Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von serkan83
    kosten würden die keine entstehen, außer er geht vor gericht und du verlierst, aber wovon ich nicht ausgehe


    axo und die negative bewertung kannst du löschen lassen ;)


    Der letzte Punkt interessiert mich. Woher nimmst du die Gewissheit, dass ich die Bewertung löschen lassen kann? Erfahrung? Aufgrund der Aussagen in der Bewertung?? Wenn du mehr darüber wissen solltest, wäre ich dankbar für Infos. Z.b. wohin ich mich genau wenden soll (Ebay ist was Anfragen geht absichtlich? sehr unübersichtlcih) und mit welcher Begründung.
    Das wäre mir als Nahziel schon wichtig, die Bewertung loszubekommen...


    Bye, Mike

  • Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder ebay löscht das (ist öfters nicht möglich) oder der Typ löscht das. Das kann man nur dann machen, wenn du ihm den entsprechenden Link sendest und er zustimmt.


    In deinem Fall sehe ich auch keine gute Mölglichkeit, dass ebay die Bewertung löscht, zumal es nicht beledigend war.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder ebay löscht das (ist öfters nicht möglich) oder der Typ löscht das. Das kann man nur dann machen, wenn du ihm den entsprechenden Link sendest und er zustimmt.


    In deinem Fall sehe ich auch keine gute Mölglichkeit, dass ebay die Bewertung löscht, zumal es nicht beledigend war.


    Die erste Methode ist mir auch bekannt, wird aber ob der verhärteten Fronten ohne Androhung weiterer Mittel kaum klappen. Ich dachte nur, weil der Poster sich so sicher war.
    Allerdings ist die angebliche Funktionseinschränkung am Gerät eine unwahre, öffentlich gemachte Behauptung. Hier könnte ich eigentlich wirklich eine Verleumdungsanzeige machen, oder irre ich mich? Ich meine, eskalieren lassen möchte ich den Fall auch nicht, aber es wäre trotzdem wichtig für mich, meine Optionen zu kennen.


    Bye, Mike

  • Das Problem bei der Verleumdnungsanzeige ist der: es bringt in der Realität nicht viel. Die Anzeige oder die Mitteilung, dass eine Anzeige gemacht wird, soll nur den Typen dazu bewegen, dass er die ungerechtfertigte Bewertung zurücknimmt. Die Anzeige bringt deshalb nichts, weil der "Strafbestand" nicht mehr weiterverfolgt wird. Die Staatsanwalt wird ja sicherlich nicht das Gerät auf Funktionstüchtigkeit untersuchen.


    Kurz: am Ende kann es in der Tat vorkommen, dass die Bewertung bleibt.


    Die einzige, aber teure Lösung, um es endgültig wegzubekommen (wenn alle obigen Mitteln scheitern), ist ein Anwalt. Aber das wäre auch blöd, zumal eine negative Bewertung wirklich nicht viel ausmacht. Das kannst du mir glauben. Und nach einem Jahr steigt die Bewertung wieder auf 100% zurück.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Das Problem bei der Verleumdnungsanzeige ist der: es bringt in der Realität nicht viel. Die Anzeige oder die Mitteilung, dass eine Anzeige gemacht wird, soll nur den Typen dazu bewegen, dass er die ungerechtfertigte Bewertung zurücknimmt. Die Anzeige bringt deshalb nichts, weil der "Strafbestand" nicht mehr weiterverfolgt wird. Die Staatsanwalt wird ja sicherlich nicht das Gerät auf Funktionstüchtigkeit untersuchen.


    Ja okay. Mit anderen Worten nur ein Versuch, den Schaden zu tilgen, den er verursacht hat. Ach naja, ich glaube dann halte ich lieber den Ball ganz flach. Wenn man anfängt zu drohen, fühlt er sich vielleicht bestätigt. Dann schreibe ich besser nichts mehr, das ist ein besserer Ausdruck der Gelassenheit. Immerhin habe ich mein Geld und nun auch noch einen kostenfreien Mietreceiver (den ich allerdings nicht benötige). Wenn ich erstmal keine weiteren Folgen befürchten muss, warte ich vielleicht am besten mal ab, was nun weiter passiert...
    Die Bewertung kann ich bei meinem Punktestand eigentlich verkraften und wer aufgrund dieser von mir ja klar kommentierten Falschaussage nicht bei mir kaufen möchte, dem möchte ich eigentlich auch nichts verkaufen...


    Bye, Mike

  • Du kannst ihn gerne auf die Anzeige "hinweisen", muss aber nicht sein. Wegen den 25 Euro sollte man sich keinen Stress machen. Und bei ebay sieht man ja: auch bei vorsätzlichen Betrügern, mit mind. 50% negativen Bewertungen, wird gerne ein teures Nokia gekauft. Eine ungerechtfertigte negative Bewertung ist zwar blöd, aber daraus entsteht kein großer Nachteil, zumal die Leute trotzdem bei dir mitbieten werden. Hast du seine Bankdaten? Wenn nein, ist es ok. Wenn er sein Gerät haben will, soll er sich melden. Wenn er den Kaufpreis (ohne Porto) haben will soll er sich auch melden.

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  • Ich habe mal eine Frage, die nicht nur eBay, sondern Online-Käufe allgemein betrifft:
    Wie lange sollte man einem Händler Zeit geben, wenn man Artikel im Rahmen des Widerrufs zurückgeschickt hat, den Kaufpreis (nach Zustellung der versicherten Rücksendung) zu erstatten?

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    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Ich habe mal eine Frage, die nicht nur eBay, sondern Online-Käufe allgemein betrifft:
    Wie lange sollte man einem Händler Zeit geben, wenn man Artikel im Rahmen des Widerrufs zurückgeschickt hat, den Kaufpreis (nach Zustellung der versicherten Rücksendung) zu erstatten?


    Das ist sehr unterschiedlich. Erlebt habe ich da schon alles von 1-2 Tagen bis 1-2 Monaten...

  • Wie lange hast du denn gewartet? Ich kenne da keine Regeln hierzu. Sicherlich gibts da was. Aber an deiner Stelle würde ich schon 2 Wochen warten. Kleiner Händler können das schnell regeln, größere brauchen etwas länger. Nach 15 Tagen solltest du mal den Händler anschreiben.

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