Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von orlet
    kennt jemand jan55210 aus Chemnitz.


    Ich suche schon lange ein Xelibri in Chemnitz und er hat eins, kauft es nur immer wieder selbst.


    Orlet


    Meinst du damit, dass er den Preis durch andere Accounts in die Hoehe pusht? Weil mit dem gleichen Account kann ein Verkaeufer nicht auf seine Auktionen bieten. Ist ja klar!
    Oder was meinst du?

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • ja genua so meine ich es, der Höchstbietende ist ein Account mit genau 3 Bewertungen von einem einzigen EBAYer. Dreimal darfst Du raten, war dieser einer ist.


    Ach ja, und das letzte Xelibri hat er auch schon erstanden. Natürlich wieder mit Top-Bewertung.


    Ich verstehe nur nicht, warum so mancher so blöd ist beim Bescheissen. Wenn ich mit einem Fake-Account hochpusche, werte ich doch nicht anschliessend noch. Und dann noch mehrfach! Auffälliger geht es nicht.


    Orlet

  • orlet


    Die Xelibri-Auktionen sind ja inzwischen beendet, da kann ich jetzt nicht mehr nachschauen. Mein Tip, falls du meinst der treibt seine Preise künstlich hoch, geh mal in die Ebay-Foren. Im Forum Sicherheit könntest du vielleicht mal nach dem Namen suchen oder mal fragen ob jemand seine Auktionen scannt.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Zitat

    Unter http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAP...PBComplaintForm kannst du nach 7 Tagen die Gutschrift der Ebay-Provision veranlassen.


    Hier musst du erst entsprechende Artikelnummer eingeben.
    Auf der nächsten Seite dann oben genannte Option auswählen.


    So ging es zumindest bis vor kurzem noch...



    Das ist ein Zahlungsaufforderungsformular (oder so).
    Als Grund gibts Du an:


    "Beide Parteien sind übereingekommen, dan Handel nicht abzuschließen."


    Dann wird Dir der Verkaufsgebühr (die 10€, aber nicht die Einstellgebühr) gutgeschrieben.
    Der "Käufer" bekommt eine Verwarnung als unzulässiger Bieter.



    Alles klar



    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800


  • Da muß ich Dir aber in einem Punkte wiedersprechen. Der Käufer bekommt nur dann eine Verwarnung als unzuverlässiger Bieter, wenn Du "Käufer meldet sich nicht" oder "Käufer zahlt nicht" angibst. Bei der von Dir zitierten Meldung bleibt alles Friede, Freude, Eierkuchen.


    Gruß,


    Tom

    Nutze den Tag


    Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."

  • Hi Tom,



    hier ein Auszug aus eBay:



    ---------------------
    "Beantragt ein Verkäufer eine Gutschrift über eine Provision für einen Verkauf, der aufgrund eines unzuverlässigen Bieters nicht abgeschlossen wurde, so löst dies folgende Schritte gegen diesen Bieter aus:


    Erster Verstoß: Verwarnung
    Zweiter Verstoß: Verwarnung
    Dritter Verstoß: unbefristete Sperre"
    ---------------------


    Ich habe vor einiger zeit selbst mal eine bekommen, daher weiß ich was in der Mail stand.


    So steht es bei eBay eingetragen.




    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800

  • Zitat

    Original geschrieben von Ufo-2004
    Das ist ein Zahlungsaufforderungsformular (oder so).
    Als Grund gibts Du an:


    "Beide Parteien sind übereingekommen, dan Handel nicht abzuschließen."


    Dann wird Dir der Verkaufsgebühr (die 10€, aber nicht die Einstellgebühr) gutgeschrieben.


    Siehe oben...


    Zitat


    Der "Käufer" bekommt eine Verwarnung als unzulässiger Bieter.


    Nö, bei dieser Option eben gerade nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Die Transaktion von Jann wurde aber nicht aufgrund eines unzuverlässigen Bieters nicht abgeschlossen, sondern weil er und der Käufer sich geeinigt haben, den Kauf nicht durchzuführen.


    --> Keine Verwarnung für den Käufer

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • OK,


    dann habe ich beim letzten wohl geschlafen.


    Auf jeden Fall bekommt man sein Geld aber (zum Teil) zurück.



    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800

  • Rückabwicklung! Wer zuerst? Versand oder Geld?


    Dann hänge ich mein Problem mal hier mit dran!


    Ich habe einen Artikel ( Wert 400 €) versteigert.
    Der Käufer (Rechtsanwalt) will den Artikel zurückgeben, besteht aber darauf dass ich erst das Geld überweise!


    Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Ich nehme den Artikel gerne zurück (ist eh zu billig weggegangen :D ) und trage auch alle Versandkosten!


    Ein paar zusätzliche Infos: Bin Powerseller mit blütenreiner Weste und über 200 Bewertungen. Er ist relativ frisch dabei (ca.10Bewertungen) und es ging bisher nur um Kleinkram.


    Hat da jemand eine Idee?

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