Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich meine auch, das wäre jetzt weg.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ein Verkäufer bietet per Sofortkauf jeweils eins von insgesamt 14 neuen Produkten in OVP an. Im Kleingedruckten wird dies als Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung beschrieben. Wenn man nun eines der Geräte kauft, könnte man dann beim Verkäufer Gewährleistungsrechte einfordern mit dem Hinweis, dass bei solch einer Menge gewerbliches Handeln vorlag?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    wir stolpern gerade über eine Auktion plus Festpreis in "Handys ohne Vertrag" von einem fünf Monate alten Account ohne Bewertungen - ohne Paypal. Dachte das sei Pflicht für Neumitglieder...


    paypal bringt dir gar nichts. Wenn der Typ das Geld abhebt und z.B. Insolvenz anmeldet schaust du mit dem Ofenrohr ins Gebirge!


    Daher würde ich bei ebay nie mehr kaufen als ich verschmerzen kann, sprich das Geld ersatzlos weg ist


    EDIT: habe heute auch ein Gerät gekauft bei dem Verkäufer und Accountinhaber nicht idebtisch sind, besser in zwei versch. Ländern sitzen - mal schauen was kommt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Ein Verkäufer bietet per Sofortkauf jeweils eins von insgesamt 14 neuen Produkten in OVP an. Im Kleingedruckten wird dies als Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung beschrieben. Wenn man nun eines der Geräte kauft, könnte man dann beim Verkäufer Gewährleistungsrechte einfordern mit dem Hinweis, dass bei solch einer Menge gewerbliches Handeln vorlag?


    Für die Entscheidung privat vs. gewerblich gibt es kein Gesetz mit einer gebundenen Entscheidung des Richters, sondern der kann frei nach zivilrechtlicher Anscheinsbeweiswürdigung entscheiden.


    In diesem Fall weist, wenn man sich ähnliche Urteile anschaut, sehr viel drauf hin, dass der Richter im Sinne von Gewerblichkeit, also Pflicht des Anbieters zur Gewährung von Verbraucherrechten, entscheiden würde.


    Aber willst du es wirklich gleich von vornherein auf so einen fummeligen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn du schon ahnst, dass es da Probleme geben könnte?
    Wie gesagt, das ist auch im Klageverfahren keine ganz einfache und eindeutige Angelegenheit, da es leider kein Gesetz gibt, das anhand einer checklist die Gewerblichkeit definiert. Deswegen gibt es auch laufend Streitereien darum.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    paypal bringt dir gar nichts. Wenn der Typ das Geld abhebt und z.B. Insolvenz anmeldet schaust du mit dem Ofenrohr ins Gebirge!


    Das braucht den Käufer nicht zu kümmern, Paypal zahlt trotzdem zurück, sobald kein Versandnachweis vom VK kommt.


    Für Käufer ist Paypal eine feine Sache, für VK ist es eben ein Treuhandservice, der bei allen Zweifelsfällen auf der Seite des Käufers steht und diesen gegen die fiesen VK schützt. Muss man sich überlegen, ob man sich das antun will und ob man sich bei der Beschreibung seines Artikels mit allen Fehlern so sicher ist, dass das wirklich wasserdicht ist. Natürlich auch kein Versand als Warensendung, nur dhl-Paket oder ein anderer Dienst mit end-to-end-Onlinetracking, damit PP das nachvollziehen kann.



    Paypal ist nicht nur ein einfacher Überweisungsservice

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Aber willst du es wirklich gleich von vornherein auf so einen fummeligen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn du schon ahnst, dass es da Probleme geben könnte?


    Nein, das war eher eine theoretisch Frage. Mich ärgert es einfach, wenn jemand sich mutmaßlich während Sonderaktionen sehr günstig mit Sachen in solchen Größenordnungen eindeckt und diese danach bei eBay weiterverhökert. Und das auch noch risikolos, weil man nicht verkaufte Sachen einfach innerhalb 14 Tagen wieder zurückgeben kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Das braucht den Käufer nicht zu kümmern, Paypal zahlt trotzdem zurück, sobald kein Versandnachweis vom VK kommt.
    ...


    Du glaubst, dass Paypal dir etwas zurückzahlt, wenn das Konto des Verkäufers leer ist? ("Wenn der Typ das Geld abhebt ...")


    Wahrscheinlich glaubst du auch an den Klapperstorch oder den Weihnachtsmann. ;)


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Du glaubst, dass Paypal dir etwas zurückzahlt, wenn das Konto des Verkäufers leer ist? ("Wenn der Typ das Geld abhebt ...")


    Das weiss ich, selbst schon oft genug erlebt, an beiden Enden der Nahrungskette.


    Sobald sich ein Käufer wegen irgendetwas beschwert (einen "Fall" eröffnet), geht das Paypal-Konto des VK um den Wert dieser Transaktion ins Minus. Zunächst mal hat der Käufer nichts davon.
    Der VK muss allerdings sein PP-Konto nun per Überweisung (oder durch Zahlungen anderer Käufer) ausgleichen, wenn er es weiter nutzen will. Automatisch oder per Lastschrift passiert da gar nichts.


    Bekommt der Käufer durch die Entscheidung in unendlicher Weisheit der PP-Orakel recht (was in 90% aller Fälle passiert, denn PP steht konsequent auf der Seite der Käufer und geht bei VK von einer grundsätzlichen Betrugsabsicht aus), erhält der Käufer seinen gezahlten Betrag zurück.


    Das passiert unabhängig davon, was zwischenzeitlich mit dem Verkäuferkonto passiert ist, ob er es ausgeglichen hat oder nicht.


    Wenn er es nicht ausgleicht, hat (meint zu haben) Paypal eine Forderung gegen den VK, die es mit Hilfe eines vielen Mobilfunkkunden bekannten Inkassobüros versucht einzutreiben.
    Geklagt haben sie in den mir bekannten Fällen allerdings nicht, vermutlich, weil dieses Verfahren aus den alten PP-AGB nicht ersichtlich ist und auch von einem Inkassoverfahren keine Rede war.


    Inzwischen hat sich PP allerdings von einem einfachen Zahlungsdienstleister in den von mir skizzierten Treuhandservice gewandelt, wobei sie mit der Treuhandleistung sogar in Vorleistung gehen.
    Deswegen ist in den seit kurzem gültigen PP-AGB auch das ganze Zeug wie bei einem Kreditvertrag einschliesslich Schufa und Infoscore drin. So einfach wird also zumindest in DL keiner mehr ein neues PP-Konto bekommen.


    Der "Treuhand-Vorteil" von PP für den VK besteht lediglich darin, dass PP das Risiko für geplatzte Lastschriften übernimmt. Er kann die Ware also wirklich losschicken, sobald die PP-Zahlung erfolgt ist und braucht sich nicht um das Ausfallrisiko zu kümmern.


    Deswegen nutzen immer mehr Händler PP und damit wird es vielleicht auch für den stationären Handel interessant.


    Ob dieser Vorteil das Risiko aufwiegt, dass der Kunde ziemlich leicht mit mehr oder weniger gut begründeten Beschwerden zumindest ein Rückgaberecht erzwingen kann (wenn sich der Kunde über die Beschaffenheit der Ware beschwert und den Rückversand nachweisen kann, bekommt er immer sein Geld zurück, unabhängig davon, ob der VK privat/pseudo-privat/gewerblich ist), muss jeder (insbesondere der echt-private VK) selbst entscheiden.

  • "Sorry, wir können Ihnen den Käuferschutz nicht geben weil das Konto des VK leer ist und keine Einzugsmöglichkeit bietet" ?


    Ich denke auch das Paypal-VK-Konto ginge dann halt ins Saldo und Paypal muss sehen wo das Geld herkommt.

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