Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Mannmannmann, in letzter Zeit häuft sich das bei mir, dass nicht vollständig geliefert wird und die Verkäufer sich auf meine Mails nicht melden. Da ich wohl zu gutmütig bin, ist bei einem die Meldefrist abgelaufen. Außer ihm anzukündigen, dass ich ihm dann eine negative Bewertung reindrücke, wenn er sich nicht äußert, habe ich doch kein Mittel mehr. Ich finde, eine angekündigte Rechnung für die Garantie, die mir dann doch nicht übersandt wird, ist doch schon ein wesentlicher Mangel. Sonst hätte ich das nämlich nicht gekauft! :mad:

  • Hab ich heute von einem VK erhalten, nachdem ich über drei Wochen auf eine Euro 1,48 billige Folie gewartet habe, Zitat mail:


    "Achso dann sollte man einfach mal emails lesen und lesen das ich neue
    ware geschickt habe, ich gebe ihnen hiermit 10 tage zeit die bewertung
    in positiv zuändern danach werde ich die bewertung durch meinen anwalt
    und durch ein gericht auf ihe kosten entfernen lassen.
    da sie ja keine ware erhalten haben können sie uns eine kurze erklärung
    schicken das sie nichts erhalten haben unterschrieben per fax mail oder
    post, sollten sie das nicht machen gehe ich von einem betrug aus und
    werde dies bei der polizei anzeigen..."


    Hab nach über einer Woche das erste mal reklamiert und nach drei Wochen negativ bewertet. zwei Tage nach der Negativbewertung kam dann diese "tolle" Folie. Bloß blöd dass mein Handy seit ein paar Tagen Kratzer im Display hat weil der Vk nicht fähig war den Artikel pünktlich und einwandfrei zu liefern

  • gib doch einen ergänzungskommentar ab, dass die ware stark verspätet doch noch ankam.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mal hören, was ihr dazu meint:


    e-bay Auktion eines privaten Verkäufers (er bot mindestens 8 nagelneue Handys in Orginalverpackung (2 verschiedene Modelle) gleichzeitig an)


    Aussage: Das Gerät hat volle 24 Monate Garantie ab Ersteigerung


    Meine Frage, ob die Rechnung auf meinen Namen lautet und ob die MwSt ausgewiesen wird.


    Antwort: Ja, Rechnung wird morgen erstellt und MwSt enthalten


    Geld auf ein offenbar privates Konto des Verkäufers überwiesen.


    Handy kommt, Ware o.k., aber Rechnung nicht über 140 Euro, sondern über 1 Euro und ohne Unterschrift (nur Ausdruck vom PC)


    Abwicklung und Versand aber nicht über den "privaten ebayer", sondern gemäß Paktetaufkleber über einen registrierten mogelcom Shop. Auch professionelle Verpackung, alles wie von einer richtigen Firma halt. Aber offiziel durch eine Privatperson bei e-bay verkauft. Abgewickelt über den Filialisten.


    Heute morgen Gespräch mit meinem Anwalt. Er wies mich auf § 368 BGB hin, das ich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung habe. Aber ich muß klären, wer mein Vertragspartner ist, der "private ebayer" (vermutlich ein Strohmann des Shops) oder der Mogelcom Shop, der die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt und das Handy verschickt hat, aber von mir nicht die Zahlung bekam, die bekam der private e-bayer.


    Für weitere Tipps wäre ich dankbar.


    Entgegen der Artikelbeschreibung handelte es sich auch nicht um ein Gerät, welches einmal kurz eingeschaltet wurde, sondern um ein ovp Gerät, der Karton war noch versiegelt, also eindeutig Neuware aus einem Laden.


    Wie sieht es überhaupt mit so einer dubiosen Rechnung mit der Garantie aus?


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    @argi: du solltest mit Behauptungen wie "vorsätzlicher Betrug" sehr vorsichtig sein. Das ist schnell Verleumdung und ist nicht nur strafbar, sondern kann auch sehr teuer werden. Nämlich dann, wenn der Händler auf Grund deiner falschen Aussage weniger Gewinn macht.


    Vorliegend hat der Verkäufer zwar über den Artikelstandort getäuscht, für den juristischen Tatbestand des Betrugs (§263 StGB) braucht es aber in paar Tatbestandsvoraussetzungen mehr, die hier meilenweit nicht vorliegen!


    Klar ist das ärgerlich, wenn man statt zwei Tage zwei Wochen auf seinen Artikel warten muss, aber welche Probleme erwartest du denn bei einem 4,86€-Artikel vom Zoll? :confused:


    Schau mal in das Profil des Verkäufers - der gibt regelmäßig "Frankfurt" an und versendet aus China. Das ist Vorsatz.
    Zudem spiegelt die Formulierung "aus meiner Sicht" meine persönliche Einschätzung wieder.


    Zudem wurde mir für mein "Schweigen" und Rücknahme der negativen Bewertung 5€ Angeboten. Ich empfinde das als Bestechungsversuch.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968


    Wie sieht es überhaupt mit so einer dubiosen Rechnung mit der Garantie aus?


    Gruß Boris


    Wüsste nicht wieso es damit Probleme geben sollte bzw. was an der Rechnung "dubios" wäre. Für mich hört sich das so an als ob evtl. ein Shopmitarbeiter ein paar mit-Handy-Verträge an den Mann gebracht hat, die Kunden evtl. andere Geräte bekommen haben und jetzt die eigentlich den Verträgen zugehörigen Geräte so verkauft werden, im Rechnungssystem bei Mobilcom aber dem Vertrag zugeordnet wurden (daher die 1€-Rechnung). Was Garantie angeht seh ich da keine Probleme, so sehen wahrscheinlich 90% aller Hardwarerechnungen aus.

  • folgender fall:


    ich bin auf der suche nach neuen weißen lautsprechern. dazu habe ich einen größeren internethändler angeschrieben, ob ich diverse bei ihm probehören kann. telefonisch wurde mir gesagt, ich sollte schriftlich anfragen, die boxen die ich haben wollte seien wahrscheinlich reserviert oder verkauft, so dass ein probehören nicht möglich wäre. per email bekam ich dann die absage, dass er keine mehr zum probehören habe, da die lautsprecher alle weg wären.


    habe dann bei ebay bei dem gleichen händler die boxen gesehen und ersteigert per sofortkauf. im text steht drin wahlweise weiß oder schwarz, lagerware sofort lieferbar. habe bestätigung und rechnung erhalten und direkt per paypal bezahlt. nun schreibt mir der händler, dass er wie er bereits geschrieben hat, keine mehr in weiß da hätte, alternativ würde er mir das nachfolgemodell für 200€ mehr verkaufen.


    so weit, so gut, war auch am überlegen, bis ich gestern gesehen hab, dass er genau die gleiche auktion mit sofortkauf, weiß oder schwarz und lagerware 5 stunden nach der email, dass er keine mehr hat, eingestellt hat. so wie ich die ebay-regeln lese, steht darin, dass bei mir ein verbindlicher kaufvertrag zustande gekommen ist. wenn er nicht die nachfolgeauktion gestartet hätte, hätte ich das ja als mein pech gehabt abgehakt und um das nachfolgemodell gehandelt, aber so fühle ich mich grad etwas verar....t.


    wie sieht die rechtliche lage aus, verbindlicher kaufvertrag bedeutet, dass, wenn er den nicht erfüllen kann, er mir ersatz gestellen muss - sprich, kann ich darauf bestehen, zb das nachfolgemodell für den gleichen preis zu bekommen oder wie schauts aus..?

  • Ohne das konkrete Angebot gesehen zu haben, lässt sich das nicht definitiv beurteilen.


    In aller Regel sollte es aber so sein, dass ein Kaufvertrag über die Lautsprecher mit einem Wahlrecht hinsichtlich der Farbe deinerseits zustandegekommen ist.


    Erfüllt der Verkäufer diesen nicht oder kann er ihn nicht erfüllen, und hat er dies zu vertreten, muss er Schadensersatz leisten. Z.B. für einen teureren Deckungskauf.


    Ein anderes Lautsprechermodell zum selben Preis kannst du nicht ohne Weiteres verlangen...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • danke für die schnelle antwort :D :top:


    dann das konkrete angebot:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT


    den schriftverkehr vorher spar ich mir mal, war ne anfrage auf probehören von 3 boxen, ua den gekauften. antwort war alle reserviert, bzw verkauft, probehören nicht möglich.


    nach dem kauf habe ich geschrieben, ich möchte die in weiß, bezahlt wurde per paypal, rechnung bestätigung etc alles per email erhalten.


    am 24.12. um 16:00 kam dann diese antwort:
    "Hallo, wir hatten ja bereits gemailt, die weißen habe ich nicht mehr da.
    Mein Kollege sagt aber, daß noch ein schwarze Paar da ist.
    Sollen wir das dann nehmen?
    Ansonsten würde ich Ihnen wie gesagt die Karat 790 anbieten zum Sonderaufpreis von 200,- EUR.
    Welche soll es sein?"


    am 24.12. hat er dann um 19:42 das gleiche angebot mit dem gleichen text mit 30 tagen laufzeit reingestellt:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT


    so sind die fakten....

  • Die vorherige Korrespondenz ist eigentlich unbeachtlich, da man nach dem Einstellen der Boxen auch in weiss trotz vorheriger Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit davon ausgehen darf, dass der Verkäufer wieder liefern kann.


    In seinen, auf den ebay Angeboten lediglich verlinkten AGB hält der Verkäufer folgendes Klausel vor:



    Zitat


    § 2 Vertragsschluß



    1. Sämtliche Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu elektrowelt24.de passiert hat.


    Ich sehe schon die Einbeziehung der AGB al fraglich, spätestens sollte die Klausel jedoch deswegen nicht einbezogen werden, weil sie überraschend ist. Bei einem ebay-Sofortkauf kann man ohne Weiteres von einem verbindlichen, auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Angebot des Verkäufers ausgehen.


    Da der Verkäufer auch ausdrücklich ein Wahlrecht hinsichtlich der Farbe weiss zusichert, käme eine Fristsetzung zur Lieferung der Boxen in weiss in Betracht.


    Verstreicht diese Frist fruchtlos, steht der Weg auf Schadensersatz statt der Leistung (z.B. Mehrpreis für anderweitige Beschaffung dieser Boxen in weiss) offen.


    Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung der Lieferung in weiss, welche die Fristsetzung entbehrlich machen würde, sehe ich bislang noch nicht in den Äußerungen des Verkäufers.


    Sollte die Beschaffung dieser Boxen als Neuware in weiss dagegen unmöglich sein (würde ich mal nicht von ausgehen), würde Unmöglichkeitsrecht greifen, und die Fristsetzung wäre entbehrlich.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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