Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nimm nen Zweitaacount und geh´drüber, dann alle Gebote streichen. Auch keine juristisch saubere Lösung, aber in der Praxis nicht angreifbar. Besser noch einen Account aus der Familie nehmen.


    Streichst du sein Gebot einfach, ohne dass ein Anfechtungsgrund vorliegt, müsstest du im Ernstfall das Krad zum derzeitigen Gebot an ihn übergeben und übereignen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TT-Leser
    Es wäre wirklich ein Desaster für mich, wenn jetzt der Käufer nur darauf aus ist, das Motorrad möglichst billig zu ersteigern, und damit dann ein Geschäft zu machen.


    Vielleicht solltest Du ebay vermeiden und das Motorrad stattdessen in deiner Lokalzeitung zum Festpreis anbieten ... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Vielleicht solltest Du ebay vermeiden und das Motorrad stattdessen in deiner Lokalzeitung zum Festpreis anbieten ... :confused:


    Schon versucht. Aber die Inserate sind auch nicht gerade günstig und gemeldet hat sich nach 2 Versuchen noch niemand. Genauso auf der bekanntesten Motorradseite Österreichs (1000ps.at). Da haben sich zwar 2 gemeldet aber nichts konkretes...


    Da verzichte ich lieber auf den ein oder anderen Euro und hab sie dafür los - vor allem weil ich jetzt eher das Geld brauche als ein Motorrad das in der Garage einrostet.

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    ... und gemeldet hat sich nach 2 Versuchen noch niemand. Genauso auf der bekanntesten Motorradseite Österreichs (1000ps.at). Da haben sich zwar 2 gemeldet aber nichts konkretes...


    Dann ist dein Motorrad vielleicht nicht das wert, was du dir in deiner Sofortkauf-Option so vorstellst ... :confused:

  • Oder man sollte etwas mehr Geduld haben in Zeiten wo das Geld nicht so locker sitzt - Quoka gibts doch auch in AT, also warum Geld für Kleinanzeigen ausgeben?

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Belege eines Ebay-Kaufs aus 2002


    Hallo zusammen,


    habe auch ein Ebay-Problem und vielleicht hat hier noch jemand ne Idee wie mir geholfen werden könnte.


    Ich habe im September 2002 bei Ebay ein Fahrrad ersteigert, was mir nun geklaut wurde. Die Hausratversicherung bittet nun um einen Kaufbeleg des Fahrrades. Bezahlt habe ich es damals bar bei Übergabe (ca. 600,-€) und mir leider keine Quittung geben lassen. Nun habe ich aber mal meine Ebay-Bewertungen durchsucht und habe das genaue Kaufdatum, die Artikelnummer und den Verkäufer ausfindig machen können.


    Habe zuerst versucht den Verkäufer zu kontaktieren, damit mir dieser vielleicht nen Verkauf bestätigt, leider habe ich nichts mehr von ihm gehört. Meine zweite IDee dwar die Ebay-Kundenhotline, die mir auch zugesichert hat dass das möglich ist - allerdings per Email. Habe daraufhin eine Email an den Kundenservice geschrieben und nach 2 Tagen leider zu hören bekommen, dass solche Belege nicht aufbewahrt werden. M.E. müßte Ebay die Dinger noch irgendwo archiviert haben - immerhin haben die ja aufgrund der Auktion Gebühren vereinnahmt.


    Kennt ihr vielleicht ne Adresse, Telefonnummer oder sonstnen Tip wie ich an die Belge komme?


    Vielen dank vorab,
    Grüße aus Wiesbaden

  • Also zumindest die Rechnung müssen sie noch haben denn die müssen in Deutschland zehn Jahre aufbewahrt werden. Ist die Frage ob sich aus der Rechnung über die eBay-Gebühren irgendein ein Rückschluss auf den Inhalt der damaligen Auktion bilden lässt und das dann als Nachweis für die Versicherung reicht ... (sonstige Dokumente müssen nämlich nur sechs Jahre aufbewahrt werden und die sind ja um) - bei einem sieben Jahre alten Fahrrad hätte ich aber eher meine Zweifel ob jeder Aufwand über ein bis zwei Stunden hinaus überhaupt sinnvoll ist ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Dann ist dein Motorrad vielleicht nicht das wert, was du dir in deiner Sofortkauf-Option so vorstellst ... :confused:


    Würd ich es verschenken, dann wären gleich Interessenten hier... so isses halt immer und überall.

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Also ich weiß jetzt nicht ob das hier schon erwähnt wurde aber es gibt vermehrt Angebote von Privatverkäufern,da steht kostenloser Versand (Zwangskostenlosregelung) und weiter unten im Text findet man dann die Bemerkung das doch Versandkosten anfallen.


    Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wiedesprechende Angebotsangaben .

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Wenn der Verkäufer ausdrücklich erwähnt, nicht mit der Kostenlosregelung einverstanden zu sein, und die Versandkosten ausdrücklich in sein Angebot mit aufnimmt, würde ich die Individualabrede als wirksam ansehen. D.h. Versandkosten sind dann lt. Angebot fällig.

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