Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Habe da auch nen Problemfall:


    Habe bei ebay ein 8850 ersteigert. Nun stellte sich raus das das Handy in unregelmäßigen Abständen einfach von selbst aus geht. Zunächst dachte ich es sei ein Akku-Problem da der Akku schon älter ist, ein Nokia-Shop meinte aber nun es sei ein hardwareseitiges Problem. Alleine das Einschicken des Gerätes würde 29 Euro Kosten - von den anfallenden Repararturkosten noch keine Rede.
    Deshalb habe ich dem Verkäufer die Situation geschildert und um Rücknahme des Gerätes gebeten. Er schrieb mir zurück das das Problem bei ihm auch aufgetreten sei (in der Auktion war davon KEINE Rede, sonst hätte ich das Handy erst garnicht erteigert.) er es aber nicht zurücknehmen würde, da er in der Auktion darauf hingewiesen habe, daß er keine Garantie geben könne (wegen des neuen "Ebay-Gesetzes"!!!). Welche Möglichkeiten habe ich nun. Er hat diese Eigenschaft des Handys ja in der Auktion verschwiegen, in seiner Mail aber zugegeben das ihm dieser Fehler bekannt war (habe die Mail natürlich gesichert!)


    Danke schonmal für Euren Rat


    ILBASCO



    PS: In besagter Mail meinte er noch dreister Weise ich solle es doch einfach wieder bei ebay verticken!!!

  • Kannst du vielleicht einen Link zur Auktion posten?
    Wäre vielleicht gut für ähnliche Fälle, wenn der auch hier stehen würde.


    Ansonsten ist der Fall ganz einfach, nachdem der Verkäufer dir den Ball schon zugespielt hat:D .


    Zwar hat er einen Gewährleistungsausschluß gemacht, kann sich aber nach § 444 BGB nicht darauf berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    Und in einem Fall, wo der Verkäufer zugibt, dass er den Fehler kannte, dieser aber in der Auktion nicht genannt wird, ist die Arglist praktisch greifbar.


    => Gewährleistungsausschluß in Bezug auf diesen Mangel unwirksam.
    => Verkäufer muß nacherfüllen.


    Du solltest also eine Frist zur Nacherfüllung setzen und dann ggf. zurücktreten/ mindern o.ä.


    Gruß
    Chris


    PS: (Ebay-Gesetz *grins*, der war wirklich gut:D )

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  • Hier der Originaltext der Auktion:

    Zitat

    Ihr bietet hier auf ein sehr gut erhaltenes Nokia 8850 + unbenutzte professionelle KFZ-Einbau-Freisprechanlage. Das Handy weist keinerlei Kratzer auf Aussenhülle oder Display auf. Die Freisprechanlage beinhaltet: Handyhalter, Lautsprecher, Mikrofon, Steuereinheit, Anschlusskabel, Einbauanleitung. Sie ist in wenigen Handschritten eingebaut und die Bedienungsanleitung ist für jedermann verständlich. Sie wurde noch nicht benutzt bzw. eingebaut. Sie ist ausserdem auch für alle Nokias der 8***-Baureihe funktionstüchtig. Zum Beispiel: 8210, 8310, usw. Das Handy wird geladen und eine Mutefunktion fürs Autoradio ist auch vorhanden. Ein normales Ladekabel für die Steckdose für das Nokia 8850 ist natürlich auch mit dabei. Ebay-Gebühren übernehme ich. Porto + Verpackung übernimmt der Käufer. Auf Grund des neuen Ebay-Gesetzes kann ich leider keine Garantie geben. Ich hoffe Ihr versteht das. Und nun viel Spaß beim Bieten.


    Und hier der Originaltext seiner Mail:


    Was genau ist unter Nacherfüllung zu verstehen? Das er auf seine Kosten das handy reparieren lassen muß?


    Und noch ne Frage:
    Hatte den Ebayer von dem ich das Handy habe leider schon positiv bewertet. Kann man das noch ändern? Nach dieser Aktion... *grummel*

  • Nacherfüllung kann Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gerätes sein.
    In deinem Fall müsste er das Gerät reparieren lassen.


    Bewertungen kannst du nicht mehr ändern, soweit ich weiß, ist es aber möglich zumindest eine Anmerkung anzufügen.


    Den Verkäufer kann man mit eigenen Waffen schlagen.
    Gebraucht schließt keine Gewährleistung aus.
    Das macht nur ein wirksamer Gewährleistungsausschluß.
    Ein Rücktritt vom Vertrag nach gescheitertem Nacherfüllungsverlangen ist kein Umtausch.
    Und ein Gewährleistungsausschluß in der Auktion ist, wie gesagt, hinfällig, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte, diesen aber verschwiegen hat.

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  • Scheint wohl die Woche der defekte 8850´s zu sein, habe selbst 2 defekte bekommen :flop:


    Im Prinzip ist die Angelegenheit ganz einfach ! So ziemlich jeder Verkäufer denkt, er könne sich einfach aus jeder Affaire ziehen, wenn er keine Garantie gibt, aber das stimmt nicht! Wenn das Handy nicht eindeutig als defekt deklariert wurde, dann muss es bis mindestens zur Ankuft der Ware in Ordnung sein, d.h. es darf nicht schon defekt abgeschickt werden !


    Jetzt kommt es nur noch drauf an , wie lange du das Handy schon hast. Würde sagen, ab einer Woche wirds schon kritisch


    :)

  • Habe das Handy jetzt 1,5 Wochen. Aber wie gesagt dachte ich zunächst das es am Akku liegt. Außerdem tritt das Problem nur selten auf. Erst jetzt habe ich ja erfahren das es ein hardwareseitiges Problem sein muß. Gibts denn irgendwelche Fristen die ich beachten muß?

  • Naja, je schneller du reklamierst , umso besser.


    Sagt dir der Ebaykäuferschutz sowie die 2 Fristen, die du setzen musst was?


    Wenn nicht, kurze PN. :)


    Ansonsten gibt es sicherlich auch Leute hier im Forum die das für 20 € reparieren können ,wenigstens können sie es versuchen, wenn dir das lieber als so ein langes Prozedere ist !:D


    PS: Hoffentlich hast du das Handy wg. der Tastatur nicht auseinander genommen ! Dann sehe es bzgl. der Garantie etc. anders aus !!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    PS: (Ebay-Gesetz *grins*, der war wirklich gut:D )



    Oh ja, da haben sämtliche Experten mit ihrem "Auschluss des 2jährigen EU-Garantiezwangs bei Privatverkäufen von Gebrauchtware i.d.F. von Internetauktionen" eine Lawine losgetreten.


    Ich hatte neulich auch einen Spezi, der auf meine Mängelrüge hin vorgebracht hat, ebay stelle eine Garantieübernahme bei Privatverkäufe unter Strafe :D :D


    Für so manch kleinen Privatverkäufer mit seinem beschnittenen Horizont muss ebay eine wahre Gottheit sein:p



    Zitat


    Zwar hat er einen Gewährleistungsausschluß gemacht, kann sich aber nach § 444 BGB nicht darauf berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    Und in einem Fall, wo der Verkäufer zugibt, dass er den Fehler kannte, dieser aber in der Auktion nicht genannt wird, ist die Arglist praktisch greifbar.


    Das sehe ich auch so. Der BGH sieht das Tatbestandsmerkmal der Arglist (bei Verschweigen von Mängeln bei einem Grunstücksverkauf) nicht nur dann erfüllt, wenn das Handeln des Veräußerers von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch bei solchen Verhaltensweisen des Verkäufers, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß, vgl.
    hier

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Ich hatte neulich auch einen Spezi, der auf meine Mängelrüge hin vorgebracht hat, ebay stelle eine Garantieübernahme bei Privatverkäufe unter Strafe :D :D


    :eek: :D
    Und dann muß man ins Ebay-Gefängnis:D



    Zitat


    Danke!
    Meine Linksammlung ist eben wieder gewachsen:)

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  • Ist dieses ebay-Angebot legal?


    Ist dieses ebay-Angebot legal?
    Star Wars 4-6 auf DVD-R (Link entfernt. CM)


    Vielleicht hat sich ja jemand damit schon beschäftigt und kann mir meine Fragen beantworten:
    Es gibt ja seit geraumer Zeit eine von Premiere aufgenommene Version von Star Wars 4-6 in der Special Edition. Jemand hat noch ein kleines Menu dazugemacht. Nach aktuellem Recht darf man dieses Ding definitiv an Freunde zum Selbstkostenpreis kopieren, denn es wird kein Kopierschutz geknackt, noch sonst ein Recht verletzt.
    Wie sieht es aus, wenn man die Dinger so wie der Anbieter bei ebay einstellt?


    (Artikelbeschreibung: Verkaufe 3 neue DVD-R Rohlinge Auf Wunsch werde ich für Sie als Sicherheitskopie Ihrer Originale folgende Filme aufspielen: - Star Wars (Krieg der Sterne) Episode IV: Eine neue Hoffnung SE - Star Wars (Krieg der Sterne) Episode V: Das Imperium schlägt zurück SE - Star Wars (Krieg der Sterne) Episode VI: Die Rückkehr der Jediritter SE Bei den Filmen handelt es sich um legale Aufnahmen vom Sender PREMIERE in 16:9 Anamorphic Widescreen PAL mit Dolby Digital 2.0 Sound in deutscher Sprache verfügen ausserdem über Menüs und Kapitelsprung Ausserdem lege ich eine CD mit den Star Wars DVD-Covers zum selberdrucken bei.)


    Ist das wasserdicht, eine Gratwanderung, Grauzone, mehr illegal als legal oder einfach illegal?
    (Ich gehe davon aus, dass es zumindest nicht eindeutig, wenn nicht sogar legal ist, da bei ebay solche Auktionen stehts beendet werden...)


    Carstens Antwort in einem anderen Thread war:


    Die Antwort ist recht einfach und auch schon hier im Forum genannt:



    Zitat:
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    Dazu das Bundesjustizministerium in seiner Pressemitteilung:
    Zitat:
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    Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.
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    Aus diesem Grund schliesse ich hier mal ab und entferne den Link zur Ebay-Auktion.


    Zitat:
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    (Ich gehe davon aus, dass es zumindest nicht eindeutig, wenn nicht sogar legal ist, da bei ebay solche Auktionen stehts beendet werden...)
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    Ich schätze mal, sobald Ebay diese Auktion zur Kenntnis nimmt, wird sie auch beendet werden. Aber dort können eben nicht alle Auktionen überwacht werden.




    Ich meine:
    Diese Anwort ist zu einfach, denn warum soll man nicht "berechtigt" dazu sein? Es handelt sich um eine freie Ausstrahlung von Premiere und einen Kopierschutz muss man nicht entfernen!
    Und die Auktion wird 100%ig zu Ende laufen, es gibt solche Auktionen seit mehreren Wochen und jede davon wurde regulär beendet... (Manche bieten zusätzlich zu den DVDs die VHS-Kassetten und denken Sie seien nur deshalb rechtlich abgesichert. M. E. nach ist das aber falsch, denn das Gesetz mit der Sicherheitskopie ist nicht mehr aktuell...

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