Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hmmm... Also meiner Ansicht nach handelt es sich um einen gewerblichen oder halbgewerblichen Anbieter (sowas gibts nicht, ist schon klar, aber ich meine eine Wohnzimmerversandklitsche, die trotzdem den Kaufmannsbegriff nach §1 HGB erfüllt).


    Mein Rechtsdozent an der Uni meinte heute auch, daß das Fernabsatzgesetz greifen würde, eben weil es sich um einen Sofortkauf handelte, und weil der Verkäufer mir gegen Aufpreis vorher auch noch andere Neuware anbot, => Kaufmann.


    Mein Verhalten war sicherlich auch nicht 100%ig OK, aber meine Unartigkeiten resultieren ja erst aus seinem Verhalten. Daß ich mich als Käufer vorsichtig verhalte, darf man mir ja wohl nciht übel nehmen. Außerdem kann man genausogut argumentieren, daß das Nichtantworten des Verkäufers einen Vertragsbruch darstellt, denn es herrscht Informationspflicht.
    Ich habe nur seinen Nachnamen und die Initialen erfahren. Seine Bank deckt auch einen kompletten Landkreis ab.


    Ich hab das Teil übrigens nicht billiger bekommen, sondern teurer im Laden gekauft. Ausläsendes Moment für meine besondere Vorsicht war nämlich ein extrem günstiger Preis, der mir fast zu gut vorkam, um wahr zu sein. Dazu dann die schlechten Bewertungen und das geheimniskrämerische Verhalten, das hat mich stutzig gemacht. Wer unterschreibt denn ernsthaft eine eMail über ein Verkaufsgeschäft mit nebulösen Initialen?
    Schön ist auch die Tatsache, daß der nette Mensch (jetzt wo ich seine Anschrift habe) nicht im Telefonbuch steht, und verweigerte, mir eine Rückrufnummer zu geben. Er scheint irgendwie nicht nur Probleme mit mir zu haben.


    Wie gesagt, wenn er Unkosten gehabt hätte, hätte ich sie ihm ja erstattet, aber es gibt einfach keine. Und daß ich die Ware nicht abnehme hat er sich massiv selbst zuzuschreiben. Ich hätte normalerweise auch zwischendurch nochmal per Mail nachgefragt, aber ich war über das Wochenende weg und danach drängte es dann langsam.


    Außerdem hat er meine Mail mit der Adressnachfrage erhalten, er hat sie hinterher sogar als Zitatanhang an seiner Nachfrage dranhängen gehabt.

  • Ist ja auch alles halb so wild, gerade wenn er derartig einen großen Larry macht wird wohl nichts nachkommen und wenn er tatsächlich auf dem gewerblichen Sektor unterwegs ist dann hast Du noch weniger Probleme.


    Nur egal wie Du es drehst und wendest:
    Argumentieren hilft hier nicht, Du hättest dem VK Deinen Rücktrittswillen vom KV anzeigen müssen, egal wie nasig sich der VK aufführt.
    Ist ja jetzt auch mit dem Telefonat eindrucksvoll geschehen.
    Denn schließlich könnte sonst auch die Gegenseite immer fleißig Argumente sammeln warum er sich jetzt ein paar Tage nicht melden konnte...


    Whatever scheint ja wohl im Sande zu verlaufen.


    Aber kannst Du bitte noch mal ausführen was Dein Dozent zum Thema "Sofort-Kauf" und Fernabsatzregln ausgeführt hat?
    Ich habe da den Sprung noch nicht gefunden wie er denn vom einem zum anderen kommt


    Gruß
    CH

  • Hi!


    Naja, der Sprung ist, daß es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, weil er - zwecks Gewinnerzielung - mit Neuware handelt. Das ist Teil 1. Teil 2 ist, daß Onlineauktionen rechtlich nicht als Auktion gelten, sowohl Sofortkauf als auch eine gewonnene Auktion. eBay zB spricht auch immer nur von Kaufverträgen, und nicht von einem rechtsverbindlichen Zuschlag.
    Die Rechtsfolge aus einer Onlineauktion ist ein Kaufvertrag. Bei einem privaten Verkäufer gilt dann das Vertragsrecht nach BGB, bei einem gewerblichen Händler zusätzlich das Fernabsatzgesetz.



    Gruß
    Benedikt

  • Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Mein Rechtsdozent an der Uni meinte heute auch, daß das Fernabsatzgesetz greifen würde, eben weil es sich um einen Sofortkauf handelte...


    Gut jetzt habe ich es...
    Nur aufgrund des oben zitierten hatte ich es zunächst nicht so verstanden das es die Kette:


    gewerblicher Vk -> Sofortkauf -> keine Auktion sondern KV -> daher Regelungen des BGB §312 b BGB ff (das Fernabsatzgesetz als solches gibt es nicht mehr steht alles im BGB)


    sein sollte sonder habe mich gewundert wie ein Rechtsdozent nur Aufgrund der Tatsache das es sich um einen Sofortkauf handelt auf die §312bff kommen konnte, denn das wäre ja nun offensichtlicher Mist gewesen


    Gruß
    CH

  • Bilderklau


    Hi,


    da hat jemand ganz dreist und frech meine ebay Bilder von meinem Webspace geklaut, ohne natürlich zu fragen.


    Kann ich da was gegen tun?


    Sollen die sich doch selber ne Digicam kaufen.
    OK, ich hätte auf meine Bilder irgendwas drauf malen soll (so Wasserzeichen mässig).

  • Hallo,


    Hat er die Bilder richtig geklaut, also gespeichert und dann bei Ebay hochgeladen, oder nur von Deinem Space aus verlinkt?


    Bei Punkt 1 kannst Du wohl nichts machen, außer den Verkäufer anschreiben und ihn freundlich aber bestimmt bitten, dass er doch Deine Bilder aus seiner Auktion nehme.
    Bei Punkt 2 könntest Du die bestehenden Foto Links durch Fotos/Bilder/Grafiken ersetzen, wo z.B. einfach geschrieben steht "Bilderklau wird bestraft - Hier nicht kaufen!" oder ähnliches.



    Wie siehts denn bei Dir aus?!


    :)



    ciao
    Chris

  • Das hab ich mir schon gedacht.


    Leider hat der die, kriminelle Energie ist ja nicht dumm, direkt hochgeladen.


    Sogar unser Parkettboden ist noch drauf.


    Fälschung!


    Orginal!


    Der hat sogar Text geklaut :eek:
    Jaja diese faulen Leute.
    Wird sich der Käufer wundern, wo die breiten IDE Kabel geblieben sind.

  • Lieferverzug bei EBAY


    Hola,


    nachdem ich für mein kleines Problem einen eigenen Thread aufgemacht habe (Asche über mein Haupt, mein Fehler ), bin ich hier doch besser damit aufgehoben.


    Hab den Thread überflogen und keine passende Antwort zum bewerten von langsamen Verkäufern (nur auf den Versand bezogen ;) ) gefunden.


    Ich habe ein echt kleines Problem mit den Bewertungen bei EBAY.


    Was ist eine akzeptable Zeit für die Lieferung von ersteigerten Artikeln?


    Mein Fall in Kürze.


    Sonntags zwei Festplatten per Sofort-Kauf ersteigert und am Montag vom Verkäufer die Bankverbindung erhalten und sofort überwiesen. Der Verkäufer hatte das Geld am Mittwoch auf seinem Konto und die Platten trotzdem erst am Montag verschickt, also erst mittwochs bei mir.
    (Hatte ihm am Montag schon ein PDF mit der Überweisungsbestätigung von der Bank gemailt. Sicher, ist kein Grund nicht erst die Buchung auf seinem Konto abzuwarten, aber alle Verkäufer bisher haben deshalb den Versand beschleinigt.)


    Ich habe bisher noch nicht viel über Ebay gekauft und weiß nicht ob der Verzug schon eine Bewertung like "guter Ebayer, nur etwas schleppender Versand" rechtfertigt.


    Gibt schlimmeres, aber ich denke es ist selbstverständlich bei Vorkasse die erworbenen Dinge schnellstmöglich zu versenden.
    Ich reiße mir auch immer ein Bein aus um die verkauften Dinge max. ein Tag nach Bestelleingang zu verschicken.



    Soll keine Pfennigfuchserei sein, nur sind mir vier Werktage auf Halde liegen zu viel.


    Ab wann kann man von Verzug reden?


    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Tja, das ist wohl sehr subjektiv ;)
    Ich persönlich habe an selbigen Sonntag (vor gut 10 Tagen) per SK ein HAndy ersteigert und sofort per online-Banking bezahlt. Bis heute ist es nicht gekommen, daher gerade per Mail mal nachgefragt. Innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Geldes sollte Ware schon raus gehen!


    Da ich selbst eher ungeduldig bin, schicke ich verkaufte Sachen spätestens am Folgetag raus - über familiäre Hilfsboten, wegen der besch... Öffnungszeiten der Post - es gibt aber halt auch Leute, die nur am Samstag zur Post kommen.

  • kalr ist nicht top aber echt noch ok.
    Wenn er das geld am mittwoch aufm konto hatte kann es ja sein dass er vielleicht mittwochvormittag einen auszug geholt hat und es nicht drauf war.
    Dann kommt man alle zwei tage Vor/nach der Arbeit zur Bank (ist es Freitag). Ist man übers WE weg, oder will Samstag mal ausschlafen bringt amn es Monatg zur Post und dann ist es Mittwoch erst bei Dir, zT auch wenn man es Samstag losschickt.
    Schneller geht es dann per Nachnahme.
    Ausserdem:
    Bewertest Du ihn schlecht tut er es auch.
    Und das sit ja nun keine sache vor der du andere warnen musst.
    Ich würde positiv mit dem Vermerk "nicht all zu schnell" geben

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