ZitatOriginal geschrieben von Majoko
Stell den iPod halt neu ein....
Dann bleibe ich auf den Einstellungsgebühren sitzen! Und was mache ich, wenn er das Gerät nach 3 Wochen doch haben will?
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ZitatOriginal geschrieben von Majoko
Stell den iPod halt neu ein....
Dann bleibe ich auf den Einstellungsgebühren sitzen! Und was mache ich, wenn er das Gerät nach 3 Wochen doch haben will?
Nein, bei wiedereinstellen musst Du die Einstellgebühren nicht erneut zahlen.
Die Verkaufsgebühren musst Du Dir durch die Annullierung der Auktion gutschreiben lassen. Daher "nicht bezahlten Artikel melden", dann abwarten und nach Provisionsgutschrift wiedereinstellen.
ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
Nein, bei wiedereinstellen musst Du die Einstellgebühren nicht erneut zahlen.
Die Verkaufsgebühren musst Du Dir durch die Annullierung der Auktion gutschreiben lassen. Daher "nicht bezahlten Artikel melden", dann abwarten und nach Provisionsgutschrift wiedereinstellen.
Okido, habe ich gestern getan. Jetzt kann ich nach 4 Tagen den Fall schliessen und den Artikel wiedereinstellen.
Und dem "Käufer" passiert nichts, er bekommt lediglich eine Ermahnung. Und rein rechtlich müsste ich ihm sogar noch den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen!
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Und dem "Käufer" passiert nichts, er bekommt lediglich eine Ermahnung. Und rein rechtlich müsste ich ihm sogar noch den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen!
Naja fast. Die Ermahnung wird bei eBay gespeichert, und wenn das öfter vorkommt bei dem, ist eBay für den Geschichte...
Also so völlig nichts würde ich nicht sagen.
Mal wieder.
Also ich hab ein Case für mein Iphone gekauft, beschrieben, angepriesen als original, heut kams und siehte da, eine 1:1 kopie, Verpackung, Schriftzug, Schriftfarbe usw. alles kopiert, nur das die Qualität nicht stimmt ( wie üblich )
Na ja Rückgabe is kein Problem, allerdings seh ichs nicht ein, für den gefakten mist auch noch die Portokosten für den Rückversand zu bezahlen.
Wenn ich auf den Brief schreib, Porto bezahlt Empfänger, geht das durch? Oder gibts dann Probleme?
Im Zweifelsfall werd ich das schon bezahlen, aber hier gehts nicht um die 1,50 sondern eher ums Prinzip.
Und das ich die Ware erst zurückschicken muss is auch sicher oder? Nicht das der sagt, ne ich hab nichts bekommen und ich bekomm das Geld nicht mehr?!?
Reichen als "Beweis" Fotos vom Einpacken, bis beschriften des Briefes und zukleben?!?
zuerst sollte geklärt werden, ob es sich wirklich um eine kopie handelt, oder ob das original einfach nur eine schlechte (bzw. nicht die gewünschte) qualität aufweist. ich verkaufe auch Originalware aus einem anderen bereich auf ebay und bekomme dauernd reklamationen dass die ja gefälscht wären. das wird dann auch an recht merkwürdigen details begründet. das muss erst mal sicher sein, dann kann man weiter sehn.
wo du recht hast, hast du recht
Bin grad noch am suchen/schauen!
So wies aussieht aktuell, verwendet der Hersteller "verschiedene" Verpackungen oder so. Na ja mal sehen
Ich hab einen Artikel bei Ebay gekauft, welcher bisher vom Verkäufer nicht geliefert wurde. Der Verkäufer hat schon eine negative Bewertung von einem anderen Ebaymitglied bekommen, bei dem wohl ähnliches passiert ist. Ich habe glücklicherweise über Paypal gezahlt und hoffe nun, über den Käuferschutz mein Geld zurück zu erhalten.
Kann ich unabhängig vom Paypal-Käuferschutz noch den Verkäufer bei der Polizei wegen Betruges anzeigen? Oder hab ich meine Forderungen an Paypal abgetreten oder wie läuft das? Denn es würde ja kein Schaden entstehen, wenn mir der Käuferschutz das Geld erstattet.
Strafrechtliche Anzeige geht immer, völlig unabhängig von zivilrechtlichen Gegebenheiten.
ZitatOriginal geschrieben von borusch
Strafrechtliche Anzeige geht immer, völlig unabhängig von zivilrechtlichen Gegebenheiten.
Genau. Und abtreten an Paypal kann man - wenn überhaupt vorgesehen - nur zivilrechtliche Ansprüche...
Also Anzeige wegen Betrug geht immer!!
Bye, Mike
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