Klingt nach deaktiviertem JS.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von Pankoweit
Klingt nach deaktiviertem JS.Vielen Dank, jetzt gehts wieder. Jedoch fragt mich der Browser wieder ob ich Plugins abschalten möchte um den Browser (IE) zu beschelunigen :mad:
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Vielleicht mal den IE abschalten ...
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Vielleicht mal den IE abschalten ...Da hätte ich jetzt auch zu geraten
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
Ich frag mal hier, auch wenn es nicht direkt mit ebay zu tun hat.
Ich habe über den Marktplatz eine Internetforums (nicht TT sondern ein anderes) etwas gekauft. Nach erhalt der Ware musste ich feststellen, daß diese in keiner Weise der Beschreibung entspricht. Das habe ich dem Anbieter mitgeteilt und wir haben uns auf Rückabwicklung geeinigt. Dabei wurde vereinbart, daß ich die Ware erst zurücksende, wenn das Geld erstattet ist.
Das war am 9.1.12. Seit dem kommt kein Geld. PNs im Forum werden nicht gelesen.
Also eine SMS geschrieben (Handynummer hatte ich) da wurde dann bei mir angerufen, sich umfangreich entschuldigt, und versprochen zu zahlen. Angeblich war die Überweisung schon bei der Bank, diese hätte aber wohl die Überweisung nicht bearbeitet.
Aber auch danach ist kein Geld eingegangen.
Am 8. Februar nochmal per SMS darauf hingewiesen. Wieder wurde versprochen zu Überweisen, wieder mit der Ausrede, daß die Bank die Überweisung nicht bearbeitet hätte.Ich habe mir jetzt überlegt, Online einen Mahnbescheid abzuschicken. Nur dauert da ja die Bearbeitung zwangsläufig etwas. Was passiert wenn in der Zeit bezahlt wird? Kann ich den Mahnbescheid dann irgendwie stoppen? Würden mir dann irgendwelche Kosten entstehen?
Oder hat jemand eine andere Idee, wie man vorgehen sollte?
Danke
Hallo nochmal
Zu meinem Problem: Ich hatte ja den Mahnbescheid abgeschickt, der dann auch zugestellt wurde. Passiert ist nichts. Genau genommen habe ich eine E-Mail bekommen, wo sich nochmal entschuldigt wurde, daß es so gelaufen ist, und versprochen wurde zu Zahlen. Geld ist natürlich keines da.
Vom Gericht habe ich einen Vordruck "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides" bekommen. Der ist weitgehend ausgefüllt, nur ein paar Klinigkeiten müssen Nachgetragen werden.
Hier kann man den Ansehen:
http://www.mahngerichte.de/ver…stellung/images/vbant.jpgDas ganze ist weigtehend ausgefüllt, also kein großes Problem. Das einzige was mit unklar ist. ist die unterste Zeile 16 "Bezeichnung des Antragstellers". Was muss da rein? Muss ich da überhaupt was eintragen?
Ebenfalls unklar ist Zeile 15, rechts ist ein Kästchen "Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt". Muss ich das Ankreuzen? Generell bin ich zwar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, aber ist das Überhaupt auszufüllen, wenn ich den Antrag Privat stelle?
Vielen Dank für eine kurze Antwort. -
Hallo,
ein Verkäufer kann nicht liefern, will aber zurückerstatten. Hatte per Paypal gezahlt, auch schon bei mir vom Bankkonto abgebucht.
Kann der Verkäufer über Paypal den Betrag rückerstatten oder benötigt er meine Bankdaten?
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Das geht problemlos, die Gutschrift landet dann bei Paypal und von dort kannst Du sie Dir auf Dein Bankkonto überweisen lassen.
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dafür gibt es einen bequemen Knopf "Rückzahlung senden" im Paypal-Account des VK
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Danke, dann soll er das so machen. Gebe meine Bankdaten nicht gern raus, wenn nicht nötig.
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Vor allem bekommt er dann auch die Paypal Gebühren zurück, also alles andere als über Paypal zurückzuerstatten macht eigentlich keinen Sinn.
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