Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Probiere es doch aus. Stichwort für dich: Willenserklärung und Onlinekauf.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Realistische Sofortkaufangebote können gerne mitgeteilt werden - ich behalte mir daher vor, das Angebot vorzeitig zu beenden.


    Schreiben und machen kann der Verkäufer viel. Ich kann ja auch reinschreiben "der Artikel wird nicht an Menschen mit braunen Augen, über fünfzigjährige oder Gebissträger verkauft".


    Wenn das ein Rechtsanwalt zerpflückt, könnte das aber böse für den Verkäufer ausgehen. Ist ja ähnlich wie mit dem wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung - da schreibt ein Verkäufer "keine Garantie nach dem neuen EU-Recht" und wundert sich, wieso er nach einem Jahr mit Sachmängelhaftung konfrontiert wird.


    Auch aus ebxx-Sicht dürfte das Angebot nicht in Ordnung sein. Da nutzt einer die Vorteile der Plattform, will kostenlos inserieren, aber sich nicht an die Regeln halten (und wahrscheinlich auch keine Gebühren bezahlen).


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt Dies finde ich so auch angemessen. Nicht jedoch, wenn man sein Angebot regulär beendet, und dann kommt jemand mit der rechtskeule und will sich ein schnäppchen erschleichen.


    Entscheidend ist aber nicht was Du "findest", sondern was in den Gesetzen steht. "Rechtskeule" ist ein interessanter Begriff - wenn Du Dich "im Recht" fühlst, und Dich auf Gesetze berufst, ist das für Dich doch das "normalste" der Welt. Umgekehrt aber ist es die "Rechtskeule"...?


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Entscheidend ist aber nicht was Du "findest", sondern was in den Gesetzen steht.


    das ist richtig. die gesetze sind wohl derzeit leider so, bis einem richter mit sachverstand mal auffällt, wenn einer ständig solch ein "pech" mit beendeten auktionen hat. dann wird es eine welle in die andere richtung geben.


    ich möchte betonen, dass ich selbst deutlich mehr käufer als verkäufer bin und mich schämen würde, wenn ich auf diese billige weise versuchen würde, ein schnäppchen zu erstreiten.


    aus diesem grund hätte ich auch keine skrupel, ein derartiges cleverchen schön auflaufen zu lassen und seine anwälte kosten produzieren zu lassen. dank diesem thread bin ich ja jetzt gewarnt und werde wissen, damit sachgerecht umzugehen :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Gibt es bei weniger als 12 Stunden bis Ende einen Bieter, so ist dann seitens ebay zwingend an den Höchstbietenden zu verkaufen.

    Dafür gibt es Freunde, Kollegen, Familie usw. :D:rolleyes: Welche den Artikel dann kaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die gesetze sind wohl derzeit leider so, bis einem richter mit sachverstand mal auffällt, wenn einer ständig solch ein "pech" mit beendeten auktionen hat. dann wird es eine welle in die andere richtung geben.


    genau, denn wenn viele gegen ein Gesetz verstoßen wird dessen Auslegung einfach geändert sobald es einem Richter auffällt. edit: oder wo übersehe ich hier die Ironie?

  • @ bene
    das war eher so gedacht, dass hoffentlich irgendwann ein paar der vögel auffallen, die diese rechtslage ausnutzen (also käufer, welche es vornehmlich auf auktionen abgesehen haben, die vorzeitig beendet werden) und dann diesen leuten der wind entgegenbläst.

  • Wenn ich eine Auktion mit hohem Startgebot beende, auf die noch niemand geboten hat, dann kann mir doch nichts passieren, oder?


    Den hier berichteten Fall hatte ein Freund von mir auch mit einem Iphone, da ging es um 70€. Ich verstehe aber nicht woher der Bieter den Namen vom Verkäufer her hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tommy13
    Wenn ich eine Auktion mit hohem Startgebot beende, auf die noch niemand geboten hat, dann kann mir doch nichts passieren, oder?


    Ohne Willenserklärung eines zweiten Vertragspartners kein Vertrag.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tommy13
    Ich verstehe aber nicht woher der Bieter den Namen vom Verkäufer her hat.


    ebay sicherlich...

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