Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wenn der Verkäufer wirklich den Päckchenaufkleber direkt auf die Nokiaschachtel geklebt hat, dann hat er eigentlich schon sehr fahrlässig gehandelt.
    Da zahlt selbst bei einem Paket die Post nix, weil es eben nicht neutral verpackt ist.
    Das schreit doch schon förmlich nach "klau mich", wenn man da nich enigstens noch n Karton oder Paketpapier rum macht.

  • ...sorry, aber als Päckchen in der Verpackung hast Du wohl -so blöd es klingt - Pech gehabt.
    Die Post wird da nix ersetzen, bin ich mir ziemlich sicher.


    Ich kann nur von mir ausgehen, ich habe meine Versandkosten in meinen Auktionen und in der Kaufabwicklung stehen.


    8 € mögen sich recht hoch anhören, aber dafür verwende ich auch Packsets von der Post und verschicke als Paket.


    Wer mal mitbekommen hat, wie die Post so manches Teil behandelt, der verzichtet sicher gerne auf evtl. günstigere Versandformen, wenn dafür sichergestellt ist, das erstens auch was ankommt und zweitens alles in einem Stück bleibt.

  • So einfach würde ich den Verkäufer nicht aus der Verantwortung lassen.


    Zwar geht unversicherter Versand auf deine Gefahr, aber für ne vernünftige Verpackung ist immer noch der Verkäufer verantwortlich.


    Also, entweder hat er das Handy nie reingepackt und wird versuchen die Schuld der Post zu geben
    oder
    er ist wirklich so blöd (sorry für die Audrucksweise) und hat damit aber verdammt fahrlässig gehandelt.


    schilder doch hier mal dein Problem, vielleicht können dir die Ebay-Profis weiter helfen:
    http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=43

  • ich denke auch das es die schuld des verkäufers ist, was kann ich dafür das der das nicht richtig verpackt?!:flop:

    *~Live every day as it is your last! Life is to short to be unhappy!*~

  • Hallo, ich habe einen Artikel bei ebay verkauft, der von jemandem gekauft wurde, der eigentlich einen anderen Artikel kaufen wollte, und halt ausversehen auf meine Auktion geboten hat. Hab mich jetzt mit ihm darauf geeinigt, dass er den Artikel nicht kaufen muss (will ja niemandem was aufdrängen).


    Jetzt aber zu meinem Problem: Da fast 10€ ebaygebühren zustandegekommen sind würde ich gerne wissen, ob ich die von ebay wiederkriegen kann (wenn ja wie) oder ob ich mir die vom käufer wiederholen muss?

  • Das kann man alles so und so sehen. Für 4 Euro Versandkosten (wie es in der Auktion steht) hätte manch einer das Handy wohl eingerollt in einer Plastiktüte verschickt, da dieser Betrag nicht einmal die tatsächlichen Kosten deckt!? Aber wie schon geschrieben, bei einem Päckchen kommt keiner für den Schaden auf. Erstens hat der Verkäufer keinen Beleg und zum anderen lässt sich nicht nachweisen, wo das Handy aus der Verpackung "gefallen" ist.:cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jann
    Jetzt aber zu meinem Problem: Da fast 10€ ebaygebühren zustandegekommen sind würde ich gerne wissen, ob ich die von ebay wiederkriegen kann (wenn ja wie) oder ob ich mir die vom käufer wiederholen muss?


    Ich hoffe mal, du hast dich mit dem Käufer auch dahingehend geeinigt, dass er dir die entstandenen Kosten ersetzt?


    Du kannst dir von ebay grundsätzlich nur die Verkaufsprovision gutschreiben lassen. Dafür gibt es einen Auswahlpunkt, in etwa "die Parteien haben sich geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen".


    Auf den Einstellgebühren bleibst du in jedem Fall sitzen.


    Ich weiss jetzt nicht, wie bei deinem Artikel das Verhältnis Provision/Einstellgebühr ist, aber ich hätte dem Käufer meine Kosten grosszügig auferlegt.


    Der Käufer kann ja froh sein, dass du ihn so einfach aus dem Kaufvertrag entlassen hast. Und das Einstellen hat dich ja auch Zeit und Internetgebühren gekostet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Einstellgebühren sind nur 25cent... damit kann ich grad noch leben. Will einfach nur die Verkaufsprovision wieder, aber finde diesen "die Parteien haben sich geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen"-Auswahlpunkt nirgends? Wo genau finde ich den denn? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jann
    Einstellgebühren sind nur 25cent... damit kann ich grad noch leben. Will einfach nur die Verkaufsprovision wieder, aber finde diesen "die Parteien haben sich geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen"-Auswahlpunkt nirgends? Wo genau finde ich den denn? :confused:



    Unter http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?NPBComplaintForm kannst
    du nach 7 Tagen die Gutschrift der Ebay-Provision veranlassen.


    Hier musst du erst entsprechende Artikelnummer eingeben.
    Auf der nächsten Seite dann oben genannte Option auswählen.


    So ging es zumindest bis vor kurzem noch...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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