Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • bezahlt habe ich noch nicht.
    faby ja genau.
    *gruebel*
    vielen Dank für Eure Antworten.


    edit: ich werde Ihn morgen anschreiben. Das "mit Navi" in der Überschrift ist imho ziemlich eindeutig.

  • So, jetzt will ich auch mal.


    Ich habe bei einem Verkäufer ein Etui der Marke A bestellt, jedoch ein minderwertiges der Marke B erhalten. Nach meinen Beschwerde und der bitte um die Übersendung des richtigen Etuis nebst eines Freiumschlages für die Rücksendung der fälschlich gelieferten Ware erhielt ich nun folgende Mail:


    Zitat

    Selbstverständlich werden wir Ihnen nach Eingang der Rücksendung umgehend - soweit möglich - einen "getesteten" Ersatz liefern oder Ihnen das Geld zurück überweisen.
    Bitte schicken Sie die verkehrte Ware in dem Umschlag, den Sie von uns bekommen haben, zurück. Streichen Sie die Empfängeradresse (Ihre Eigene, aber bitte für uns noch lesbar, zweck´s Zuordnung) durch, schreiben Sie "Zurück an den Absender" darauf und werfen Sie diesen in den Briefkasten, ohne zu frankieren. So erreicht uns die Sendung, ohne das Ihnen Extrakosten entstehen. Ganz wichtig: Bitte nicht am Postschalter abgeben !!!!!
    Sollten Sie diesen Umschlag nicht mehr haben oder sollte die Ware nicht in den Briefkasten passen, dann senden Sie uns die Ware bitte frankiert auf dem günstigsten Postweg an uns zurück.
    Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass die Postgebühr für ein unfrei zurückgesandtes Paket 12,-- Euro beträgt. Diese Gebühr sollte von keinem der beiden Parteien getragen werden. Deshalb die Ware bitte unbedingt sowie wir es beschrieben haben oder frankiert zurück senden.
    Bitte unbedingt einen Zettel mit der Rückgabebegründung, sowie Ihren Ebay-Namen, Kundennummer, Rechnungsnummer, Artikelnummer und E-Mail Adresse für unsere Versandabteilung zwecks Zuordnung beilegen.


    Was haltet ihr davon?

    - still loving WebOS -

  • Klingt nach einem dubiosen Versuch die Post auszutricksen - wenn es eine Falschlieferung ist hat so oder so der Verkäufer die Kosten zu tragen - als Käufer bist Du zwar angehalten den günstigsten (nachverfolgbaren!) Postweg zu wählen aber ganz sicher nicht die Post zu betrügen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • zumindest vom Erschleichen von Leistungen.
    Bei Mängeln muss er zahlen, so oder so; deshalb sind seine Formulierungen auch windelweich und z.T. irreführend.

  • Ich würde einfach mal freundlich antworten, dass man sich zunächst bei der Post erkundigen werde, ob der Ablauf so korrekt ist (und eine derartige Rücksendevereinbarung zwischen Post und Verkäufer besteht).


    Dann wird einer nervös werden ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Kurze Frage:


    Habe ein Sat.-Handy verkauft. Ein Ausländer hat es ersteigert. Nun will er nicht zahlen, weil man damit nicht -kostenlos!- telefonieren kann (so ein Quatsch, sowas steht überhaupt nicht in der Auktion, es steht explizit drin, daß man eine D1 oder D2 Vertragskarte braucht bzw. eine Globalstar-Karte).


    Ich hätte sowas geschrieben (gelogen!!!) jetzt will er es nicht mehr. Ich habe aber absolut keine Lust mehr auf solche Spassbieter!! Es werden zwar die Verkaufsgebühren gutgeschrieben, aber immerhin muß man ja die Angebotskosten bezahlen... die werden nicht erstattet!


    Hat jemand Erfahrungen mit z.B. Sofort-Mahnung.de oder Mahnbescheid-Online oder sowas? Würde das hier sehr gerne mal ausprobieren... :rolleyes:

  • Ein gerichtliches Mahnverfahren bringt dir nur etwas, wenn die Geltendmachung nicht (mehr) von der Erbringung einer Gegenleistung abhängig ist. Beim Kaufvertrag steht die Kaufpreiszahlung im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Übergabe und Übereignung der Kaufsache.


    Sollte wirksam eine Vorleistungspflicht des Käufers im Angebot vereinbart worden sein (Vorkasseklausel), dürfte diese Abhängigkeit nicht gegeben sein, ein Mahnverfahren wäre damit zulässig (ist aber nicht unumstritten).


    Falls kein Vorleistungsvereinbarung gegeben ist, müsste der Verkäufer zunächst die Ware an den Käufer leisten, was natürlich unsinnig wäre.


    Falls es sich zudem um einen Ausländer handelt, der nicht in der BRD seinen Wohnsitz hat, wird die Sache noch komplexer.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Nein, ein (relativ schlecht) Deutsch sprechender Ausländer hier in D. Behauptet einfach, ich hätte geschrieben man könne -kostenlos!- telefonieren, was natürlich Quatsch ist.


    Ein Spaßbieter halt. :flop:

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