ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von MachaneGuy
hmmm...
1. Es ist mir ..... egal wo er ein neues P900 herbekommt.
2. Es besteht ein Kaufvertrag, welchen er zu erfüllen hat.
3. Falls er sich weigert kann ich ihm Zivilrechtliche Konsequenzen androhen (habe ihm diese schon angedroht / letzte 48 Stunden Frist per Email)
4. Er muß mir ein P900 liefern in dem von mir ersteigerten Zustand.
mfg
MachaneGuy
P.S.: Vielleicht können sich ja diejenigen von Euch melden, die mit Jura beruflich zu tun haben, und so meine ggf. Aussage bestätigen können...
Manchmal denke ich hier, was manche Leute für Probleme haben. Wenn er dir das Geld zurücküberwiesen haben sollte, ist die ganze Sache, entschuldigt: scheissegal. Mein Gott JEDER macht Fehler, das musste ich vor kurzem bei Ebay auch feststellen. Ein bisschen Menschlichkeit tut sicher Not. Sicher ist es eine Enttäuschung für dich, das Gerät nicht zu diesem zugegeben guten Preis zu bekommen. Aber es gibt schlimmeres.
Und noch was: 94% und "Das Gerät bekomme ich von einem Onkel". Da hättest DU schon sehen müssen, das da nicht alles stimmt.
Mach mal nicht so viel Stress. Du hast keinen Verlust gemacht (im Gegensatz zu ihm...)