Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Das „Negativmerkmal“ dient dann bestenfalls dazu, potenzielle Käufer mit soundso vielen solcher Merkmale zukünftig von den eigenen Angeboten fernzuhalten.

  • Re: Bewertung eines nichtbezahlten Artikels


    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Ich nutze eBay nur sehr selten und nun hat es mich auch das erste mal erwischt. Ich habe eine Uhr bei eBay verkauft, nur der Verkäufer hat nicht bezahlt. Er wurde mehfach angemahnt und nach 3 Wochen der Fall an eBay gemeldet. Auch hier hat sich nichts getan und der Fall wurde heute von mir geschlossen. Jetzt habe ich zwei Fragen:


    - lt. eBay erscheint die Nichtbezahlung im eBay-Account des Käufers als Negativmerkmal, jedoch habe ich solch einen Punkt nicht gefunden. Wo wird das vermerkt?
    - Ist es richtig, das ich den VK nicht (neg.) bewerten kann? Dort steht: "Sie können für diese Transaktion leider keine Bewertung abgeben. Die Bewertungsfunktion wurde deaktiviert, da kein Zahlungseingang vermerkt wurde." Was ist denn das für ein Mist???


    Verkäufer/Käufer, Du solltest erstmal die Begrissverwirrung klären.

    Zitat

    nur der Verkäufer hat nicht bezahlt


    Der Verkäufer bezahlt auch nicht, sondern bekommt das Geld. Bezahlen muss der Käufer.

    Zitat

    das ich den VK nicht (neg.) bewerten kann


    Als Käufer kannst Du den Verkäufer negativ bewerten. Der Verkäufer kann den Käufer nicht negativ bewerten.


    Wer bist Du? Wer ist Der andere? Wer ist Käufer (Hat also etwas gekauft)? Wer ist Verkäufer (Hat also etwas Verkauft)? Der Verkäufer, verkauft an den Käufer der Kauft. Der Käufer Bezahlt das Geld an den Verkäufer. Jeder Verkauf ist zeitgleich ein Kauf, bei der Aktion ist immer ein Käufer und ein Verkäufer beteiligt. Der Käufer bekommt eine Ware gegen Bezahlung von geld, der Verkäufer bekommt Geld, und gibt dafür die Ware ab.
    Wenn Du das klären kannst, sind die Fragen leichter zu beantworten.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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  • Sorry wg. der Verwirrung, hatte mich mit dem "VK" oben vertippt. Ich bin Verkäufer, der andere Käufer. Mein Artikel wurde erfolgreich vom Käufer ersteigert, jedoch ist kein Geld angekommen. Der Fall wurde über eBay geklärt, jedoch änderte das nichts, kein Geld. Jetzt habe ich den Fall geschlossen.




    Gruß Kai

  • Wenn der Fall geschlossen ist, wird nicht mehr viel Passieren. Von Ebay bekommst Du Deine Gebühren zurück, sonst passiert nix. Falls der Käufer Dich negativ bewertet (sowas kommt vor) kannst Du höchstens mit einem Anwalt die Bewertung löschen lassen. Wenn keine Bewertung kommt, vergiss das ganze, und stell den Artikel neu ein. Mehr kannst Du nicht tun...

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  • Die Gebühren sind schon storniert worden und den Artikel habe ich neu eingestellt. Mir war nur nicht klar, das das Ganze so wenig Auswirkungen für den Käufer hat. Das Negativmerkmal ist nirgends sichtbar und eine Berwertung meinerseits ist nicht möglich. Was solls, noch ein Grund mehr, eBay nur in Ausnahmen zu nutzen.



    Gruß Kai

  • Nicht unbedingt ein Problem, aber was bringt Leute dazu, einen gekauften Artikel mit der exakt gleichen Beschreibung etwas später zu verkaufen?


    Erstauktion: Klick mich
    Wiederverkauf: Klick mich 2


    Ist es bedenklich oder hat es sich nur jemand bequem gemacht? :confused:


    P.S. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Erwartungen vielleicht nicht erfüllt worden sind, und es ist auch Okay, die Ware in der Bucht wieder loszuwerden, aber dass die Beschreibung dann ohne weiteres übernommen wird, ist irgendwie komisch.

  • Warum er das so bald schon wieder verkauft, weiß ich nicht, aber die Beschreibung hatte doch wohl auch der erste Verkäufer schon nur kopiert …

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    "Geboten auf unterschiedliche Artikel: 4
    Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: 25%"


    d.h. es ist ein Zweitaccount und der Kerl bietet sich selber hoch. Wahrscheinlich.


    Kann man das daraus schließen, nur weil er zweimal auf dieses Gerät geboten hat?

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