Jimmythebob Aber eines der Gewährleistungsrechte ist doch gerade der Schadensersatzanspruch nach §§ 280ff. (s. § 437 BGB) Daher gibt es nicht nur im eBay-Rechtsportal die Meinung, dass die ohne die entsprechenden Einschränkungen verwendeten Ausschlüsse unwirksam sind.
Die Gerichte urteilen da nur recht uneinheitlich. Teilweise genügt fast jede Form des Auschlusses (auch wenn da irgendwas von EU-Recht oder sonstigem auftaucht), teilweise eben nicht.
Als Käufer würde ich vermutlich derzeit - sofern ich keine anderen Argumente habe - bei dem von TonyLuka verwendeten Ausschluss eher von einer Klage absehen. Außergerichtlich kann man da aber mit Entscheidungen des OLG Hamm und auch des BGH ein wenig Eindruck schinden.
Tony Letztlich liegt das größere Risiko beim Käufer. Er muss nicht nur den Gewährleistungsausschluss kippen, sondern auch beweisen, dass die Uhr bereits bei Übergabe mangelhaft war, was wohl nur ein Sachverständiger - wenn überhaupt - klären könnte. Ist ihm allerdings das Risiko egal bzw. hat er eine Rechtschutzversicherung, kann der Prozess schon Kosten verursachen. Dessen muss man sich bewusst sein.