Hmmm... Also meiner Ansicht nach handelt es sich um einen gewerblichen oder halbgewerblichen Anbieter (sowas gibts nicht, ist schon klar, aber ich meine eine Wohnzimmerversandklitsche, die trotzdem den Kaufmannsbegriff nach §1 HGB erfüllt).
Mein Rechtsdozent an der Uni meinte heute auch, daß das Fernabsatzgesetz greifen würde, eben weil es sich um einen Sofortkauf handelte, und weil der Verkäufer mir gegen Aufpreis vorher auch noch andere Neuware anbot, => Kaufmann.
Mein Verhalten war sicherlich auch nicht 100%ig OK, aber meine Unartigkeiten resultieren ja erst aus seinem Verhalten. Daß ich mich als Käufer vorsichtig verhalte, darf man mir ja wohl nciht übel nehmen. Außerdem kann man genausogut argumentieren, daß das Nichtantworten des Verkäufers einen Vertragsbruch darstellt, denn es herrscht Informationspflicht.
Ich habe nur seinen Nachnamen und die Initialen erfahren. Seine Bank deckt auch einen kompletten Landkreis ab.
Ich hab das Teil übrigens nicht billiger bekommen, sondern teurer im Laden gekauft. Ausläsendes Moment für meine besondere Vorsicht war nämlich ein extrem günstiger Preis, der mir fast zu gut vorkam, um wahr zu sein. Dazu dann die schlechten Bewertungen und das geheimniskrämerische Verhalten, das hat mich stutzig gemacht. Wer unterschreibt denn ernsthaft eine eMail über ein Verkaufsgeschäft mit nebulösen Initialen?
Schön ist auch die Tatsache, daß der nette Mensch (jetzt wo ich seine Anschrift habe) nicht im Telefonbuch steht, und verweigerte, mir eine Rückrufnummer zu geben. Er scheint irgendwie nicht nur Probleme mit mir zu haben.
Wie gesagt, wenn er Unkosten gehabt hätte, hätte ich sie ihm ja erstattet, aber es gibt einfach keine. Und daß ich die Ware nicht abnehme hat er sich massiv selbst zuzuschreiben. Ich hätte normalerweise auch zwischendurch nochmal per Mail nachgefragt, aber ich war über das Wochenende weg und danach drängte es dann langsam.
Außerdem hat er meine Mail mit der Adressnachfrage erhalten, er hat sie hinterher sogar als Zitatanhang an seiner Nachfrage dranhängen gehabt.