Der gesamte Auktionstext beinhaltet: "Sie bieten hier auf eine orginialverpackung!!! Achtung: ohne handy!!!"
Was soll man denn noch schreiben? Aber die Diskussion gibt es immer wieder...und ja: Es gibt einen Markt für Verpackungen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Der gesamte Auktionstext beinhaltet: "Sie bieten hier auf eine orginialverpackung!!! Achtung: ohne handy!!!"
Was soll man denn noch schreiben? Aber die Diskussion gibt es immer wieder...und ja: Es gibt einen Markt für Verpackungen.
dem verkaufer kann man hier wirklich keinen vorwurf machen. ganz deutlich geschrieben un was es geht.
In der Falschen Kategorie steht es trotzdem
Und falsche Überschrift. Ein Samsung Galaxy S2 gibt es nämlich nicht. Dass der VK seine Verpackung überteuert loswerden wollte, dürfte klar sein.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Und falsche Überschrift. Ein Samsung Galaxy S2 gibt es nämlich nicht. Dass der VK seine Verpackung überteuert loswerden wollte, dürfte klar sein.
Nein, sehe ich nicht so. Ein "OVP" Hätte er noch in den Titel rein packen können, aber er hat es nun wirklich ganz offensichtlich, nicht versteckt, und noch dazu in rot in die Beschreibung geschrieben.
Also ganz ehrlich wer dann trotzdem noch bietet, ohne die OVP zu wollen, ist einfach nur zu dumm zum lesen.
Danke!
Ich dachte schon ich bin hier der einzige mit so "weltfremden" Ansichten
Mal ganz unvoreingenommen gefragt: Verkauft wurde gebrauchte HiFi-Elektronik. Als Zustand wurde "Gebraucht" gewählt, so dass unter "Artikelmerkmale" entsprechend angezeigt wurde:
"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."
Von Seiten des Verkäufers wurde lediglich ergänzt: "Weiteres ist mir zum Gerät nicht bekannt".
Nun ist der Verkäufer der Ansicht, er habe den Artikel so beschrieben, dass der Käufer nur auf ein total defektes Gerät schließen dürfte (was es in der Tat auch ist).
:confused:
Zitat"Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig"
Der Artikel funktioniert, ist also definitiv nicht defekt. So ist es beschrieben und ausgewählt. Sonst hätte man doch als Verkäufer diese Angabe genommen:
Zitat"Als Ersatzteil / defekt
Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."
Der Verkäufer hat den Käufer also getäuscht/das Gerät falsch beschrieben.
Er hätte in dem Fall "Defekt" wählen müssen, ein Gebrauchter Artikel ist als Funktionsfähig anzusehen, sofern nichts gegenteiliges angegeben wird "Mehr ist mir nicht bekannt" reicht nicht aus
In dem Falle hätte er den Artikel als Defekt verkaufen müssen, das übliche "Ungeprüft,eventuell Defekt,an Bastler..."
ZitatOriginal geschrieben von Chris
:confused:
Ja, die Gedankengänge so mancher ebay-Kreatur sind kaum nachvollziehbar. Zumal der Defekt auch noch offensichtlich ist, selbst im ausgeschalteten Zustand.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!