Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wenn man dem Käufer den Gesamtbetrag sendet, ist es glaub ich nur ein falsch gesetzter Haken, mit dem man der Zahlung mit Paypal zustimmt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Was macht die Polizei bei einer Anzeige?


    Es geht darum, dass ich mir ein Gerät bei ebay besorgt habe und es kaputt war.
    Verkäufer war anderer Meinung. Wie halt üblich. Jetzt werde ich auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Betrug machen. Das die Strafanzeige rechtens ist, habe ich schon auf Polizei Webseite nachgelesen. Aber was macht dann die Polizei dann? Wie wird die Polizei den Fall untersuchen? Wird Sie überhaupt was untersuchen oder es nur auf schriftlichen Verkehr belassen???

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Klar ist das ärgerlich, wenn man statt zwei Tage zwei Wochen auf seinen Artikel warten muss, aber welche Probleme erwartest du denn bei einem 4,86€-Artikel vom Zoll? :confused:


    Bei nem Warenwert von knapp 5 Euro passiert bezüglich Nachzahlung nichts, man kann aber nen haufen gerenne dadurch bekommen.
    Ist mir mal passiert, Hardcase für ein Nokia gekauft, ebend in China weil es das Teil nicht in D gab. Gut hab akzeptiert das es bis zu 2 Wochen dauert. Nach 2 Wochen hab ich nen Brief vom Zoll im Kasten mit ner Röntgenaufnahme vom Päckchen, mit der bitte, ich solle mit original Kaufbeleg ( auf dem steht wieviel gekostet usw usw ) zum Zoll kommen. Das Teil war als Geschenk ausgezeichnet ;) na auf alle fälle hat der Zoll dann ganz nette Arbeitszeiten, ungefähr wie beim Rathaus oder Sparkasse.
    Nachmittags von 13-15 Uhr und 1 x die Woche sogar bis 16.30 Uhr. Wenn man also von morgens 9 bis 17Uhr arbeitet, ziemlich bescheiden ;)
    Also extra nen Tag früher gehen, Überstunden nehmen, quer durch die Stadt fahren, zum Zoll rein, Päckchen öffnen, Zettelwirtschaft und Ware übergeben, diese wird geprüft ( totaler Schwachsinn ) und dann war alles ok und ich durfte die Schale für 3 Euro an der NICHTS gefährliches festgestellt werden konnte, mitnehmen.
    Unterm Strich hab ich nur Stress und Ärger gehabt wegen 3 Euro, deswegen seh ichs auch so, dieser China und Thailand Müll geht ziemlich auf die nerven.
    Man sucht nach nem Ladekabel und muss sich erstmal 1-3 Seiten an Chinasachen vorbeisuchen. Und wenn man nur Deutschland auswählt, sollte auch Deutschland kommen, aber bei ganz günstigen Angeboten mit mehreren negativen, bekommt man dann schnell raus das der Artikelstandtort doch nicht D ist.

  • Bei den eBay-China-Angeboten mit Fake-Artikelstandort (Frankfurt etc.) fällt einem doch schon am wunderlichen Deutsch der Artikelbeschreibung auf, daß da irgendwas nicht stimmen kann (wenn schon nicht am günstigen Preis).

  • Re: Was macht die Polizei bei einer Anzeige?


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Verkäufer war anderer Meinung. Wie halt üblich. Jetzt werde ich auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Betrug machen. Das die Strafanzeige rechtens ist, habe ich schon auf Polizei Webseite nachgelesen. Aber was macht dann die Polizei dann? Wie wird die Polizei den Fall untersuchen? Wird Sie überhaupt was untersuchen oder es nur auf schriftlichen Verkehr belassen???


    Die Polizei nimmt erstmal nur die Anzeige auf, ermitteln tut da keiner. Der VK bekommt wenn überhaupt dann mal ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Gelegenheit sich zu äußern. Der VK schreibt dann er habe ein funktionierendes Gerät geschickt und könne sich nicht erklären wieso Du jetzt was defektes hast. Dann schließt die Staatsanwaltschaft die Akte und Du bekommst ein nettes Schreiben, dass das Verfahren eingestellt worden ist.


    Wg. solcher Kleiningkeiten wird nicht ein Beamter auch nur einen Fuß vor die Tür setzen oder in CSI Manier ermitteln ob der VK nun wirklich ein krummer Hund ist.


    Zivilrechtlich spielt das dabei mal gar keine Rolle, wenn Du den VK "zwingen" willst die Ware zurückzunehmen müsstest Du ihn unabhängig vom Strafverfahren sowieso gesondert verklagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flyertom
    Bei den eBay-China-Angeboten mit Fake-Artikelstandort (Frankfurt etc.) fällt einem doch schon am wunderlichen Deutsch der Artikelbeschreibung auf, daß da irgendwas nicht stimmen kann (wenn schon nicht am günstigen Preis).


    Wunderliches Deutsch spricht nun wirklich nicht zwangsläufig gegen eine Artikelstandort in D.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Wie immer: Auf jeden Fall einen eBay-Streitfall eröffnen wg. der abweichenden Artikeleigenschaften - mit einer Bewertung drohen ist nun der ganz falsche Weg. Bewertungserpressung mag sogar eBay nicht.
    Abgeben solltest Du aber schon eine ehrliche Bewertung - und die kann ja nur negativ sein wenn Du Dich ärgerst.


    Ich wollte mit meiner, zugegebenermaßen recht kurzen, "Anleitung" sicherlich niemanden dazu bringen ein anderes ebaymitglied mittels einer Bewertungserpressung zu etwas zwingen von dem wir alle nicht wissen wie denn nun der tatsächliche Stand der Dinge ist!
    Aber manchmal muß man glaub echt über alles Romane schreiben, damit es ja keine in den falschen Hals bekommt... :rolleyes:
    Natürlich soll man erst über ebay einen Streitfall eröffnen, die Frage ist nur obs was bringt und ebay das interessiert... ;)
    Wen der Käufer sich (zu Recht) ärgert und dies dem VK mitteilt kann er ihm im gleichen Zuge ja auch mitteilen, daß er auch Grund seines Ärgers (!) - "abweichende Artikelbeschreibung" - ja nur eine negative Bewertung geben kann. (So wie du das ja auch selber schreibst @ nurLeser)
    Dies möchte er dem VK nur wegen einer "lediglich leicht verkratzten Oberschale" natürlich nicht zumunten, und empfiehlt im Interesse beider sich doch "gütlich" zu einigen, Punkt.
    Wo ist da dann jetzt das Problem!? :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi

    Wo ist da dann jetzt das Problem!? :top:


    Das liegt daran, dass eBay die zarte Andeutung man könnte eine schlechte Bewertung abgeben wenn man sich nicht sinnvollerweise so einigt, eben gerne als Bewertungs"erpressung" auffasst (obwohl das mit der strafrechtlichen Bedeutung einer Erpressung nichts zu tun hat) und dann ggs. die Bewertung löscht (auch wenn sie noch so sachlich und gerechtfertigt sein mag) sowie den Käufer verwarnt.
    Bei der anderen Vorgehensweise (keine Bewertungsandeutungen vorab, Streitfall eröffnen) wird ggs. der Verkäufer verwarnt und die Bewertung bleibt (sofern sachlich etc. wie üblich).

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Das liegt daran, dass eBay die zarte Andeutung man könnte eine schlechte Bewertung abgeben wenn man sich nicht sinnvollerweise so einigt, eben gerne als Bewertungs"erpressung" auffasst (obwohl das mit der strafrechtlichen Bedeutung einer Erpressung nichts zu tun hat) und dann ggs. die Bewertung löscht (auch wenn sie noch so sachlich und gerechtfertigt sein mag) sowie den Käufer verwarnt.
    Bei der anderen Vorgehensweise (keine Bewertungsandeutungen vorab, Streitfall eröffnen) wird ggs. der Verkäufer verwarnt und die Bewertung bleibt (sofern sachlich etc. wie üblich).


    Ok, dann ist also ebay der Korinthenkacker ind em Fall! mea culpa! :top:
    Dann empfehle ich (auch) es so zu machen wie du sagts! :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Also, habe ihm jetzt geschrieben, dass ich ihn um Kontaktaufnahme bitte, um sich in welcher Art auch immer zu einigen.
    Sollte das nicht der Fall sein werde ich wohl einen Streitfall eröffnen.
    Danke für eure Tipps.

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