Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wow! Vielen Dank für die Antworten!


    Mit der Mutter hatte ich ja bereits heute Mittag das Vergnügen. Auch da habe ich ihr bereits gesagt, dass ich mich nicht vereimern lassen würde entsprechende Schritte einleite, falls keine Einigung möglich sei.
    Von ihr kam immer nur: Kann ich nichts machen...weiß ich auch nicht...blablabla. Hatte das Gefühl, als wäre ich mit jemandem Verbunden, der sich über die Tragweite des Handelns eben nicht im klaren sei. Auch dachte ich erst `nen 12 jähriges Kind hätte sein Tachengeld aufgebessert.
    Wenn ich jetzt aber lese, dass die Mutter examinierte Krankenschwester ist und der Sohn Elektro- und Informationstechnik studiert, können die doch so dumm gar nicht sein?! Zumindest lässt es mich hoffen, dass in den nächsten 30 Jahre was zu holen ist :top:
    Andererseits: Ich habe auch schonmal erfolgreich gegen einen angehenden RA geklagt und gewonnen...man wundert sich immer wieder...


    Naja - ich werde die gute Dame nochmal anrufen, sie über die Fristensetzung informieren und ihr auch nochmal die Nummer mit den 2900€ erzählen. Vielleicht wacht sie dann ja auch (was ich nicht glaube...)


    Vielen Dank aber nochmal für die Tipps und die 1a Recherche! DAS ist unser TT :top:


    P.S.: Ich hatte zumindest in die eBay Sache noch mehr Vertrauen gesteckt, als diversen Anzeigen aus DHD24 und Kijiji wo mir alle Welt Paysafecards aus der Tasche labern will :eek: Gerade weil es so schön transparent mit Adresse und allem drum und dran war...

  • Gebe meinen Vorrednern recht 1. Druck auf die Mutter ausüben und zur Polizei gehen.
    2. Ebay ohne das alte Käuferschutz kann man vergessen - nur probleme mit solchen Handelspartner.

    15 x in der Vertrauensliste - Tendenz steigend

  • So wirklich weiter bin ich noch nicht.
    Habe gestern Abend nochmal mein Glück versucht...nur der Bruder war da...der wusste vom angeblichen Urlaub nichts. Heute wollte die Mutter das auch nie behauptet haben.
    Naja...habe ihr meinen Standpunkt nochmal nahe gelegt, sie auf das drohende Zivil- und Strafverfahren hingewiesen und versucht ihr klar zu machen, dass SIE meine Vetragspartnerin sei, da auch ihr Name in der Auktion stand. Die Gleichgültigkeit wurde weniger, sie hätte aber keine 300€. Nach einigem hin und her kamen wir nicht mehr weiter und ich habe ihr angeboten mich morgen nochmal bei ihr zu melden (denn heute wäre sie nicht mehr erreichbar). Sie soll sich das durch den Kopf gehen lassen und mir morgen ihre Entscheidung mitteilen (Geld oder Anzeige).


    So ganz kaufe ich ihr die Nummer mit dem Sohn nicht ab. Sie selber hat keine E-Mail Adresse (Mails an die Firma würden von den Kollegen auch nicht weitergegeben :D ), ihr Sohn hat keine Handy-/Telefonnummer und niemand weiß, wo er denn steckt.
    Kooperation und Transparenz sieht anders aus, weshalb ich auch keine Skrupel habe das gesamte Programm durchzuziehen.


    Wenn ich am Montag vom Kaufvertrag zurücktrete besteht von meiner Seite aus ja "nur" noch eine Geldforderung. Diese müsste doch dann prinzipiell mittels Mahnverfahren durchzusetzen sein, oder?!
    Welche Summe kann ich veranschlagen: 300€ (inkl. Schadenersatz), da ich ja nun die teureren "original" Gutscheine kaufen musste?


    Gruß
    Bino

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Könnte das nicht die Mutter sein?


    Und du findest es gut, hier mal eben so nebenbei eine dir völlig unbekannte Person mit einer möglichen Straftat in Verbindung zu bringen und dann noch einen Link mit einem Bild der Person zu veröffentlichen? :rolleyes:

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    Grüße,


    Christian

  • Veröffentlicht hat es der Arbeitgeber und nicht Dauerposter ;) Letzterer hat nur einen Link zu einer Website erstellt.
    Und dabei wurden auch keine Unschuldigen diffamiert, sondern sie ist es tatsächlich.

  • Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Art der Veröffentlichung, wenn auch sicher für Dich sehr hilfreich, rechtlich nicht einwandfrei ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Und du findest es gut, hier mal eben so nebenbei eine dir völlig unbekannte Person mit einer möglichen Straftat in Verbindung zu bringen und dann noch einen Link mit einem Bild der Person zu veröffentlichen? :rolleyes:


    Wo habe ich behauptet, dass sich die auf dem Foto gezeigte Person nach dem StGB strafbar gemacht hat?


    Ich habe lediglich geäußert, dass die auf dem Foto gezeigte Person die gesuchte Mutter sein dürfte und diese dann die Vertragspartnerin von Bino-Man ist sowie dass für Bino-Man in Folge der Äußerungen der Mutter und der negativen Bewertungen Anhaltspunkte für den Verdacht auf eine Betrugsstraftat vorliegen.


    Das sind (wahre) Tatsachenbehauptungen.


    Wenn die Geschichte der Mutter zutrifft, hat auch nicht sie sondern ihr Sohn sich u.U. strafbar gemacht. Anderslautendes habe ich nicht behauptet.


    Die Behauptungen, die abgebildete Person sei die Mutter des gesuchten Sohnes und die Vertragspartnerin von Bino-Man sind nach der Auskunft von Bino-Man aus erweislich wahr.


    Desweiteren habe ich keinen Link und kein Foto veröffentlicht. Der Link ist im Internet nach Bemühen gängiger Suchmaschinen mit dem in der Auktion i.R.d. Anbieterkennzeichnung öffentlich gemachten Vor- und Nachnamen ohne Weiteres frei abrufbar.


    Du kannst ja nun durch den dir bekannten Oberjustizrat und langjährigen Richter die Straftatbestände der Verleumdung, üblen Nachrede und falschen Verdächtigung prüfen lassen.


    Zeig am besten Google gleich mit an, die haben mir schließlich Beihilfe geleistet. ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • @ Dauerposter: Wenn überhaupt, dann würde hier nur §186 StGB greifen (üble Nachrede); da muss ich auch keinen Juristen fragen (s.u..) Mir geht es hier aber in erster Linie nicht um strafrechtliche Aspekte, sondern um moralische.


    Ich denke nicht, dass es ein feiner Zug ist, hier Privatdetektiv zu spielen und irgendwelche Links zu posten, die dann u.U. dazu führen könnten, dass unbeteiligte Personen Nachteile daraus ziehen. Darüber hinaus: Wenn du unbedingt mit dem Link helfen willst, wieso schickst du ihn dann nicht per PN? Der Informationswert dürfte für alle nicht betroffenen User dieses Forums stark gegen Null tendieren.


    Als Betthupferl, da du es schon erwähnt hast, hier noch der $186 StGB:


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html)

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    @ Dauerposter: Wenn überhaupt, dann würde hier nur §186 StGB greifen (üble Nachrede); da muss ich auch keinen Juristen fragen (s.u..) Mir geht es hier aber in erster Linie nicht um strafrechtliche Aspekte, sondern um moralische.


    Als Betthupferl, da du es schon erwähnt hast, hier noch der $186 StGB:


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Vielleicht solltest du dir doch juristischen Rat holen? Dein Judiz scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein.


    Wie schon einmal erwähnt: Die Behauptung, die verlinkte Person sei Mutter des Einstellenden und Vertragspartnerin von Bino-Man ist erweislich wahr.


    Schon aus diesen Gründen scheidet eine üble Nachrede aus.


    Und hier mit der Moralkeule auszuholen ist, nachdem, was Bino-Man unter Umständen widerfahren ist und wie sich die Mutter ihm ggü. weiterhin verhält aus meiner Sicht vermessen.


    Wenn sich ein Moderator an diesem Link stören sollte, kann er ihn rausedtieren. Die haben hier Hausrecht und können selbst festlegen, was der Forumsmoral widerspricht und was nicht,

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also wegen mir kannst du den Link ruhig `rausnehmen. Ich habe soweit alle Daten, die ich vorerst brauche :)
    Dann kehrt hier wieder Ruhe ein :top:
    Auf den Namen kommt man aber eh nicht mehr, da eBay so schlau war alle Auktionen zu löschen :rolleyes:


    Zitat

    Vielleicht solltest du dir doch juristischen Rat holen? Dein Judiz scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein.


    Meinst du mich? Wenn das morgige Telefonat nichts bringt, werde ich die Anzeige erstatten und da erstmal nachhaken gegen wen eigentlich. Im Grunde ist die Mutter doch in der Beweispflicht, oder?
    Beratungskosten beim Anwalt kann ich in Rechnung stellen? Auch wenn ein Brief ausreicht und es nicht zu einer Zivil-Verhandlung kommt?

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