Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Sicherheitsloch bei Ebay


    Mal eine weitere Frage, die evtl. viele Leute betrifft:


    Seit einiger Zeit gibt es ja nun eine Ebay-Hotline-Telefonnummer.


    Nun heißt es diesbezüglich bei Ebay:


    "Wenn es um Fragen geht, die mit den persönlichen Mitgliedsdaten in Verbindung stehen, müssen wir euch identifizieren. Deshalb wird von den Kollegen an der Hotline als sogenanntes „Sicherheitsmerkmal“ die Uhrzeit eurer Anmeldung abgefragt."


    Schön und gut, auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass viele Leute , die schon lange dabei sind (z.B. ich), irgendwann mal bei einem System-Update das Registrierdatum 01.04.99 aufgesetzt bekommen haben.


    Zumindest gibt es dieses Datum, dass auf jeder Auktionsseite bzgl. des Verkäufers zu sehen ist, sehr häufig.


    Ich habe nachgesehen, meine Registrieruhrzeit ist 9:00 Uhr. Wenn aber bei allen Leuten, die lange dabei sind, die Registrierung auf 01.04.99 Zeit 9:00 Uhr gesetzt wurde, ist das doch ein großes Sicherheitsloch, oder?


    Grüße, Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Sie bieten auf eine "HP PhotoSmart 620 - Verpackung" Ebay ich, Versandkosten Du (betragen 3,00 €)
    --------------------------------------------------------------------------------

    steht in der beschreibung wer lesen kann ist im vorteil
    :apaul:

  • Da hast du doch weiter oben schon gefragt. Ich dachte, ihr hättet das Problem mittlerweile gelöst:confused:


    ich sehe die Auktion zwar jetzt nicht als die klassische OVP-Abzocke, immerhin hat der VK ja im Klartext geschrieben, auf was geboten wird: Eben auf eine Verpackung, nicht auf die Kamera. Auf dem Bild ist auch nur die OVP zu sehen, nicht die Kamera.


    Dennoch könnte der VK deinen Bruder arglistig getäuscht haben.


    Dazu müsste der VK bewusst, d.h. vorsätzlich durch Vorpsiegelung falscher bzw. Unterdrückung wahrer Tasachen einen Irrtum beim Käufer erregt oder aufrechterhalten haben, um den Getäuschten vorsätzlich zur Abgabe einer Willenserklärung (= Gebot) zu veranlassen.


    Dies würde ich zumindestens bei der Artikelbeschreibung nicht bejahen.
    Eine Täuschung könnte jedoch das Einstellen der OVP in die Kategorie Digitalkameras darstellen. Wahrscheinlich hat sich dein Bruder auch daran orientiert, und deswegen geboten.


    Das liegt aber letztendlich im Ermessen des Richters, wenns so weit kommt.
    Und die meisten Richter sind in Sachen ebay, sagen wir mal eher unerfahren:D


    Probieren würde ich eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung auf jeden Fall. Vielleicht kennst du ja einen RA, der dir günstig eine entsprechende Anfechtungserklärung aufsetzt, dass sollte dann beim VK Eindruck machen.


    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Sicherheitsloch bei Ebay


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske

    Schön und gut, auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass viele Leute , die schon lange dabei sind (z.B. ich), irgendwann mal bei einem System-Update das Registrierdatum 01.04.99 aufgesetzt bekommen haben.


    Zumindest gibt es dieses Datum, dass auf jeder Auktionsseite bzgl. des Verkäufers zu sehen ist, sehr häufig.


    Ich habe nachgesehen, meine Registrieruhrzeit ist 9:00 Uhr. Wenn aber bei allen Leuten, die lange dabei sind, die Registrierung auf 01.04.99 Zeit 9:00 Uhr gesetzt wurde, ist das doch ein großes Sicherheitsloch, oder?


    Das sehe ich genauso, ich habe deswegen auch schon eine Mail an ebay geschickt, aber bisher noch keine Antwort erhalten. Typisch eBay halt.

  • Bin gespannt, wann der erste die Daten von jemand anderem ändert :rolleyes:.


    Vielleicht will Ebay ja auch noch das Passwort am Telefon? Steht aber nirgends ...


    Gruß, Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Da hast du doch weiter oben schon gefragt. Ich dachte, ihr hättet das Problem mittlerweile gelöst:confused:


    Ja, sorry, das war etwas missverständlich.


    Danke für die ausführliche Antwort. Mein Bruder ist bei sowas total unerfahren, und hat den Beisatz "Verpackung" gar nicht richtig einordnen können. Finde ich auch nachvollziehbar, wenn jemand in der Richtung gar nichts kennt. Da ist man einfach gutgläubig.


    Nochmal Danke.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Probieren würde ich eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung auf jeden Fall. Vielleicht kennst du ja einen RA, der dir günstig eine entsprechende Anfechtungserklärung aufsetzt, dass sollte dann beim VK Eindruck machen.


    Oder wenn er etwas kleinere Brötchen backen möchte, könnte er eine Anfechtung wg. Irrtums versuchen.


    Vorteil:
    Ein Irrtum liegt eindeutiger vor, als eine arglistige Täuschung.


    Nachteil:
    Er muß ggf. den entstandenen Schaden ersetzen.


    In den ganzen Verpackungsfällen kann man aber auch durch verschiedene Indizien auf eine Täuschung schließen.
    Dazu zählen etwa die Kategorie, in die der Artikel eingestellt wird, die Überschrift, die möglicherweise keinen Hinweis auf die leere Verpackung enthält und nicht zuletzt der Bietpreis, der dem Verkäufer eigentlich klarmacht, dass die Kamera Wunschobjekt des Käufers ist.
    Treffen mehrere dieser Punkte zusammen, kann ggf. davon ausgegangen werden, dass den Verkäufer eine Pflicht trifft, die AUktion zu beenden.
    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, könnte in diesem Unterlassen eine Täuschung liegen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    Ja, sorry, das war etwas missverständlich.


    Danke für die ausführliche Antwort. Mein Bruder ist bei sowas total unerfahren, und hat den Beisatz "Verpackung" gar nicht richtig einordnen können. Finde ich auch nachvollziehbar, wenn jemand in der Richtung gar nichts kennt. Da ist man einfach gutgläubig.


    Nochmal Danke.


    Er hätte einfach den verkäufer fragen können, wozu meint ihr denn gibt es diese funktion?


    Genau um Unklarheiten und Fragen zu klären.



    Gruß


    Chris


    PS: Dein Bruder hat leider die A-Karte gezogen und ist somit leider selbst schuld.

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Oder wenn er etwas kleinere Brötchen backen möchte, könnte er eine Anfechtung wg. Irrtums versuchen.


    Vorteil:
    Ein Irrtum liegt eindeutiger vor, als eine arglistige Täuschung.


    Aber eine Irrtumsanfechtung dürfte hier an der fehlenden Unverzüglichkeit der Anfechtungserklärung scheitern.


    Die Auktion endete ja schon am 1.8.


    Wahrscheinlich hat er ja schon vor Lieferung der OVP durch den email-Kontakt mit dem VK Kenntnis von seinem Irrtum erlangt.


    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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