Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Das mit der Garantie verstehe ich nicht ganz - ich kann doch Garantie in Anspruch nehmen auch wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist (habs ja auch gebraucht gekauft)?
    S/// weiss doch garnicht wer im Besitz des Handys ist :confused:


    -SF³

  • Jein bei einer Garantie (nicht Gewährleistung!) kann es sein, dass der Garantiegeber diese auf den Erstkäufer beschränkt. (Ist ja eine freiwillige Leistung.)
    Wenn die Rechnung aber nicht personenbezogen ist, kann das hier nicht der Fall sein


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Das mit der Garantie verstehe ich nicht ganz - ich kann doch Garantie in Anspruch nehmen auch wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist (habs ja auch gebraucht gekauft)?
    S/// weiss doch garnicht wer im Besitz des Handys ist :confused:


    -SF³



    War mißverständlich: Ich meinte damit, mein Hinweis zu dem Problem mit der Herstellergarantie ist damit hinfällig geworden...


    Der Hersteller kann die Garantie nach seinen Spielregeln gestalten, er könnte die Garantie dann unter Umständen auch nur dem Erstkäufer gewähren.


    Das sind dann meist solche Sachen, wo eine Garantieurkunde oder eine Psotkarte mit Anschrift des Käufers ausgefüllt und an den Hersteller geschickt werden muss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo.


    Ich spiele jetzt mal den extrem pingeligen, da ja nach meinungen gefragt wurde:

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Der Verkauf erfolgt wie beschrieben und abgebildet.


    In Deiner Beschreibung ist der Verkauf aber weder beschrieben, noch abgebildet. Es ist das Handy beschrieben und abgebildet.
    Nicht wirklich schlimm, aber bei extrem pingeligen nicht korrekt.


    Zudem würde ich ganz klar dazu schreiben, ob es ein Branding hat oder nicht.
    Der Hinweis, dass es aus den Beständen von irgendwem kommt, sagt nichts über ein Branding aus.


    Beste Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Fehlt was?


    Das ...


    Zitat

    (habs ja auch gebraucht gekauft)


    ... geht aus Deiner Beschreibung nicht hervor. Folgt man der Auffassung des Amtsgerichts Kehl, dann bist Du deshalb ein arglistiger Täuscher. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Das ...


    [Ursprüngliches Gerät gebraucht gekauft]


    ... geht aus Deiner Beschreibung nicht hervor. Folgt man der Auffassung des Amtsgerichts Kehl, dann bist Du deshalb ein arglistiger Täuscher. ;)


    Was tut das zur Sache?


    Er bietet doch (so habe ich es zumindest verstanden) ein Tauschgerät zum Verkauf an :confused: Da kann dem Käufer (des Tauschgeräts) doch egal sein, ob das ursprüngliche Gerät aus erster oder zweiter Hand stammt....


    Anders liegt es natürlich, wenn SF³ kein Austauschgerät bekommen hat, sondern das rauschende nur repariert wurde, und er nun dieses anbietet.
    Das hat er aber nicht geschrieben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Kane
    außerdem kannst du doch noch angeben das noch ein weiteres Jahr Gewährleistung von o2 auf dem handy ist


    Strenggenommen hat der Käufer des Geräts von SF³ gar keinen Anspruch
    aus Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") gg. o2 Germany!
    Denn nicht er, und auch nicht SF³, sondern nur der Verkäufer, der SF³ seinerzeit das Gerät verkauft hat, hat einen Kaufvertrag mit o2 Germany. (vgl. dazu § 433 I 2 BGB).


    Laut SF³ ist die Urprungsrechnung aber nicht personengebunden, so dass es eigentlich keine Probleme geben sollte, Ansprüche aus Mängelhaftung ggü. o2 Germany geltend zu machen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Anders liegt es natürlich, wenn SF³ kein Austauschgerät bekommen hat, sondern das rauschende nur repariert wurde, und er nun dieses anbietet.
    Das hat er aber nicht geschrieben.


    So ist es - es wurde vom Vorbesitzer getauscht.


    -SF³

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