Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo,
    Danke dir, Ebay meinte als ich mit denen telefoniert hat, er könnte mich bei ebay anzeigen das ich nicht als Gewerbetreibender mich ausgeschrieben habe und ohne Gewerbeschein verkaufe, ebay würde dann das Finanzamt einschalten...oder kann der auch so an meine Daten wie Adresse usw. kommen? Er bräuchte ja nur ein anderes Mitglied anzuschreiben das was bei mir gekauft hat, das ihm dann meine Daten mitteilt, dann hätte er alles..Ich glaube er hat nix bei mir gekauft bisher...


    Habe jetzt versucht mein Ebaykonto zu löschen, geht aber auch nicht, muss 30 Tage noch warten weil ich gerade erst die Ebaygebührenrechnung beglichen habe.
    Habe gerade mal mit der Rechtschutzhotline gesprochen, diese meinte ich würde mich auf dünnem Eis bewegen und ich müsste beweisen bzw. ich rede jetzt mal für meine Frau dass ich kein Gewerbetreibender bin. Ich habe ihn jetzt mal auf Rat der Anwältin angeschrieben und geschrieben:


    ich habe soeben mit meinem Rechtsanwalt gesprochen, dieser hat mich beraten.
    Da meine Verkäufe nicht auf Dauer angelegt sind bzw. waren, und keinerlei gewinnerbringende Absichten darstellen sowie meinen Lebensunterhalt bestreiten sollen bzw. bestreiten und nur kurzfristig gehäuft aufgetreten sind, gelte ich nicht als Gewerbetreibender und muss mich auch nicht als solcher beim Finanzamt registrieren bzw. den Gewerbeschein beantragen. Ich handele daher ausschliesslich als Privatverkäufer.
    Ich hatte aufgrund der hohen Gebühren sowieso vor, mich von Ebay abzumelden. Dies habe ich auch schon beantragt aufgrund der hohen Einstellungskosten.
    Ich bitte daher von einer Klage abzusehen.
    Mit freundlichen Grüßen


    Er schrieb mir daraufhin:


    Dann lassen Sie sich das schriftlich geben, damit er das Abmahnschreiben bezahlt. Denn er macht sich damit ebenfalls strafbar, wenn er so eine Falschaussage liefert.
    Aber machen Sie ruhig weiter! Tun Sie aber nachher nicht, als wenn Sie von nichts gewußt haben, wenn das hohe Abmahnschreiben ins Haus steht! Außerdem ist eine Gewerbe-Anmeldung eine schnelle und einfache Sache.



    HILFE; DER SCHEINT ERNST ZU MACHEN:::: WAS TUN??





    Zitat:

  • Nun scheiß dir mal nicht in die Hosen. :rolleyes:


    Ich würde mal ganz gepflegt abwarten und den Typen schlicht ignorieren.

  • Wieso will er Dich denn abmahnen ? Lächerlich. Er kann Dich höchstens beim Finanzamt anschwärzen, mehr nicht.


    Am besten nicht mehr auf seine Mitteilungen reagieren.


    Es gibt eben überall Spinner. Hatte auch so einen Idioten. Nicht bezahlt, Ebay gemeldet. Dann anstatt dass er zahlt, droht er mir mit einer negativen Bewertung und weiteren Massnahmen. Vollidiot - nach einer Verwarnung wegen einem nicht bezahlten Artikel kann er diesen gar nicht mehr bewerten. Alles nur Einschüchterung.

  • Naja...leichte Panik oder zumindest Unwohlsein hätte ich auch. Obwohl ich auch nicht glaube, dass da noch was nachkommt.
    Mir ist auch noch nicht ganz klar, was er will: Abmahnen? Beim Finanzamt anschwärzen?
    Was hier immer noch nicht klar geworden ist: Woher stammen die Artikel, die ihr verkauft?

  • [QUOTE] Original geschrieben von KC85
    Nun scheiß dir mal nicht in die Hosen. :rolleyes:


    /QUOTE]


    Dito.


    Ich schreib dir auch gleich eine PN dass ich dir dein Leben wegpfänden lasse :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hallo Jungs,


    ich habe eine Frage zu Ebay in Verbindung mit Paypal.


    Folgende Sachlage :


    Ich soll für einen Freund der seid kurzem im Ausland lebt bei ebay.co.uk was bestellen. Da ich kein Acc habe bei Ebay will ich den alten Acc von meinen Freund benutzen.In England wird nur Paypal akzeptiert deshalb meine Frage. Kann ich mit seinen Ebay Acc wo kein Paypal möglich ist da er kein deutsches Konto mehr besitzt mit meinen Paypal Acc zahlen ? Oder muss bei Paypal der gleiche name sein wie bei dem Ebay Acc ?


    MfG


    DMX


  • Frage nicht ganz verstanden, aber die letzte Frage war klar:
    Paypal Acc Inhaber muss nicht gleich sein wie Ebay Acc Inhaber. Du kannst also bestellen und deine Freundin oder dein Onkel kann bezahlen (Beispiel).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Frage nicht ganz verstanden, aber die letzte Frage war klar:
    Paypal Acc Inhaber muss nicht gleich sein wie Ebay Acc Inhaber. Du kannst also bestellen und deine Freundin oder dein Onkel kann bezahlen (Beispiel).


    Hat alles bestens geklappt allerdings haben die richtig hohe gebühren bzw schlechte Umrechnungskurse! Ich musste satte 20 Euro mehr bezahlen als der Währungsrechner von Yahoo gesagt hat. Bestätigt mal wieder meine Meinung über Paypal und Ebay.....

  • Die Frage wäre da eher wieviel Prozent es waren & welchen Kurs von Yahoo Du vorher angeschaut hast? Geld oder Brief?
    Die Unterschiede gibt es doch schon seit es Währungshandel gibt.
    enn Du mit Kreditkarte gezahlt hättest, wäre vermutl. auch noch ne Gebühr für die ausländische Währung dabei angefallen. Aber all das sagt mit ner absoluten Zahl von "20€" nix aus...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Eine Frage:


    bei ebay reingeschrieben: Versand als Päckchen. 3,90 Euro. Wurde dementsprechend auch vom Käufer bezahlt.


    Ich habe es nun versichert per DHL verschickt, also ein Teil der Kosten aus eigener Tasche.


    Nun konnte es nicht zugestellt werden, daher liegt das Paket in der Filiale. Kunde holt es nicht ab, es kommt zu mir zurück.


    Muss ich es selber nochmals versenden oder kann ich Porto verlangen?

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