Wie gesagt: Anwalt nehmen, keiner kann dir draushelfen denn der Fall kann sich sehr individuell abwickeln. Einige machen Angst, andere machen Ernst.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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wenn es irgendwo etwas unter marktwert gibt, dann kauft man es und das eben nicht nur einmal. ich finde die ausrede "war für einen freund gedacht, der wollte es dann aber nicht" gar nicht schlecht. zurückbringen muss muss es nicht, man erspart dem laden die b-ware und man wird es bei ebay wahrscheinlich mit kleinem gewinn los.
ein produkt, das man einmal geöffnet und kurz ausprobiert hat, darf man doch unter "neu, sonstiges" auch als privater verkäufer einstellen? hier war es zwar gebraucht, aber wenn in der beschreibung deutlich erwähnt wurde, dass es gebraucht und nur neuwertig war, dann sollte das doch auch ok sein?
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Zitat
hier war es zwar gebraucht, aber wenn in der beschreibung deutlich erwähnt wurde, dass es gebraucht und nur neuwertig war, dann sollte das doch auch ok sein?
Das war im selben Zusammenhang Thema vor vier Wochen und wurde schon in epischer Breite diskutiert ... -
Ich habe vor kurzem einen Artikel verkauft, bei dem ein Zubehör gefehlt hat, ohne dem das Gerät nicht funktioniert. Nun fährt der Käufer ins Ausland, und sagt ich soll es ihm an seine Urlaubsadresse verschicken. Er sagt das er den Aritkel für die Nutzung im Urlaub gekauft hat. Muss ich Ihm somit das Zubehör ins Ausland schicken? Käufer sagt, sonst will er vom Kaufvertrag zurücktreten. (Privatkauf)
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Was heißt müssen? Du hast nicht das geliefert was vereinbart war, hier spielt es keine Rolle ob Privatkauf oder nicht - Du musst nachliefern oder das Gerät zurücknehmen.
Grds. besteht sicherlich kein Anspruch darauf das Teil jetzt ins Ausland nachgeschickt zu bekommen, aber willst Du deshalb wirklich Stress mit dem Käufen haben?
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Es geht mir halt um das Versandrisiko, und weil er das Ding so schnell wie möglich haben will.
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Würde ich unter blöd gelaufen verbuchen. Schicks ihm nach und pass das nächste mal beim verpacken besser auf, und die Sache ist erledigt.
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Zitat
Original geschrieben von Revilo
Habe ein Telefon verkauft. Der Käufer hat auch sofort bezahlt (an ebay überwiesen).Soll das neue Bezahlsystem nicht erst im Sommer starten? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von fluxxr
wenn es irgendwo etwas unter marktwert gibt, dann kauft man es und das eben nicht nur einmal.
Der findige Anwalt seines Käufers wird hieraus das gewerbliche handeln ableiten. (etwas günstig zu kaufen um es nach Möglichkeit teurer wieder zu verkaufen ist "handlen mit gewinnabsicht"ZitatOriginal geschrieben von fluxxr
ein produkt, das man einmal geöffnet und kurz ausprobiert hat, darf man doch unter "neu, sonstiges" auch als privater verkäufer einstellen?Sicher darf man als Privater Neuware verkaufen z.b. bman bekommt etwas zum Geburstag und kann kann es nicht zurückgeben, aber kein "ausprobiertes" als Neu
Normalerweise darf nichtmal ein Online Händler darf eine Retoure die "kurz" ausprobiert wurde als Neuware verkaufen.
In diesem Fall waren sogar noch daten des VK auf dem iPad, :eek:
Ich denke aber hier wird dem VK nur ein Anwalt weiterhelfen, evtl. sagt er uns ja was bei rum gekommen ist. -
Zitat
Soll das neue Bezahlsystem nicht erst im Sommer starten? :confused:
Als Versuchsballon hier und da schon vordem.
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