Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wenn die gekaufte Sache überwiegend privat genutzt wird, handelt der Unternehmer-Käufer hier im Einzelfall als Verbraucher, mit der Folge dass ebenfalls ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Diese überwiegend (bei "dual-use") oder rein private Nutzung hat er allerdings nachzuweisen.
Ich gehe mal davon aus, dass im Fall eines Ersatzteilkaufs für einen ausschließlich privat genutzten PKW der Nachweis nicht allzu problematisch sein dürfte.