht mehr mitmache, hat er mit Konsequenzen gedroht. (das war vor 2 Tagen).
Heute kam eine e-mail von ebay, das ich das Geld den Verkäufer überweisen solle, und weißt darauf hin, was mit unzuverlässige Käufer/Bieter passiert!
1. Verwarnung
2. Verwarnung
3. unbefristete Sperre
Jetzt kommt aber der Gipfel.... der Verkäufer hat das Handy vor 5 Stunden wieder eingestellt, ist aber unfähig mir das zu sagen, und ich bin sicher, das er auch ebay nichts davon sagte !
Was soll ich jetzt mit ebay machen?? Wo kann ich mich beschwären?
Im übrigen... Hier die neue Auktion, wieder steht ohne Simlock da....
MfG, TT-Leser
Schreib doch ebay einfach mit der konkreten Sachlage an die Adresse, unter der Ebay dir geschrieben hat , zurück . Wird so wohl am einfachsten sein.
Das hätte ich auch gemacht, aber es steht
Zitat** Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern wenden Sie sich direkt an Ihren Verkaeufer.**
dabei!
Sollte ich trotzdem? Hätte sogar alle Mails noch gespeichert, da ich mit sowas rechnete...
MfG
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