Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Offensichtlich ist bei ebay mal wieder was schief gelaufen. Habe bei einem Verkäufer ein paar LIDL-Tickets ersteigert und wollte diese eigentlich persönlich abholen, da ich die Tage halt dort in der Gegend unterwegs bin. Nur meldet sich der Verkäufer überhaupt nicht und wenn ich mir die aktuellen Bewertungen ansehe, dann kann ich das sogar verstehen.


    Da ich schonmal Streß mit einem Verkäufer hatte, stellt sich mir jetzt folgende Frage: Wie komme ich sauber aus dem Kaufvertrag raus?

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Hast Du denn schon überwiesen? Oder wolltest Du bei Abholung zahlen?


    Wenn Du noch kein Geld rausgetan hast schreib dem VK das Du aufgrund der nicht erfolgten Rückmeldung vom KV zurücktritts und gut ist. Bei den Bewertungen ist nicht zu erwarten, dass er Dich auf Abnahme verklagt.

  • Wenn du noch nicht bezahlt hast würde ich einfach warten, bis der VK sich meldet, was er wahrscheinlich nicht tun wird... Zu bedenken natürlich, dass die Tickets nur noch vier Wochen gültig sind.

  • Ich wollte bei Abholung bar zahlen. Einfach um die Sache schnell und unkompliziert abzuwickeln.
    Rücktritt vom Kauf ist zwar eine Option, aber die hat mir schonmal Ärger eingebracht. Der Verkäufer war da so dreist, mir eine Verwarnung überzubügeln. Und die wieder loswerden war gar nicht so einfach. Daher wollte ich mal euren Rat.


    Es reicht nicht, dass Bahnfahren Abenteuer genug ist...

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • So, ich muss nochmal zu meinem "Schweizer Problem" oben fragen: Ein Mensch aus Düsseldorf hatte einen Laptop von mir ersteigert und wollte den in die Schweiz zu einem Bekannten geschickt haben. Ich habe inzwischen das Geld samt Versandkosten bekommen. Jetzt meldet sich der Herr aber nicht mehr und ich habe somit keine Schweizer Adresse, sondern nur die aus Düsseldorf.


    Ich habe jetzt vor, den Laptop nach Düsseldorf zu schicken und ihm die überzahlten Versandkosten zu erstatten. Würdet ihr das auch so machen? Ich kann ja nicht ewig warten, denn bezahlt ist bezahlt und er hat ein Anrecht auf Lieferung!

  • Habe einen „Artikel“ bei eBay reingestellt, der dann für mehrere Hundert Euro versteigert wurde.


    Nun schrieb mir der Käufer das er vom Kauvertrag zurücktreten will, da seine Frau einen ähnlichen Artikel woanders schon gekauft hat.
    Deswegen will er meinen Artikel nicht mehr, da er sonst zwei hätte des weiteren hat er nicht mehr die finanziellen Mittel meinen Artikel zu bezahlen.


    Da mir die ganze Angelegenheit unglaubwürdig erschien, habe ich diesen Fall „ein nicht bezahlter Artikel“ bei eBay gemeldet.


    Über diesen „Problemklärungsfall“ fand (über die eBay-Plattform) ein reger Schriftverkehr zwischen uns statt. Ohne Beleidigungen oder Beschimpfungen.


    Letztendlich war einer seiner letzten Sätze: „Einen doppelten „Artikel“ brauch ich nicht und kann mich mir als Harz 4 Empfänger auch nicht leisten“.


    Nach dieser Aussage habe ich den „Problemklärungsfall“ bei eBay geschlossen und die Rückerstattung meiner eBaygebühren und eine Verwarnung des Käufers beantragt.


    Was für Auswirkungen hat diese Verwarnung auf den Käufer (Ersteigerer)?


    Zwischenzeitlich ist über sein Profil anhand der Bewertungen ersichtlich das er mehrere andere „Artikel“ in den letzten drei bis vier Wochen nach meiner Auktion für mehrere hundert Euro ersteigert hat.
    Also kann er sich das dann doch als Harz4 Empfänger leisten, wenn er überhaupt einer ist.


    Bin am überlegen, ob ich einen Mahnbescheid beantrage.
    Solchen Betrügern sollte man richtig einheizen (...).

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Bei allem verständlichen Ärger:


    Sei froh das er wenigstens so "ehrlich" war und das vor Versand bekannt gegeben hat, sonst wärst Du die Ware los und hättest kein Geld.


    Und wenn man schon mit juristischen Konsequenzen droht ("überlege Mahnbescheid zu beantragen...") dann sollte man besser auch wissen wie sowas in der Praxis ausschaut. Um einen Mahnbescheid zu beantragen müsstest Du erstmal die Ware geliefert haben und der Käufer im Verzug sein, da ein Mahnbescheid ausschließlich für offene Geldforderungen ist. Einen Mahnbescheid auf "Erfüllung des Kaufvertrages" gibt es nicht.


    Sofern dem Käufer kein gesetz. Widerrufsrecht zusteht weil Du privater VK bist könntest Du höchsten den Käufer auf Erfüllung der KV (also Abnahme der Ware und Zahlung) verklagen. Das dauert, kostet Zeit und Nerven und niemad weiß ob es den gewünschten Erfolg bringt.


    Von daher mach einen Haken dran, bei Ebay etwas zu kaufen oder verkaufen ist nun mal ein Glückspiel geworden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Und wenn man schon mit juristischen Konsequenzen droht ("überlege Mahnbescheid zu beantragen...") dann sollte man besser auch wissen wie sowas in der Praxis ausschaut. Um einen Mahnbescheid zu beantragen müsstest Du erstmal die Ware geliefert haben und der Käufer im Verzug sein, da ein Mahnbescheid ausschließlich für offene Geldforderungen ist. Einen Mahnbescheid auf "Erfüllung des Kaufvertrages" gibt es nicht.


    Bei Verkäufen über ebay.de wird in aller Regel eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart ("Vorkasse"), damit ist der Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag eben gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig, was im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids auch so angekreuzt werden sollte. Keinesfalls muss bei wirksamer Vorkassevereinbarung vorher die Ware übergeben / übereignet werden, um das gerichtliche Mahnverfahren zulässigerweise betreiben zu können


    Ebenso unzutreffend ist, dass der Schuldner in Verzug sein muss. Die Forderung muss nur bereits fällig geworden sein. Ein Verzug hat nur Auswirkungen auf die Kostentragungspflicht für die Kosten des Mahnverfahrens.


    Das Problem liegt hier aber ohnehin woanders...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Außerdem tritt Verzug ein, wenn jemand trotz Fälligkeit ausdrücklich die Zahlung verweigert.


    Von daher liegen die Voraussetzungen für die erfolgreiche Beatragung eines Mahnbescheids hier schon vor.


    Allerdings ist halt die Frage ob dann beim Käufer was zu holen ist, immerhin mußt du die Kosten vorstrecken.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Keinesfalls muss bei wirksamer Vorkassevereinbarung vorher die Ware übergeben / übereignet werden, um das gerichtliche Mahnverfahren zulässigerweise betreiben zu können


    Zugegebenermaßen bin ich was Ebay angeht nicht so ganz up to date weil ich dem Laden schon vor längerer Zeit den Rücken gekehrt habe, aber war nicht genau das eben das Problem, dass es als nicht zulässig erachtet wurde ausschließlich Überweisung und somit "Vorkasse" anzubieten (von wg. Verstoß gegen den Grds. des "Zug um Zug") sondern immer min. 2 Zahlungsvarianten z.B. "Überweisung + Nachnahme" oder "Überweisung + PayPal" anzugeben sind? (Da rollte doch auch mal wieder entsprechend eine Abmahnwelle).


    Wo keine wirksame Vorkassevereinbarung, da keine Verpflichtung zur Zahlung und keine Grundlage für einen Mahnbescheid unabhängig von einer Gegenleistung.


    Sollte das bereits wieder überholt sein, lasse ich mich gern auf den neusten Stand bringen.


    Unabhängig davon ist ja auch immer noch die Frage was ein MB sofern denn zulässig bringen soll. Der Schuldner hat ja nun mehr als klar zum Ausdruck gebracht, dass er nicht daran denkt zu leisten. Ob ihn da ein Mahnbescheid dem man ohne Begründung widersprechen kann zum umdenken bewegt wage ich doch zu bezweifeln, von daher wenn man es wirklich drauf ankommen lassen will kann man auch gleich über die Klage gehen.

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