Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • "eBay"-Problem... Wer kennt die Rechtslage?


    Hi Leute!


    Ich bin ja eigentlich ein erfahrener eBayer, aber jetzt ist mir etwas passiert, das mir wirklich auf die Nerven geht.
    Ich war auf der Suche nach einem Teil für meinen PC, und da es bei eBay konstant zu teuer war, hab ich mal bei hood.de (eBay-Konkurrenzplattform) reingeschaut, wo es auch prompt für einen sehr günstigen Preis im "Direktkauf" zu haben war. Ich hab mich bei hood neu angemeldet, das Teil bestellt, und auf eine Art Kaufabwicklungsmail gewartet. Es kam aber nur eine Meldung "Ihr Gebot führt". Dann hat sich der Verkäufer gemeldet, und mich um Überweisung gebeten. So weit so schön, aber der Verkäufer schrieb mir nur, auf welches Konto ich überweisen soll, und unterschrieb die Mail nur mit seinen Initialen. Dann habe ich geantwortet, ich würde erst noch um Zusendung seiner voll ständigen Anschrift bitten, zumal er auch einige schlechte Bewertungen hatte, und dann würde ich überweisen.
    Tja, eine Woche gewartet, nichts gekommen. Dann hab ich mir gedacht, er kann sich das Teil langsam an den Hut stecken und ich habs mir woanders gekauft.
    Gestern dann eine Mail, wo die Überweisung bliebe. Ich habe ihm geschildert warum ich nicht überwiesen habe, und daß ich mir mittlerweile woanders Ersatz besorgt habe. Daraufhin kam keine Mail zurück, und ich dachte mir, damit wär die Sache gegessen.


    Heute allerdings kam bei uns ein Anruf, es war der Verkäufer. Er fragte mich, was das ganze solle, und ich habe es ihm aus meiner Sicht erklärt und mich entschuldigt. Sein Argument war, damit hätte er nichts zu tun, es bestünde ein Kaufvertrag, und ich solle das Geld überweisen. Ich habe entgegnet, daß er lediglich die Zahlung von evtl. fällig gewordenen Gebühren (oder zB Portokosten bei NN) gegen mich durchsetzen könne, aber nicht die Durchführung des Kaufvertrages, von dem ich zurückgetreten bin.
    Dann brach der Streit aus. Anwaltsdrohung, barsche Sprüche, "Spaßbieter", Leuten wir mir, ich kotzte ihn an, und so weiter. Am Schluß die Frage, ob ich überweisen würde. Ich habe ihn gefragt, ob er nicht zugehört hätte, und ihm nochmals meine Sicht der Dinge dargelegt, ihm vom Kaufvertrag im Sinne des BGB erzählt, usw. Dann hatte er keine Zeit mehr, und ich hielt die Sache für erledigt.


    Ich habe ihm dann noch eine weitere Entschuldigungsmail geschrieben, und darin einige Links zu betreffenden BGB-Paragraphen eingefügt, die meine Sicht der Angelegenheit untermauern. Außerdem bin ich der Ansicht, daß es sich bei einem Direktkauf um eine Online-Bestellung handelt, und diese kein Zuschlag bei einer Auktion ist, daraus folgt eigentlich das Gelten des Fernabsatzgesetzes - 14tägiges Rücktrittsrecht.


    Daraufhin rief der Sohn des Verkäufers bei uns an, wurde unverschämt und ausfallend, behauptete er studiere Jura im 4. Semester und müsse es ja besser wissen, Fernabsatzgesetz Unsinn, ich unverschämt und würde sehen was ich davon habe, Anwalt, Gericht, er würde es mir heimzahlen und es mir so richtig zeigen. Er sei ja schließlich rechtsschutzversichert. Dann den Hörer aufgeknallt.


    Tja, jetzt steh ich da und sinniere darüber, warum die Gerichte in Deutschland so viel zu tun haben.....
    Vor allem wundert mich, was die beiden netten Leute von mir wollen. Es ist doch überhaupt kein Schaden im juristischen Sinne entstanden. Bei hood.de gibt es keine Verkäufergebühren, und irgendwelche anderen Vermögensnachteile hatte er auch nicht. Ich würde ihm ja sogar noch 3 Euro überweisen für den Wertverlust des Teils in den 8 Tagen in denen er es für mich bereit gehalten hat... Und daß ich nicht überwiesen habe ist dabei allein seine Schuld.


    Wie seht Ihr die Sache? Natürlich sollte man Artikel die man kauft auch abnehmen, aber hier ist der Fall doch wirklich etwas anders gelagert. Ich hab selber oft genug als Verkäufer dagestanden und der Käufer meldete sich nicht. Bloss denke ich mir dann - Pech, asoziale Aktion und fertig. Wenn der Käufer mir erklärt wieso ist die Sache völlig OK, erst recht wenn er mir die eBay-Gebühren überweist.


    Aber jetzt soll die ganz große Abrechnung mit dem Spaßbieter Nr. 1 stattfinden... Ich seh schon irgenwelche Anwaltsbriefe mit abwegigen Anwaltskostenforderungen vor mir...


    Ich bin wirklich mal gespannt was daraus wird.


    :rolleyes: :mad: :( :flop:


    Sagt mal Eure Meinung!



    Gruß
    Benedikt

  • Und wie teuer war die Ware überhaupt? Bestimmt eher unrentabel für einen Gerichtsprozess ... wenn Du mich fragst, die bluffen ...

  • Zum Zustandekommen eines Vertrags wäre es IMHO durchaus erforderlich gewesen, daß beide Seiten die genauen Kontaktdetails der jeweiligen Gegenseite kennen. D.h. vollständiger Name und Adresse. Bei ebay bekommt man diese Informationen ja normalerweise automatisch durch das System übermittelt. Wenn das bei Hood nicht so ist, hätte der Verkäufer, spätestens auf Deine konkrete Nachfrage hin, diese Infos nachreichen müssen. Mit einer EMail-Adresse und einem Namenskürzel kommt hier in D jedenfalls kein Vertrag zustande - es sei denn, ich übersehe irgendas Fundamentales.


    Fakt ist aber auf jeden Fall - und da bin ich nun wiederum 100%ig sicher, daß ein Sofortkauf bei ebay und Co. keine Auktion ist. Grund: Auch eine Auktion bei ebay und Co. ist keine Auktion im Sinne des Gesetzes... ;) Daher gilt, wenn man bei ebay und Co. als Privatmann etwas von einem Händler kauft - egal ob per Sofortkauf oder Ersteigerung - auf jeden Fall immer ein 14tägiges Rückgaberecht, welches der Verkäufer IMHO auch nicht durch irgendwelche windigen Formulierungen (so nach der Art "Mit der Abgabe eines Gebots verzichten Sie bla bla bla" - sieht man in letzter Zeit öfters) ausschließen kann.


    Ich würde hier auf jeden Fall gelassen bleiben. Mit Anwalt drohen ist immer sehr leicht. Mir haben schon ganz andere Leute und Firmen mit Anwälten gedroht und trotzdem keine müde Mark bekommen, wenn ich mich im Recht fühlte. Im Zweifelsfalle muß der Gegenüber halt ein Gericht entscheiden lassen - ob es hier soweit käme, halte ich für mehr als fraglich...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi!


    Du hast nach der Auktion keine komplette Anschrift erhalten, richtig?


    Wenn nein, dann ist wahrscheinlich gar kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Denn die Anschriften beider Parteien ist ein wichtiger Bestandteil eines Vertrages.
    Ich war zufällig erst am Dienstag bei meinem Anwalt, weil ich mit einem User (Handy-P******) hier aus dem Forum ein ähnliches Problem habe/hatte. Und auch er hatte eine große Klappe, versuchte mit Pseudofachwissen und irgendwelchen Gehört-gesehenklauseln einzuschüchtern. Laß dich davon nicht beeindrucken.


    Geh morgen zu deinen Anwalt und schilder ihm den Fall. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser dir obiges bestätigen.


    BB007 war auch schnell.:D


    Gruß Dominik

  • Danke für eure schnellen Antworten! Das tut echt gut zu hören....


    Ich glaube auch, ich sollte den Typen einfach vor die Wand laufen lassen. Allerdings macht es einem schon Sorgen, wenn Leute glaubhaft den Eindruck vermitteln, sie seien nicht so ganz klar bei Verstand und gleichzeitig wild entschlossen, einem den kompletten Frust ihres Lebens heimzuzahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Allerdings macht es einem schon Sorgen, wenn Leute glaubhaft den Eindruck vermitteln, sie seien nicht so ganz klar bei Verstand und gleichzeitig wild entschlossen, einem den kompletten Frust ihres Lebens heimzuzahlen.


    Hunde die bellen, beißen nicht ;).


    Und was den angeblichen Jurastudenten anbelangt, der muss sein Grundstudium dann wohl doch noch mal wiederholen, denn er hat absolut nichts gelernt ;).


    Ich denke du kannst der Sache ruhig entgegensehen - falls da tatsächlich noch irgendetwas kommen sollte, was ich allerdings als unwahrscheinlich erachte.

  • So ich mache jetzt hier mal den Flume...


    Das der Ton der an den Tag gelegt worden ist unter aller Kanone ist, denke ich steht hier nicht zur Diskussion trotzdem bin ich da etwas anderer Meinung:


    Zunächst wäre es schon mal nicht schlecht zu wissen ob der Verkäufer ein Privatmensch war oder ein Gewerblicher denn das ist wie BB7 schon geschrieben hat nicht ganz unwichtig.
    Bei einem Privatkauf kannst Du Dir in der Tat die Regel des §312b BGB zum Thema Fernabsatz getrost in die Haare schmieren, denn in diesem steht explizit drin das die Regelungen für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, Privatleute sind damit außen vor auch wenn es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass für „alles was ich im Internet kaufe“ diese Regelungen gelten.


    Ich kenne jetzt die genauen AGB`s und den ganzen Quatsch von Hood.de nicht genau aber das tut hier eigentlich auch nichts zur Sache.


    Egal ob das Einstellen des Artikels durch den Vk jetzt schon als Angebot zu sehen ist oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist doch erstmal schnurz, schließlich hast Du ja die „Sofort-Kauf“ Option genutzt und damit a) entweder das Angebot des VK angenommen oder b) Deinerseits ein Angebot zum Kauf gemacht.
    Die Mail des Vk mit der Bankverbindung ist dann entweder a) die „Auftragsbestätigung“ Deiner Angebotsannahme oder b) die Annahme Deines Angebots.
    Damit habt ihr grundsätzlich erstmal einen gültigen Kaufvertrag.
    Bei den Kontodaten müsste doch zumindest ein Kontoinhaber oder eine entsprechende Firma genannt sein und damit hast Du schon mal mehr als nur die Initialen aus der Mail.
    Außerdem wo steht denn bitte das man immer die komplette Anschrift braucht?
    Auf dem Flohmarkt fragst Du doch auch nicht wie Dein gegenüber heißt oder wo er wohnt? Und was ist wenn jemand zwar die richtige Kontonummer aber einen falschen Namen und Adresse angibt? Ist damit dann evtl. gleich der Kaufvertrag hinüber?
    Kann nicht wirklich so sein oder?


    Das es jetzt durch die zeitliche Komponente nicht gerade zu Deiner Zufriedenheit gelaufen ist ok, aber hast Du das dem Vk auch mitgeteilt oder hast Du Dir nur gedacht „nun reicht es hin ich will nicht mehr...“?
    Um von einem KV zurücktreten zu können muss man zumindest den Gegenüber von dieser Absicht auch informieren.(Fristsetzung incl. Ablehnungsandrohung)
    Und sieben Tage sind nicht die Welt, ok bei Gewerblichen könnte man drüber streiten aber bei Privaten sicher nicht.
    Was ist denn wenn er jetzt anführt das sein PC kanputt war, der Provider nicht wollte, die Mailbox nicht abfragbar war er einen Trauerfall in der Familie hatte und Tod u. Teufel etc. pp.??
    Nicht alle Leute haben eine Reaktionszeit von Stunden oder wenigen Tagen so wie das ein Großteil von uns sicher durch Handel bei E**ay oder hier im TT gewohnt ist.


    Daher kann ich den Unmut des Vk schon verstehen auch wenn der Ton wie schon gesagt bestimmt nicht der Beste ist.
    Er hat jetzt zwar keinen direkten wirtsch. Schaden davon gehabt aber ich wäre auch alles andere als begeistert wenn ich etwas verkaufen will und mir der Käufer dann einfach so abspringt weil er keine Lust mehr hat oder es billiger bekommt...


    Ob und wie die beiden Experten da jetzt tatsächlich bei diesem Warenwert es auf nen Streit ankommen lassen steht auf nem anderen Blatt aber wie Du siehst so 100% Lupenrein war Dein Verhalten in dieser Situation nicht.


    Gruß
    CH

  • Da es sich um einen Online Vertrag handelt sind die Kontaktdaten schon wichtig, schliesslich leistet benedikt Vorauskasse.


    Ich denke das Verhalten als Käufer, Nachfrage, Angebot zur Aufwandsentschädigung und Entschuldigung bringen Dich auf die sichere Seite.


    Meine Meinung, je schlechter sich die Leute benehmen und zu solchen Lügen wie Richter/Anwalt etc. in der Verwandschaft zu haben greifen, destoweniger verbirgt sich dahinter.


    Ich würde keinen Anwalt konsultieren sondern einfach abwarten, es wird eh nix passieren, sonst hätte er Dir eh schon lange eine Fristsetzung und Mahnung geschickt´und nicht so gepöbelt!

  • Ich sage ja auch nicht das man die Kontaktdaten völlig außer acht lassen soll, nur die spannende Frage ist ja, wann ist denn der Zeitpunkt ab dem es heißt:
    "Jetzt gilts!" bzw. ab wann kann man von einem KV ausgehen?


    Ich denke mal durch die Mail mit der Konto-Verbindung (wo ja auch zumindest ein Name stehen muss) sowie der Mail mit der Aussage "Schicken Sie mir Ihre Adresse dann zahle ich" ist schon davon auszugehen das der KV besteht es geht jetzt lediglich um die Details der Abwicklung.


    Und bei einem bestehenden KV kann man eben nicht einfach bei kommentarlos sagen "Will nicht mehr" ohne den Gegenüber darüber zu informieren.
    Man muss schon sagen dass man Zurücktreten will


    Gruß
    CH


    Aber wenn da noch was auf Dich zukommen sollte:
    Ab zum Anwalt, kostet evtl. am Anfang etwas Geld aber spart ne Menge Ärger

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