Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiafreak
    Ich finde es schwachsinnig, sowas gleich rassistisch zu nennen :flop:


    Btt, an deiner Stelle würde ich mir keinen Kopf mehr machen und das Handy sofort wieder reinstellen, sonst gibt es eher noch größeren Wertverlust.


    Du kannst jetzt wirklich wochenlang grübeln, das Geld von ihr wirst du wohl nie bekommen.


    Ist leider kein Handy sondern Xenon-Scheinwerfer, die einen Neupreis von EUR 1.800,- hatten. Und ich habe sie gerade noch in der letzten Woche versteigert, wo man noch was dafür bekommen hat.


    Naja, ich hab einen Freund, der ist halber Italiener, der hlift mir jetzt einen Brief auf Italienisch zu verfassen - dann hat sie zumindest keine Ausrede mehr!


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Ich finde es schwachsinnig, sowas gleich rassistisch zu nennen


    Daher habe ich auch versucht mich etwas vorsichtig auszudrücken!


    Zitat

    Klingt etwas rasisstisch, oder?

  • Hallo Leute,


    denke mal, dass ich hier im richtigen Thread bin. Folgendes Problem: Ich habe am Sonntag bei E-Bay ein Handy versteigert und aus Unwissenheit diesen Zusatz mit der Garantie, die ich ausschliesse etc., vergessen. Was kann ich nun machen? Ich meine, muss ich die jetzt wirklich gewähren oder kann ich von dem Verkauf zurücktreten, wenn der Käufer auf die Garantie besteht? Also haben ich überhaupt eine Chance, dass ich nicht diese Garantie gewähren muss?


    MFg Strothi

  • Zitat

    Original geschrieben von strothi
    Hallo Leute,


    denke mal, dass ich hier im richtigen Thread bin. Folgendes Problem: Ich habe am Sonntag bei E-Bay ein Handy versteigert und aus Unwissenheit diesen Zusatz mit der Garantie, die ich ausschliesse etc., vergessen. Was kann ich nun machen? Ich meine, muss ich die jetzt wirklich gewähren oder kann ich von dem Verkauf zurücktreten, wenn der Käufer auf die Garantie besteht? Also haben ich überhaupt eine Chance, dass ich nicht diese Garantie gewähren muss?


    MFg Strothi


    Mach dir mal keine Sorgen. Dieser Haftungsausschluss wird wahrscheinlich bei 90% der nicht-gewerblichen Verkäufe im Alltag vergessen.


    "Garantie" musst du überhaupt keine geben. Das Gesetz sieht bei bei einem Verkauf wie deinem eine 24-monatige Mängelhaftung vor. Diese kannst du umgehen, indem du vor Vertragsschluss in dein Angebot einen entsprechenden Haftungsausschluss einbindest. In diesem Fall verjähren dann die Ansprüche des Käufers aus Mängelhaftung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.


    Das war bei dir nicht der Fall. Da du aber kein Unternehmer bist, greift bei deinem Verkauf nicht die Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB.


    Sollte sich also an der von dir verkauften Sache ein Mangel zeigen, muss der Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits zu dem Zeitpunkt, als du das Paket/Päckchen etc. bei der Post aufgegeben hast, bestand bzw. angelegt war.


    War die Sache zu diesem Zeitpunkt in dem beschriebenen Zustand, hat der Käufer auch keinen Anpsruch aus Mängelhaftung gegen dich.


    Du hast ja keine "Garantie" für die Beschaffenheit der Kaufsache über 24 Monate hinweg übernommen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So, jetzt hat es mich auch erwischt :(


    Ich hatte mri ein handy ersteigert.
    Das Handy ist heute angekommen, aber keinesfalls in einem "Top Zustand" wie beschrieben.

    Folgende Mängel hat das Gerät:
    Links fehlt eine Plastikabdeckung im Gehäuse. Es kommt somit Dreck ins Gerät
    Display zerkratzt
    Akkudeckel zerkratzt
    Überall in den Ritzen befindet sich Dreck und Sand


    Das Gerät ist so angepriesen worden:
    "Das Telefon ist gebraucht, aber in bestem Zustand. Akku absolut top, sowie Display."

    Es ist aber keinesfalls in einem guten Zustand.


    Habe dem Verkäufer eine mail geschrieben, dass ich das Gerät zurück senden möchte.
    Muss ich sonst noch etwas tun?
    Welche Frist sollte ich setzen?


    Grüße SpeedTriple

  • Ich würde eine Frist von 1-2 Wochen setzen, in denen der Verkäufer die Möglichkeit hat, sich zu äußern, bzw. das Gerät zurückzunehmen.


    Mängel nach Möglichkeit auf Fotos dokumentieren, dem Verkäufer Ist- und Sollzustand gegenüberstellen und auf Rücknahme bestehen.
    Wenn es ernst wird, empfehle ich zudem, von E-Mail auf Briefpost umzusteigen.


    Viel Erfolg!:)

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • wenn du eine RSV-Versicherung hast würd ich keine 1-2 Wochen warten, sondern höchstens 5 Tage (in den Mails am besten gar nichts davon sagen, dass du zum Anwalt gehst, höchstens andeuten, dass es Folgen haben wird).
    Den Rest regelt dann der Anwalt für dich. So wars/ist es zumindest bei mir so.

  • Habe dem Verkäufer eine mail geschrieben und dieser hat geantwortet.
    Die Kratzer seien angeblich nicht so schlimm, dass eine Abdeckung fehlt hätte er nicht bemerkt und ausserdem sei es ja von privat = gebraucht.


    Es stand nur "top Zustand" drinnen und das ist IMHO eben kratzerfrei und alles funktionstüchtig. Top eben :rolleyes:


    Er überweist mir das Geld zurück. Mal abwarten, ob das auch passiert...


    Grüße SpeedTriple

  • Hallo,
    ich habe bei Ebay 2 DVDs ersgeiert.
    Der Verkäufer meldet sich aber auch nach mehreren Emails von mir nicht.


    Was würdet ihr machen?
    Negativ bewerten, neutral bewerten? Die Sache auf sich beruhen lassen?


    Ciao,
    Christian

  • Eine Negativbewertung des Handelspartners - sei es aus welchem Grund auch immer - zieht meist eine Negativbewertung für Dich nach. Diese ist zwar meist ungerechtfertigt, zerstört aber Deine "positive" Bilanz.


    Das habe ich an eigenem Leibe in meiner Anfängerzeit bei Ebay erfahren müssen... :flop:


    Ich würde es darauf beruhen lassen und auf neue Suche nach Schnäppchen gehen...

    ... addicted to BlackBerry ...

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