Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nach dem schönen Juristendeutsch (sorry :D )würde ich dem guten einfach mal schreiben, daß du die weißen für das Geld haben willst. Du kannst ihn ja mal auf den Sachverhalt mit dem Wahlrecht und der neuerlichen, danach gestarteten, Auktion hinweisen.
    Sollte er sich dann immer noch krumm stellen würde ich mal erwähnen daß ein gültiger Kaufvertrag (nach der Interpretation von Dauerposter, und einiger anderen warsch. auch) zu Stande gekommen ist und du beabsichtigst die Boxen woanders zu bestellen und ihm den Mehrbetrag in Rechnung zu stellen.
    Sofern du das durchziehen willst, und die Boxen woanders wesentlich teurer sind!


    Ansonsten (kein Lust auf Streß, woanders kaum teurer, etc. pp.) würde ich ihn trotzdem mal drauf hinweisen, es dann aber im Endeffekt einfach lassen.
    Knall ihm ne negative mit entsprechendem Kommentar rein, bestell woanders und erfreue dich an Weihnachten! :top:
    (Vorher vielleicht noch warten bis die Kohle wieder zurück hast, wer weiß...)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • vielen dank für deine hilfe - ich lese schon lange mit und möchte dir hier einfach mal sagen, dass ich das wirklich toll finde, wie dauerposter hier oft, schnell und wirklich gut hilft...! :top: :top: :top:


    ich hab zwar in meinem fall noch etwas probleme mit dem unmöglichkeitsrecht und dem schadensersatz (was das genau bedeutet ;) ) aber ich hab ihm ne mail geschickt, dass ich auf vertragserfüllung bestehe (gerade wegen der erneuten wiedereinstellung des artikels). mal schauen was er antwortet...


    problem ist, dass das ein auslaufmodell ist und es im moment im internet keinen anbieter gibt, der die liefern kann. habe das gefühl dass er das weiß und drauf spekuliert das ich das nachfolgemodell für 200€ mehr kaufe (so hat er es auch schon öfter mit anderen gemacht, zumindestens lesen sich manche bewertungen so)..


    vielleicht nochmal zur klarheit für mich - wenn er die boxen nicht liefern kann, weil er keine mehr hat, kann ich die schadensersatzleistung - das nachfolgemodell zum preis des von mir ersteigerten modells - verlangen..?



    edit:
    danke eisi, hab ihm wie gesagt geschrieben, wenn er nicht liefert gibts definitiv ne negative. schade wärs weil ich die boxen zu dem preis in weiß möchte. hatte mich wie gesagt zwar schon abgefunden, mir andere zu kaufen, aber durch die widereinstellung möchte ich nicht so einfach klein bei geben, anscheinend spekuliert er darauf, dass er durch das "ersatzangebot" etwas mehr gewinn macht und das stinkt mir grad etwas...


    gezahlt habe ich per paypal, abrechnung der kreditkarte ist mitte januar, so dass ich mir da erstmal keine sorgen mache..

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    vielleicht nochmal zur klarheit für mich - wenn er die boxen nicht liefern kann, weil er keine mehr hat, kann ich die schadensersatzleistung - das nachfolgemodell zum preis des von mir ersteigerten modells - verlangen..?


    Nein, denn der Schaden der Dir entsteht ist ja nicht der das Du keine Boxen hast. Ein Schaden entsteht Dir dann, wenn Du die Boxen bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis kaufen musst. Diesen Mehrpreis müsste er Dir dann erstatten. mehr nicht.
    Wenn Du ein anderes Modell vom selben Händler nimmst, muss das nicht unbedingt zum gleichen Preis sein. Da kann durchaus ein Mehrpreis vereinbart werden, da Du ja auch einen Mehrwert bekommst. Allerdings musst Du dieses Angebot nicht annehmen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74


    problem ist, dass das ein auslaufmodell ist und es im moment im internet keinen anbieter gibt, der die liefern kann. habe das gefühl dass er das weiß und drauf spekuliert das ich das nachfolgemodell für 200€ mehr kaufe (so hat er es auch schon öfter mit anderen gemacht, zumindestens lesen sich manche bewertungen so)..


    vielleicht nochmal zur klarheit für mich - wenn er die boxen nicht liefern kann, weil er keine mehr hat, kann ich die schadensersatzleistung - das nachfolgemodell zum preis des von mir ersteigerten modells - verlangen..?


    Nur weil die gewünschten Boxen temporär nicht lieferbar sind oder nicht über das Internet zu beziehen sind, heißt das noch lange nicht, dass dem Verkäufer die Leistung der Boxen auch unmöglich ist.


    Dein Schadensersatzanspruch statt der Leistung richtet sich auf das positive Interesse. Du wärst also durch den Verkäufer so zu stellen, wie wenn er ordnungsgemäß erfüllt hätte.


    Davon erfasst wäre also etwa die Differenz zwischen Marktwert der Boxen und de Kaufpreis der Boxen, sofern es ein für dich günstgiges Geschäft war. Ebenfalls umfasst wäre auch ein entgagener Gewinn, wenn die Boxen hätten teurer weiterveräußert werden sollen.


    Konkret kannst du den Schaden anhand der Daten aus einem Deckungsgeschäft berechnen, sofern die Boxen (auch offline) noch irgendwo zu beziehen sind.


    Wenn sich diese Schadensposten der Höhe nach mit dem Mehrpreis des Nachfolgemodells (zufälligerweise) decken, dann bekämst du rechnerisch das Nachfolgemodell zum selben Preis.


    Aber du hast infolge der Unmöglichkeit der Leistung keinen direkten Anspruch gegen den Verkäufer, dass er das Nachfolgemodell zum selben Preis verkauft. Denn diese Boxen hättest du auch dann nicht, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß geleistet hätte. Und durch die Pflichtverletzung des Verkäufer soll dir nur dein Schaden ersetzt werden, du aber nicht besser als bei rechtmäßigem Verkäuferverhalten gestellt werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Puh, das nenne ich mal Probleme mit eBay: [/url]


    Du hast aber schon auf das Datum geachtet?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • 10.12.2009?


    Aber alt ist der Trick trotzdem.


    Meines Wissens ging auf diese Weise mal ein BMW für einen Spottpreis weg, der Käufer hat den Verkäufer dann erfolgreich auf Erfüllung verklagt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich habe auch ein Problem, zum Glück gehts hier aber nicht um viel Geld und auch nicht um Bedrohung, wie im Link weiter oben zu lesen.


    Ich habe mir vor Kurzem ein Modellauto ersteigert, mit Versand für 8,89 €.
    Leider wurde ein falsches Modell geliefert und das habe ich dem Verkäufer auch gleich mitgeteilt. Er hat mir sofort das richtige gesendet, aber ich bekam keine Antwort auf meine E-Mail an ihn.
    Nun hatte ich zwei Modellautos zu Hause und einen Verkäufer, der mir nicht sagte, was ich mit der falschen Ware machen soll, obwohl ich ihn danach gefragt habe.


    Nun habe ich den falschen Artikel unfrei und unversichert, wie auch erhalten, an ihn zurückgesendet.
    Mein Argument ist, dass ich daran kein Eigentum erworben habe und der Verkäufer für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss, egal, wie hoch der Warenwert ist.
    In meinem Briefkasten fand ich heute eine Benachrichtigung, dass ein Paket abzuholen sei, mit 12 € Nachnahmegebühr. Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer das unfreie Paket nicht angenommen hat und es an mich zurückgesendet worden ist.


    Meine Fragen:
    1. Kann ich bei der Post "nur" nachschauen, von wem das Paket stammt, ohne anzunehmen oder die Annahme zu verweigern? Kann ich für den Fall, dass es von dem Verkäufer stammt, von der Post verlangen, dass das Paket weiterhin gelagert wird, solange die Abholfrist von 7 Werktagen nicht überschritten wird?


    2. Habe ich rechtlich richtig gehandelt? Ich habe die Vermutung, dass ich nichts hätte tun sollen, bis der Verkäufer reagiert.


    3. Was passiert, wenn ich das Paket nicht annehme? Wird es dann wieder weiter und ggf. hin und her gesendet, sodass sich die Versandkosten immer weiter erhöhen oder wird das Paket irgendwann von der Post eingezogen?


    Falls alles viel zu kompliziert werden sollte, hab ich mir überlegt, das Paket anzunehmen und die Ware wieder bei eBay einzustellen, um möglichst wenig Verlust zu machen. Ich habe nämlich keine persönliche Verwendung für das Modell.


    Die rechtliche Lage interessiert mich aber dennoch, auch wenn der der Warenwert vergleichsweise gering ist.


    EDIT:
    Zitat aus eBay:"Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). "


    Da stellt sich nun die Frage, ob darin eine verpflichtende Rücksendung der fehlerhaften Ware, mit den Versandkosten zu Lasten des Verkäufers, enthalten ist. Bisher konnte ich beim eBay-Rechtsportal nichts Hilfreicheres finden.



    Ich hab mich noch weiter durch diesen Thread gekämpft.
    Durch die 12€ schließe ich auf ein nicht angenommenes, zurückgesendetes unfreies Paket.
    Erneutes Versteigern bei eBay könnte im Extremfall hochriskant sein, da ich ja gar nicht der Eigentümer der Sache bin.
    Darf ich dann das Paket überhaupt annehmen, da mir die Ware weder gehört, noch habe ich dafür bezahlt?


    Am sinnvollsten erachte ich einen erneuten Kontaktversuch mit dem Verkäufer.
    Das muss aber sehr bald passieren, da sonst die Lagerfrist von 7 Werktagen verstreichen wird.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • 1. Ja, es sei denn, es ist dein Paket.


    Wenn es wirklich das Paket ist, musst Du es auch wieder annehmen.
    Du bist der Auftraggeber hinsichtlich des Rückversandes.
    Die Vorgeschichte ist an der Stelle uninteressant. Soll die Post umsonst arbeiten?



    2. Deine Vermutung war richtig.


    Du hättest Das Paket nicht in der Form unaufgefordert wegschicken sollen.
    Er wird Dir mit Sicherheit mitteilen, dass er das erste Auto nicht wiederhaben will
    und Du damit machen kannst, was Du willst.
    Kannst Du dir das bei der Gesamtsumme nicht denken?



    3. siehe 1.


    Gruß


    Tommy

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