Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich habe ein Problem mit dem Turbolister.
    Wenn ich mein Angebot überarbeite und dann speichern möchte erhalte ich die Fehlermeldung:


    Der Betrag für den Prozentanteil, der gespendet werden soll, fehlt. Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein.


    Welche Spende??
    Und wo bitte soll ich den Prozentanteil einstellen können??


    Ganz seltsam!


    Also falls jemand eine Lösung hat...

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Mich hat's auch mal wieder erwischt.
    Habe mir bei einem Privatverkäufer ein Paar (ungetragene, neue ;)) Schuhe bei eBay gekauft. DHL-Paket für 6,90€ war als einzige Versandart angegeben. Sofort überwiesen, da VK gut 520 positive Bewertungen (100%) hat.


    Nach zwei Wochen war immer noch Nichts da, so das ich per Mail nachgefragt habe. VK hat erst nach der zweiten Mail geantwortet, das er die Schuhe zeitnah versendet habe und jetzt eine Recherche bei DHL verlassen würde.
    Auf die Bitte mir die Paketnummer zu geben erhalte ich keine Reaktion.
    Habe gestern dann per Mail eine Frist zur Zusendung der Paketnummer bis Mittwoch gesetzt.


    Meine Frage: Welche Fristen sind eigentlich rechtlich vorgeschrieben?


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Meine Frage: Welche Fristen sind eigentlich rechtlich vorgeschrieben?


    Rechtlich wird von einer "angemessenen" Frist geredet. Bis Mittwoch ist zu kurz. Rechne mal eine Frist von 2 Wochen. Bedenke immer, dass man auch mal im Urlaub sein kann, einen Unfall hat oder was weiss ich.

  • Ich habe vor 2 Wochen eine Magix Video-Software für 23€ bei ebay versteigert. Bis heute warte ich auf eine Zahlung des Artikels, habe den Käufer mehrmals freundlich angeschrieben, er hat nie geantwortet.
    Letzten Freitag kam dann eine Mail, wo denn die Ware bliebe, er werde langsam ungeduldig und ich hätte mich ruhig mal melden können. Das wurde von mir erneut freundlich mit der Bitte, mal die Kontoauszüge zu checken, ob das Geld vllt. zurückgekommen ist, beantwortet. Bis heute weiterhin keine Nachricht.
    Was wäre der nächste Schritt? Möchte auf jeden Fall eine negative Bewertung vermeiden...

  • Deine Mails kommen vielleicht nicht an => nutz ´nen anderen Account oder schick direkt über ebay.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Bin ich als Käufer verpflichtet bei einer Reklamation die Ware zuerst zurückzuschicken, oder kann ich darauf bestehen dass ich vom VK erst den Betrag zurückerstattet bekomme und dann die Ware zurücksende? Irgendwie brauch ich ja auch ne Sicherheit - der VK schickt mir die Ware normalerweise ja auch nicht bevor ich überwiesen habe und ich habe meine Zweifel ob ich je mein Geld wiedersehe wenn ich die Ware zurückschicke. Ein Beweisfoto liegt dem Verkäufer vor. Der Verkauf war Privat/Privat ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hänge mich mal hier dran...


    Ähnliche Situation wie bei tribal-sunrise, allerdings Privatverkauf mit Selbstabholung. Käufer ist unzufrieden, ich biete ihm an die Ware aus Kulanz zurückzunehmen. Jetzt möchte er aber, dass ich die Ware bei ihm abhole. Ist das rechtens bzw. zu was bin ich verpflichtet?

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Bin ich als Käufer verpflichtet bei einer Reklamation die Ware zuerst zurückzuschicken, oder kann ich darauf bestehen dass ich vom VK erst den Betrag zurückerstattet bekomme und dann die Ware zurücksende?...


    IMHO ist es genau wie beim Kauf:
    Du bist in Vorleistung getreten, in dem du zuerst bezahlt hast. Dann hat dir der VK die Ware geschickt.
    Bei der Rückabwicklung läuft es genau gleich:
    Du schickst zuerst die Ware zurück (trittst also in Vorleistung), dann überweist dir der VK die Kohle wieder.


    Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Hänge mich mal hier dran...


    Ähnliche Situation wie bei tribal-sunrise, allerdings Privatverkauf mit Selbstabholung. Käufer ist unzufrieden, ich biete ihm an die Ware aus Kulanz zurückzunehmen. Jetzt möchte er aber, dass ich die Ware bei ihm abhole. Ist das rechtens bzw. zu was bin ich verpflichtet?


    Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast (was die meisten zwar meistens nicht haben, der Ausschlußmeistens allerdings vorm Kadi trotzdem schon bestehen würde) bist du erstmal zu nichts verpflichtet, sofern du ihn nicht üvber einen Mangel getäuscht hast.
    Daher ist die Frage ober einfach nur "Unzufrieden" ist, oder die Ware einen Mangel hat der dich zu einer Rücknahme verpflichten würde!?


    Wie das mit der Abholung ist weiß ich auch nicht genau, würde jetzt aber schätzen, daß er bei "Kulanz" deinerseits natürlich dazu "verpflichtet" ist es dir auch wieder zurückzubringen. Schließlich ist das alles eine freiwillige Sache deinerseits!
    Falls du zu einer Rücknahme verpflichtet bist (warum auch immer) könnte ich mir auch vorsstellen daß es anders laufen muß!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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