Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nur ein Exemplar des Artikels im Angebot. Sofortkauf oder Preis vorschlagen.


    Ich habe vorgeschlagen; vom Verkäufer kam ein Gegenvorschlag. Auktion läuft noch bis morgen abend.
    Ist der Verkäufer jetzt unwiderruflich an seinen Gegenvorschlag gebunden? Oder, wenn jetzt jemand anderer den vollen geforderten Preis bezahlen will, kann er an den verkaufen?
    Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man so einen Preisvorschlag entgegen dem Ebay-Blabla relativ leicht wieder stornieren kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von TonyLuka
    In dem Fall hat der jenige das Gerät ja abgeholt und hätte es testen können. Er hat sich auch nicht erst nach 2 Wochen gemeldet, sondern 'schon' nach einer. Von daher ist der Sachverhalt doch etwas anders. Und auf ne neg. Bewertung habe ich nicht wirklich Lust.


    Also meist ist der Gewährleistungsausschluß den viele Verkäufer bei Ebay nehmen rechtlich unwirksam, so daß oft tatsächlich Gewährleistungsansprüche bestehen. Das kommt aber auf den Text an, den du verwendet hast.


    Beweisen im rechtlichen Sinne muß den Defekt aber der Käufer.


    Imho ist halt die Frage wie "seriös" der Käufer hier auftritt. Ist es völlig ausgeschlossen, daß der Defekt schon vorlag bzw. angelegt war ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von TonyLuka
    In dem Fall hat der jenige das Gerät ja abgeholt und hätte es testen können.


    Falscher Beitrag!
    Meinte den hier: klick

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Nur ein Exemplar des Artikels im Angebot. Sofortkauf oder Preis vorschlagen.


    Ich habe vorgeschlagen; vom Verkäufer kam ein Gegenvorschlag. Auktion läuft noch bis morgen abend.
    Ist der Verkäufer jetzt unwiderruflich an seinen Gegenvorschlag gebunden? Oder, wenn jetzt jemand anderer den vollen geforderten Preis bezahlen will, kann er an den verkaufen?
    Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man so einen Preisvorschlag entgegen dem Ebay-Blabla relativ leicht wieder stornieren kann.


    Also wenn ein anderer sofort kauft, dann ist der Preisvorschlag Asche. Ich glaube sogar, wenn ein anderer einen Preisvorschlag sendet und der VK diesen annimmt, dann ist dein Vorschlag auch raus, selbst wenn der andere Preisvorschlag niedriger ist.
    Ist halt einfach so, dass es sich wirklich um einen "Vorschlag" handelt, der erst realisiert wird, wenn die jeweilige Gegenseite diesen akzeptiert (beim "realen" Handeln der berühmte Handschlag).


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Also wenn ein anderer sofort kauft, dann ist der Preisvorschlag Asche. Ich glaube sogar, wenn ein anderer einen Preisvorschlag sendet und der VK diesen annimmt, dann ist dein Vorschlag auch raus, selbst wenn der andere Preisvorschlag niedriger ist.
    Ist halt einfach so, dass es sich wirklich um einen "Vorschlag" handelt, der erst realisiert wird, wenn die jeweilige Gegenseite diesen akzeptiert (beim "realen" Handeln der berühmte Handschlag).


    Genau so ist es. Ein Kaufvertrag ist ja eine beidseitige Willenserklärung. Momentan ist es ein Angebot an Dich HP-owner - erst wenn Du dieses annimmst, kommt der Kaufvertrag zu Stande.
    Wenn sich der Verkäufer und ein anderer Käufer schneller einigen, bist Du außen vor. Wenn der VK aber mehrere Sachen davon hat, wirst Du wohl auch später noch die Chance zum Kauf bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Falscher Beitrag!
    Meinte den hier: klick


    Folgenden Text habe ich verwendet:


    Hinweis: Bei meinem Angebot handelt es sich um eine nicht kommerzielle, private Auktion. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung, Garantie zu verzichten! Das Ausstellen einer privaten Rechnung, sowie jegliche Rücknahme sind nicht möglich, da es sich um eine private Auktion handelt.


    Damit sollte ich ja theoretisch darauf hingewiesen haben. Allerdings möchte ich auch keine neg. Bewertung etc. Gewissensbisse usw. ;)

    ˆ\_/
    .O.o
    This is Einkaufswagen. Copy Einkaufswagen into your signature to help him on his way to world domination.

  • Du hast in Deinem Ausschluß 2 Fehler:
    1. Gibt es kein EU-Recht. Das ist eine EU Vorgabe, die aber in Deutsches Recht eingearbeitet wurde.
    2. Wenn Du den Text in mehreren Auktionen verwendet hast, ist es eine AGB, und damit unwirksam. Denn per AGB lassen sich Haftung für Leib, Leben und Gesundheit des Käufers nicht ausschließen. Wenn Du also einen standarttext verwenden willst, musst Du darauf hinweisen, daß Du für Sachmängel nicht haftest, dies aber nicht für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit des Käufers nicht gilt. Nur dann bleibt die AGB gültig.
    Punkt 2 Gilt nicht, wenn der Text ausschließlich bei der einen Auktion verwendet wurde. Denn in Einzelfällen kann man auch die Haftung für Körperliche Unversehrtheit ausschließen.
    Daher hast Du die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen. Wenn es also hart kommt, könntest Du dazu verdonnert werden, dafür aufzukommen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Lediglich die Gewährleistung wurde verweigert, und das ist natürlich auch per AGB wirksam.


    Nur wenn die von Brainstorm schon angesprochenen Ausnahmen explizit wieder einbezogen werden, da Gewährleistung eine Form der Haftung ist


    Auszug aus dem ebay Rechtsportal:


    Hier stand eine Signatur.

  • Dieser Passus von Ebay ist ziemlicher Murks. Gewährleistung ist Gewährleistung und hat nichts mit der gesetzlichen oder vertraglichen Haftung für Körper, Leben, etc. zu tun.


    Anders gesagt: Wenn man die Gewährleistung (§ 437ff. BGB) ausschließt, hat man noch lange nicht die Haftung nach § 280 BGB, bzw. § 823 BGB ausgeschlossen. Letzteres geht selbstverständlich nicht (so einfach).

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