Was ja auch genau der Grund war warum ich eben genau solche Tips wie z.B. die von Focus (http://www.focus.de/digital/in…lich-wird_aid_342665.html) gegeben hatte ...
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Melde dich mal bei der örtlichen Kammer, ob dein Käufer als Rechtsanwalt zugelassen ist/war. Wenn nicht -> Strafanzeige.Wegen was? Wäre eine Behauptung "Ich als Anwalt weiss, was zu tun ist." in irgendeiner Hinsicht strafbar?
ZitatSelbst wenn man das Fehlen der Erstschrift der Rechnung als Sachmangel werten würde, wäre dieser nicht erheblich,
Vorausgesetzt bei diesem Artikel kann man die Herstellergarantie nur und ausschliesslich unter Vorlage der (Original)Rechnung gelten machen ist das selbstverständlich ein Sachmangel - und zwar ebenso selbstverständlich ein erheblicher.
-
Zitat
Original geschrieben von nurLeser
Wegen was? Wäre eine Behauptung "Ich als Anwalt weiss, was zu tun ist." in irgendeiner Hinsicht strafbar?Wenn die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" oder auch nur der Berufsbezeichnungsbestandteil "Anwalt" unbefugt geführt wird, und dies nicht nur dem Schinden von Eindruck wegen, sondern wie hier zum Ziehen von persönlichen Vorteilen erfolgt, sehe ich durchaus einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat nach § 132a StGB.
Zitat
Vorausgesetzt bei diesem Artikel kann man die Herstellergarantie nur und ausschliesslich unter Vorlage der (Original)Rechnung gelten machen ist das selbstverständlich ein Sachmangel - und zwar ebenso selbstverständlich ein erheblicher.Vorausgesetzt das Gerät zerstört sich selbst, wenn...
Wir wollen hier mal keine Sachverhaltsquetsche betreiben.
Der TE hat hier keinerlei Anhaltspunkte kundgetan, dass Asus als Hersteller die Herstellergarantie nur und ausschließlich unter Vorlage der Erstschrift der Rechnung erbringen muss. Selbst wenn in den Garantiebedingungen das Erfordernis der "Originalrechnung" aufgestellt wird, wird wohl kaum ein Hersteller Garantieleistungen verweigern, wenn eine Zweitschrift (welche sich i.d.R. vom Original nur durch den Zusatz "Zweitschrift" unterscheidet) oder gar nur eine Kopie vom Original vorgelegt wird.
Mit "Originalrechnung" will der Hersteller meist nur klarstellen, dass nur die Rechnung über den Erstverkauf zur Inanspruchnahme der Garantie ausreichend ist, und nicht eine von Drittverkäufern ausgestellte Rechnung.
So verlangt auch Asus in seinen Bedingungen nicht die Vorlage der Originalrechnung, sondern nur eines Kaufbelegs. Der Kauf wird auch durch Zweitschrift oder Kopie hinreichend belegt:
http://rma.asus.de/pick_eu/de/agb_nb.html
Das Problem liegt hier, wie oben schon angesprochen, ganz woanders.
Asus gewährt die Herstellergarantie nur für den Erstkäufer, nicht für Dritte.
Selbst wenn der Verkäufer keinerlei Rechnungsbeleg mehr beibringen könnte, sehe ich darin nicht ohne Weiteres eine erhebliche Pflichtverletzung, solange er in seinem Angebot nicht ausdrücklich das Vorhandensein einer Herstellergarantie zugesichert hat (und dazu hat er nichts vorgetragen).
-
Hallo,
kurz und schmerzlos:Das da gekauft.
Storniert und diese Mail bekommen:ZitatHallo ich habe den Artikel storniert. Bitte bestätigen Sie noch die E-Mail, die von e-bay kommt, sodass wir unsere Verkaufsprovision wieder bekommen. Für die Einstellgebühren überweisen Sie uns bitte den Betrag in Höhe von 2,42 € auf folgendes Konto im Verwendungszweck geben Sie bitte Einstellgebühren an.
Muss ich wirklich die Einstellgebühren bezahlen?
-
war eben gerade im mediamarkt,war kein Problem eine zweite Rechnung zu kriegen,beim nächsten mal schaue ich vor dem Erstellen der Aktion nach,ob alles beisammen ist.
Habe auch mit meinen Eltern gesprochen,ich werde beide auf meinem Konto eintragen lassen und dann ebay-Accounts erstellen und die dvds auf drei Personen verteilen,denke das ist dann ganz gut so. -
Zitat
Muss ich wirklich die Einstellgebühren bezahlen?
Nein!
Du hast ja jederzeit ein Widerrufsrecht und kein Händler kann dir anteilige Miete anrechnen, wenn du Ware im Laden zurückgibst.
Das Einstellen der Ware ist allein Risiko der Verkäufers.
-
Alleine dass der Händler die verlangt macht schon keinen guten Eindruck...
-
Fall: Folie für Handy bei einem Händler bestellt. Leider falsche Folie geliefert und gibt auch keine passende. Nun will der Händler, dass ich die Folie zurückschicke und dann gibts auch Geld wieder. Soweit kein Problem.
Nun möchte der Händler lediglich die Briefkosten (0,55 Eur) bezahlen. Ich möchte aber per Einschreiben verschicken, denn was passiert, wenn ich per Brief schicke und der verloren geht? --> kein Beweis --> kein Geld zurück
Oder bin ich da zu kleinlich und sollte auf die gute alte Post vertrauen?
Grüße
Skibba -
Zitat
Original geschrieben von Hamasaki
Hallo,
kurz und schmerzlos:Storniert und diese Mail bekommen:
Muss ich wirklich die Einstellgebühren bezahlen?
die einstellungsgebühr würd ich auf keinen fall bezahlen. bei den privaten verkäufen erhält man ja eine gutschrift der ebay-provision, wenn der kauf doch nicht zustande gekommen ist.
aber auf diese email von ebay solltest du "fairer" weise reagieren, steht wohl irgendwas drin vonwegen "aktion abbrechen"!? das musst du dann bejahen/zustimmen, ebay weiß dann, dass der verkauf nicht zustande kam und der verkäufer erhält eine gutschrift. so sollte es bei gewerblichen verkäufen auch sein. -
Zitat
Original geschrieben von Skibba
was passiert, wenn ich per Brief schicke und der verloren geht?Dann hat der Händler Pech.
Der trägt natürlich auch bei der Rücksendung das entsprechende Risiko.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!