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  • Warum ist die 30% Klausel denn unwirksam?
    Er hat sie doch mit dem Gebot akzeptiert und mir ist Schaden entstanden?


    Schaden ist mir auch durch den Zahnriemenwechsel entstanden.


    Eine Frist zur Abholung habe ich bereits per Einschreiben verschickt,- es geht mir um die weiteren Schritte. Vom Kaufvertrag bin ich zurückgetreten,- ich möchte jetzt meinen Schaden geltend machen. Wie als verfahren, sofort zum Anwalt wollte ich auch nicht ;)
    Also Frist zum Zahlen des ausstehenden Betrages,- wie lange, 1 oder 2 Wochen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    edit: Die 30% Klausel ist nach § 309 Nr. 5b BGB unwirksam; du kannst nur einen tatsächlichen Schaden geltend machen.


    Ob man hier ohne weitere Details von einer AGB ausgehen kann?


    OnRoP:


    Die Klausel ist, wenn sie als AGB zu werten ist, deswegen unwirksam, weil du dem Käufer in der Klausel nicht ausdrücklich die Möglichkeit gegeben hast, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • OnRoP: Immer langsam. Vom Kaufvertrag kannst du nur zurücktreten, wenn die Frist abgelaufen ist, nicht vorher.


    Die Klausel ist unwirksam, weil man (grob gesagt) per AGB keinen pauschalen Schadensersatz verlangen darf (§ lesen). Dass der Käufer der Klausel zugestimmt hat, ist unerheblich.


    Mach es so, wie Bino-Man geschrieben hat, das ist am vernünftigsten. Setze den Wagen nochmal rein und schaue dann, ob dir überhaupt ein Schaden entsteht (wenn das Auto für einen höheren Preis verkauft wird, ist das nicht der Fall). Wenn es sich dann lohnt, und deine Fristsetzung und der Rücktritt wirksam sind (dann lässt sich ohne Kenntnis deiner Schreiben nicht sagen), kannst du ohne Anwalt einen Mahnbescheid beantragen und das Geld dann eintreiben lassen, wenn der Käufer dem MB nicht widerspricht. Das kostet dich aber wieder Geld, das zu vorstrecken musst und wenn du Pech hast, gibt's beim Käufer nichts zu holen.


    Das ganze ist natürlich sehr ärgerlich, aber du ersparst dir meiner Meinung nach noch mehr Ärger und vor allem Kosten, wenn du das Auto an jemand anders verkaufst und schaust, ob sich für 50€ oder 100€ der ganze Aufwand überhaupt lohnt.

  • Ist mir eigentlich egal, der soll einfach zahlen dafür das er was per Inet gekauft hat, mich 5 Wochen hinhält, mich einen Zahnriemen wechseln lässt und dann zurück tritt.
    Er meldet sich eh nicht, alle Versuche sich gütlich zu einigen sind gescheitert :(


    Ich will jetzt halt primär das er mir den entstandenen Schaden ersetzt und meine Rechte soweit möglich erstmal ausnutzen. Und da bin ich gerade dabei ihm eine neue Frist zu setzen um den entstandenen Schaden wieder gut zu machen und da komme ich auf immerhin 290€.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Immer langsam. Vom Kaufvertrag kannst du nur zurücktreten, wenn die Frist abgelaufen ist, nicht vorher.


    Die Frist läuft in 2 Tagen ab, vorher werde ich den Rücktritt und die Forderung nicht zustellen. Telefonisch hat er mir heute mitgeteilt das er das Auto nicht kauft, daher bin ich vielleicht etwas impulsiv mit "bin zurückgetreten" gewesen ;)


    Einfach davonkommen soll er nicht,- das ich bei 14° mit ner Bronchitis im guten Glauben Auto geschraubt hab nehme ich persönlich. Jaja, ich bin zu gutmütig....

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    das ich bei 14° mit ner Bronchitis im guten Glauben Auto geschraubt hab nehme ich persönlich.


    Und genau das sollte man im Geschäftsleben nie. ;)
    Sei froh, dass du das Auto noch hast und die Ware nicht weg ist und du auf Zahlung wartest.
    Die Arbeitszeit am Auto wirst du ohnehin nicht als Schaden geltend machen können (es sei denn, du bist KFZ- Mechaniker). Nochmal: nur der tatsächliche Schaden ist relevant!


    Beispiel: Auto für 900€ verkauft plus 100€ Zahnriemen gleich 1000€. Beim zweiten Verkauf erhälst du 950€. Dann beträgt dein Schaden nur 50€.

  • erster Schreibs:



    zweiter schreibs (noch nicht geschickt):

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Und genau das sollte man im Geschäftsleben nie. ;)
    Sei froh, dass du das Auto noch hast und die Ware nicht weg ist und du auf Zahlung wartest.
    Die Arbeitszeit am Auto wirst du ohnehin nicht als Schaden geltend machen können (es sei denn, du bist KFZ- Mechaniker). Nochmal: nur der tatsächliche Schaden ist relevant!


    Beispiel: Auto für 900€ verkauft plus 100€ Zahnriemen gleich 1000€. Beim zweiten Verkauf erhälst du 950€. Dann beträgt dein Schaden nur 50€.


    Aber wer ersetzt dann den Schaden der mir durch die zusätzliche Arbeit wie Briefe schreiben, 5 Wochen Wartezeit, Wiedereinstellen, etc entsteht?
    Außerdem hat er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen, so einfach kann er doch nicht daraus kommen,- selbst wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, so kann das für ihn ja nicht bedeuten das er ungeschoren davon kommt, wenn ich das Auto ohne Verlust an jemand Anderes verkaufe?


    edit:
    Sorry für die Doppelposts, bin gerade etwas sauer und hab nicht drauf geachtet ;)

  • Langsam artet das hier ja in kostenlose Rechtsberatung aus, die gibt's aber nur beim Anwalt (natürlich nicht kostenlos :D ).


    Das Schreiben ist gut formuliert, leider ist die Frist aber unangemessen (zwei Tage zwischen Kauf und Abholung eines KFZ ist definitiv zu kurz). Also, um auf der sicheren Seite zu sein nochmal eine angemessene Frist setzen und dann das Auto nochmal bei Ebay reinsetzen.


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Aber wer ersetzt dann den Schaden der mir durch die zusätzliche Arbeit wie Briefe schreiben, 5 Wochen Wartezeit, Wiedereinstellen, etc entsteht?


    Keiner, das ist der Preis, den man zahlt, wenn man am Wirtschaftsleben teilnehmen möchte.

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Außerdem hat er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen, so einfach kann er doch nicht daraus kommen,- selbst wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, so kann das für ihn ja nicht bedeuten das er ungeschoren davon kommt, wenn ich das Auto ohne Verlust an jemand Anderes verkaufe?


    Doch, genau das bedeutet das. Wenn dir kein (materieller) Schaden entsteht, gibt es keinen Grund ihn für irgendwas haftbar zu machen. So ist das leider. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob


    Das Schreiben ist gut formuliert, leider ist die Frist aber unangemessen (zwei Tage zwischen Kauf und Abholung eines KFZ ist definitiv zu kurz). Also, um auf der sicheren Seite zu sein nochmal eine angemessene Frist setzen und dann das Auto nochmal bei Ebay reinsetzen.


    Nönö, das stimmt schon. Sind 1 Monat und 2 Tage dazwischen, nicht nur 2 Tage ;) Freitag läuft dann die gesetzte Frist von 7 Tagen nach Zugang des Schreibens ab und da soll direkt der nächste Brief raus ;)

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