Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Kane
    Betrug ?
    Das find ich jetzt aber schon ne heftige Anschuldigung gegen mich.
    Betrug ist in dem Fall schon überzogen.
    Dem Käufer entsteht KEINERLEI schaden durch so eine Änderung, oder ?


    Betrug ist eh die falsche Hasunummer...


    Wenn schon Anstiftung zur Urkundenfälschung:p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Jedenfalls aber auch keinerlei Nutzen für den Käufer, weil ich nicht daran glaube, dass der Händler/ Hersteller begeistert von einer Rechnung sein wird, die manipuliert wurde.


    Ich sehe generell kein Problem, einem Gerät eine Rechnung mit niedrigerem Kaufpreis beizulegen. Es ist schließlich legitim, ein Gerät teurer zu verkaufen. Und der Käufer hat nur den Preis bezahlt, den er bezahlen wollte.
    Insofern hat er eigentlich kein Recht, sich nachher zu beschweren.


    Allerdings kann ich auch nicht guten Gewissens uneingeschränkt dazu raten, die Rechnung beizulegen, da es aufgrund solcher Gewinne des Verkäufers häufig zu schlechten Bewertungen kommt. Sie sind zwar unberechtigt, aber stehen eben dennoch erst einmal im Profil.


    Zu bedenken ist auch, dass sich der Käufer natürlich wieder melden wird, wenn etwas mit dem Gerät nicht stimmen sollte, weil er ja ohne Rechnung keine Möglichkeit hat, seine Ansprüche durchzusetzen.


    Ich kann nur von mir spechen:
    Ich habe kürzlich ein Xelibri 3 bei Ebay ersteigert, das etwas teurer war, als die 49 € aus der Amazon-Aktion. Das Gerät entstammte aber dieser Aktion (Rechnung lag bei), folglich hat er einen Gewinn gemacht.
    Da aber seine Zusicherungen in vollem Umfang gestimmt haben, habe ich ihn positiv bewertet, da er alles richtig gemacht hat.
    (Sonst müsste ich ja nur noch über Verkäufer und Händler lästern, die sich alle die Frechheit erlauben, gute Geschäfte mit Gewinn zu machen:D )


    Nun hierzu:

    Zitat

    Hallo Community!


    Hab (etwa) am 18.12. bei Ebay ein gebrauchtes Gd 95 ersteigert (link folgt)...


    Die Telefongeschichte kann natürlich auch die "Masche" sein;) .
    Die von dir angesprochenen Punkte gehören alle zur Klärung der Sache.
    Der Einfachheit halber würde ich zunächst Kontaktaufnahme per Mail versuchen und eine letzte Frist zur Lieferung setzen. ~7-10 Tage.


    Danach Rücktritt und Erstattungsverlangen mit weiterer Frist von 7-10 Tagen.


    Parallel kannst du dich ja schon einmal daran machen, zu versuchen herauszufinden, mit wem du es zu tun hast, was möglicherweise problematisch wird (Datenschutz).


    Ist das nicht möglich und zeigt der Verkäufer keine Reaktion, musst du natürlich an eine Strafanzeige denken. Die hilft dir zwar unmittelbar nicht mit dem finanziellen Verlust weiter, kann dir aber insofern dienen, dass die Daten des Verkäufers aufgrund deiner Angaben ermittelt werden könnten.


    Zuletzt wäre sicher nicht falsch, schon einmal die Bedingungen des Kauferschutzes zu studieren, so dass du im Zweifel zumindest die entsprechenden Bedingungen erfüllst und den Schaden minimieren kannst.



    @ me too.:
    Sehe gerade, dass du Zeugen hast. Gut für dich, dann gilt die PN natürlich voll und ganz :).


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Re: P900 für 500 ?



    Würde gerne einige weitere Meinungen hören...


    MfG


    MachaneGuy



  • Mr.Kane


    Dies war keine Anschuldigung gegen Dich,sondern eine Feststellung im Allgemeinen durch mich.


    übrigens:



    Quelle






    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    ......Jedenfalls aber auch keinerlei Nutzen für den Käufer, weil ich nicht daran glaube, dass der Händler/ Hersteller begeistert von einer Rechnung sein wird, die manipuliert wurde......


    Gruß
    Chris


    Ansonsten kann ich mich dieser Schlussfolgerung nur anschliessen.


    ciao

    Nix..............

  • Re: Re: P900 für 500 ?


    Zitat

    Original geschrieben von MachaneGuy
    Würde gerne einige weitere Meinungen hören...


    MfG


    MachaneGuy


    Und ich würde gerne keine MonsterZitate des eigenen Postings im Thread lesen müssen :D das bläht die ganze Sache nur auf.


    Aber mehr als zu Deiner Frage schon geschrieben ist gibt es da nicht zu sagen.
    Was er nicht hat kann er Dir nicht verkaufen, setzt ihm ne Nachfrist bis wann er Dir das Gerät liefern soll und wenn er die nicht einhält tritt vom KV zurück und besorg es Dir woanders.


    Was Du da allerdings mit Deiner Rechtschutzversicherung willst kann ich mir nicht erklären. Die ist erst interessant wenn es zu Streitigkeiten mit Anwalt und vor Gericht kommt.


    Gruß
    CH

  • hmmm...


    1. Es ist mir ..... egal wo er ein neues P900 herbekommt.
    2. Es besteht ein Kaufvertrag, welchen er zu erfüllen hat.
    3. Falls er sich weigert kann ich ihm Zivilrechtliche Konsequenzen androhen (habe ihm diese schon angedroht / letzte 48 Stunden Frist per Email)
    4. Er muß mir ein P900 liefern in dem von mir ersteigerten Zustand.


    mfg


    MachaneGuy


    P.S.: Vielleicht können sich ja diejenigen von Euch melden, die mit Jura beruflich zu tun haben, und so meine ggf. Aussage bestätigen können...

  • Theoretisch ist das ja alles schön und gut aber was zum Geier hast Du denn davon?


    "Auf seinem Grabstein stand er hatte Recht..." oder wie?


    Worüber willst Du Dich denn mit ihm streiten? Er kann aus welchen Gründen auch immer den KV nicht erfüllen. (Vom Lieferer hängengelassen)
    Ok soweit.


    Grds. hättest Du einen Anspruch auf Erfüllung des KV und bist Du den über Deinen Anwalt durchgesetzt hast bekommst Du das P900 an jeder Ecke für 350€...


    Und ich sehe gerade das der VK in der von Dir verlinkten Auktion auch angegeben hatte das es erst ab 11.01 lieferbar sein wird...


    Und ein Gerät aus dem Laden seines Onkels...


    Klingt für mich nur bedingt seriös, so dass mir es den Streß der damit zusammenhängt nicht wert wäre.


    Wenn Du wirklich noch glaubst das dieser VK je ein anständiges P900 in der Hand halten wird, dann schick ihm ne Mail ob und wann er liefer kann/will.


    Wenn er sich da rauswindet leg es unter Erfahrung ab


    Gruß
    CH

  • Betreff: 8850/ EBay klick


    Tatbestand: Handy ist Schrott, Verkäufer beruht sich darauf, dass er keine Garantie gegeben hat. Habe das Handy allerdings heute erst bekommen, selbst beim ersten Mal ausprobieren ging es nicht.


    Ich plädiere auf vorsätzl. Betrug, in Anbetracht dadurch, dass sich der Verkäufer mit der keine Garantie Klausel aus der Affaire ziehen will, desweiteren sind 2 markante optische Fehler vorhanden, von denen nicht die Rede war.


    Frage: Hab ich irgendwas übersehen, was eindeutig deklariert, dass das Ding defekt ist? Bzw. was mich daran hindern könnte , sie anzuzeigen etc?


    Ich meine, da bin ich doch eindeutig im recht ,oder nicht?


    GRus
    s


    NF

  • Servus


    Also ich denke schon dass Du hier im Recht bist, aber
    so wie er darauf hingewiesen hat dass er keine Garantie übernimmt
    sieht das schon ziemlich verdächtig aus !


    Lohnt sich denn der Streit wegen 70€ ?


    Ist natürlich für dich super ätzend, hast Du Ihn denn mal
    freundlich angemailt von wegen Rücknahme und
    Rückerstattung des Geldes ??


    Gruß Gereon

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