ist doch egal, du kannst bei onlinekäufen immer zurücktreten.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Natürlich kannst du Zurücktreten sofern es ein Händler ist.
Die Aussage das man von Onlinekäufen generell zurücktreten kann ist falsch.
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und wieso? muss natürlich ein deutscher händler sein
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Wieso? weil du schreibst das man von Käufen im Internet immer zurücktreten kann, das gilt natürlich nur wenn es ein Händler ist.
Nicht zwinged bei Privatpersonen (...)Lediglich darauf wollte ich hinaus, mehr nicht
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Ok, danke . Ist ein Händler, aber ganz komisch. Artikelstandort ist angeblich Frankfurt, aber Ware kommt direkt aus HongKong. Und wenn ich den Artikel zurücksenden wollen würde, müsste ich ihn direkt nach Hong Kong senden :confused:
Dann lieber gleich zurück, bevor man den Artikel erhält.
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In dem Fall kommt der Artikel wohl auch aus Frankfurt, die Chinahändler haben hier mittlerweile "Zwischenlager".
Habe letztens in China ein Datenkabel bestellt, das war auch in 2 Tagen hier (Postsendung,Deutsches Etikett ohne üblichen Zollaufkleber)
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Hunde die bellen...Lehn dich entspannt zurück und ignoriere sämtliche weiteren Kommunikationsversuche des Käufers. Natürlich gibt es hier keinen Ankünpfungspunkt zum § 263 StgB - der Depp wird sich damit sicherlich auch nicht bei der Polizei zum Affen gemacht und deswegen eine Anzeige gestellt haben und selbst wenn - da kommt nichts bei rum.
Die Entscheidung vom Tummelbecken der Vollpfosten zukünftig die Finger zu lassen kann nur als weise bezeichnet werden - insofern braucht es dich nicht zu jucken ob die negative Bewertung bleibt oder auch gelöscht wird.
Wenn man solche Storys liest wünscht man sich doch immer mal wieder gewissen Kontrolleinrichtungen damit eben nicht jeder Idiot den Weg ins Internet findet.
Eine Rückfrage hierzu noch: Ich habe gestern die Bearbeitung bzw. die Entfernung der Bewertung beantragt. Der Käufer (der davon ja informiert wird bzw. diese Anfrage erhält, genau wie ebay) hat diese natürlich abgelehnt und mich nur wieder auf den vorne genannten Paragraphen verwiesen.
Wenn ich mich jetzt bereits von ebay abmelde und dann doch Post vom Anwalt kommen sollte - könnte mir das Ganze negativ ausgelegt werden? Quasi als eine Art "Eingeständnis"? In diesem Falle würde ich damit nämlich noch warten... -
kurz und knapp: Nein ist vollkommen egal wann Du den Account still legst
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Ich würde trotzdem noch warten bis die Sache rum ist, schon alleine um nicht falschen Ehrgeiz auf der Gegenseite zu wecken! Die könnte das nämlich schon so auslegen wie du geschrieben hast...!
Und mal ehrlich - was hast du davon wenn du dich jetzt schon statt erst in 4 Wochen abmeldest? -
Ich habe mal eine Frage. Falls ich einen Artikel Stk.-Preis zu 80 €
30-mal per Ebay(mtl.) verkaufe- kann ich dies privat machen ? Mir sind einige Auktionen aufgefallen wo es halt so läuft.
Ich möchte niemanden anschwärzen aber solche Nerven hätte ich nicht. Ich habe die Meinung; nein geht rechtlich gesehen nicht.
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