Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nabend,


    ich habe nun auch massive Probleme mit einem Käufer:


    Ich habe folgenden Artikel verkauft:


    iPad 2


    Wurde bezahlt, ich habe es versendet und es kam auch an. Dann meldete sich die Käuferin und wollte eine Rückabwicklung. Als Begründung gab Sie folgendes an:


    - Riesen Macke am iPad
    - wäre nicht neu (angeblich hätte ich in der Artikelbeschreibung geschrieben es wäre nur 1 Tag gebraucht worden?! Dort steht klipp und klar 1 1/2 Monate)
    - Daten wären nicht gelöscht (hatte es per Menü zurück gesetzt, aber irgendwie wurde doch nichts gelöscht)


    Ich lehnte die Rückabwicklung natürlich ab, da keine Macke an meinem iPad vorhanden war. Was weiß ich was Sie damit gemacht hat. Außerdem gibt es bei Privatverkäufern ja keine Rücknahme.


    Nun kam heute ein Brief von ihrem Anwalt (Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht). Er hat mir eine Frist bis zum 08.02.2012 gegeben, um entweder ein komplett neues Gerät, was ich ja angeblich vorsprochen hätte (Wo bitte?!) oder komplette Erstattung des Kaufpreises. Sonst würde er die Rückgabe gerichtlich durchsetzen und gegen mich eine Anzeige wegen Betruges stellen!



    HALLO?!?!?!


    Was kann ich nun tun? Das ist doch kompletter Humbug was die da erzählen. Muss ich jetzt auch zum Anwalt? Ich habe nämlich keine Rechtsschutz und das kann dann echt teuer werden. Wenn es nämlich hart auf hart kommt, muss man auf den Richter hoffen und dann werden aus 435,00 EUR schnell ein paar hundert mehr?! Oder wollen die mir nur Angst machen? Da ich mir keiner Schuld bewusst bin, sehe ich es nicht ein, da irgendwas zurück zuzahlen und da auch noch Arbeit reinzustecken...


    Hilfe....


    Danke,
    schore3000

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    ....
    - wäre nicht neu


    ...
    Nun kam heute ein Brief von ihrem Anwalt (Fachanwalt für Familien- und Steuerrecht). Er hat mir eine Frist bis zum 08.02.2012 gegeben, um entweder ein komplett neues Gerät, was ich ja angeblich vorsprochen hätte (Wo bitte?!) oder komplette Erstattung des Kaufpreises. ...


    Unter deinem Link finde ich folgendes:


    Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
    Zustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren.


    Und das gibt Probleme :rolleyes:

     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive
     iPad 6 & iPad Air Wi-Fi/Cellular
     iPhone 12 Pro Max Silber
     Watch 6 44er Edelstahl Gliederarmband

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k

    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Unabhängig vom Text hast du oben den Artikelzustand als "Neu: Sonstige" angeben. Wenn wäre "Gebraucht" richtig gewesen. Das du wiederrum unter das anders darstellst ist eher suboptimal. Zur genauen Rechtslage werden sich hier aber noch die Profis äußern ;)
    Hast du mal ein Foto wg. der Macke bekommen? Wenn das iPad noch den Zustand hätte, in welchem es du es versendet hast, würde ich mir überlegen es rückabzuwickeln. Die fehlerhafte Artikelbeschreibung hast du zu verantworten.


    /Edit: zu spät


    Gruß Kai

  • Was natürlich gleich auffällt, dass dein Artikel "neu und unbenutzt" ist, gleichzeitig aber "seit dem ersten Tag in einer Ledertasche benutzt" wurde ... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Unter deinem Link finde ich folgendes:


    Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
    Zustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren.


    Und das gibt Probleme :rolleyes:


    Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.


    Dort steht siehe Artikelbeschreibung! Und in dieser habe ich daraufhingewiesen, dass das iPad vor 1 1/2 Monaten gekauft. Der Zustand des iPads war wie NEU. Das habe ich doch da reingeschrieben. Ich weiß nicht wo das unklare sein soll?!


    EDIT:


    Ich weiß nicht wo ich geschrieben haben soll, dass der Artikel NEU und unbenutzt ist? Dort steht eindeutig, dass der Artikel neuwertig ist und vor 1 1/2 Monaten gekauft wurde.


    Ein Foto habe ich bisher nicht bekommen. Und ich sehe es nicht ein, jetzt das Geld komplett zurück zu überweisen und dafür ein beschädigte iPad zu bekommen?!

  • Du bewegst Dich da auf verdammt dünnem Eis, ich würde an Deiner Stelle der Rückabwicklung zustimmen.


    Du hast den Artikel als "neu" ("Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren.") eingestellt.


    Das ist eindeutig, der Käufer kann hier 100% durch und durch Neuware erwarten. Noch dazu schreibst Du, dass der Artikel vor 1,5 Monaten gekauft (!!!) wurde. Da steht kein Wort von 1,5 Monaten benutzt oder ähnliches. Die Käuferin kann völlig zu Recht davon ausgehen, dass sie hier einwandfreie Neuware erhält. Der Umstand, dass es vor 1,5 Monaten gekauft wurde ändert daran überhaupt nichts. Man kann etwas auch kaufen und 1,5 Monate ungenutzt liegen lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Dort steht siehe Artikelbeschreibung! Und in dieser habe ich daraufhingewiesen, dass das iPad vor 1 1/2 Monaten gekauft. Der Zustand des iPads war wie NEU. Das habe ich doch da reingeschrieben. Ich weiß nicht wo das unklare sein soll?!


    Siehe oben, und siehe die anderen Beiträge. Eingestellt unter "neu" ist neu, Punkt. Kein "irgendwie wie neu", kein "gebraucht aber quasi neu", kein... sondern "neu und unbenutzt", das ist absolut eindeutig, und genau das hat die Käuferin hier auch erwartet.


    Wenn das Gerät nicht mehr absolut 100%, durch und durch ohne auch die winzigste Abweichung wie ein Neugerät frisch aus der Fabrik ist, ist es eben nicht mehr "neu" sondern "gebraucht".

  • Du könntest der Käuferin einen Vergleichsbetrag anbieten, ich finde das du nicht das geliefert hast, was du versprochen hast.


    Im Zweifel musst du es zurücknehmen, du hast die Käuferin getäuscht.


    Der Artikel entspricht offensichtlich nicht deiner Beschreibung ( vor einem Monat erhalten, und seit einem Monat genutzt sind zwei paar schuhe)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ich würde es auch rückabwickeln.


    Abgesehen davon, daß dein Gewährleistungsausschluß eher unwirksam ist (weil du den bereits öfter verwendet hast und er daher unter die AGB Inhaltskontrolle fällt) schreibst du ja auch noch "volle Herstellergarantie", was ja auch nicht stimmt, weil es nur noch 10 1/2 Monate sind.

    Hier stand eine Signatur.

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