Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Folgende Schritte:


    Wenn RSV -> Anwalt


    Polizei -> Anzeige


    Bezahlt via PP -> Käuferschutz


    Ebay informieren


    Bezahlt via LSV -> LSV Rückbuchen


    Wenn innerhalbt der Frist, Rückgaberecht warnehmen,
    und versuchen Geld wiederzubekommen...(eventuell unsinnig).


    Online Mahnbescheid austellen.


    Frist setzen(vor dem mahnbescheid) schriftlich per Einschreiben mir Rücksein.


    Nachdenken ob sich der Aufwand + Geld + Nerven lohnt, und überlegen welche Schritte kostenlos sind.


    Schritte sind nicht geordnet...
    ...


    Viel Glück.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Nachdenken ob sich der Aufwand + Geld + Nerven lohnt, und überlegen welche Schritte kostenlos sind.


    Jep. Bei mir sind jetzt auch 30 Euro wohl im Orkus verschwunden. Online-Anzeige bei der Polizei erstattet habe ich, aber für 30 Euro n Anwalt beauftragen ist mir trotz RSV ein zu hoher Aufwand.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ausländischer Käufer


    Hallo,


    habe heute bei eBay eine gebrauchte AMD CPU verkauft und natürlich habe ich das "Glück" das es sich bei dem Käufer um jemanden aus Slowenien handelt.
    Das an sich ist ja kein Problem, nur habe ich explizit bei eBay den Versand nach Deutschland angeboten und den Käuferkreis vor Ewigkeiten bereits eingegrenzt, das nur Personen für Artikel bieten können aus Ländern in die ich auch versende.


    Frage: Wie kann nun aber trotzdem eine angemeldete Person aus Slowenien den Artikel ersteigern?
    Ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich damit jetzt rumzustreßen. Die erste Mail kam schon bezüglich der Versandkosten. Es meinte gleich es wären 9 EUR. Gut, das bezahle ich sogar per DHL als Päckchen, was dann wieder unversicherter Versand bedeutet.... Was würdet Ihr machen? Oder gibt es eine Möglichkeit eine unterlegen Bieter ein Angebot zu unterbreiten?

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Hast du evtl. auch Abholung angeboten?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Was ich schon öfter gehört habe ist, dass einfach die Liste gesperrter Bieter "gelöscht" wird, und somit gesperrte Mitglieder ohne Wissen des Verkäufers mitbieten können.


    Ebay halt...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Habe vor kurzem erfolgreich eine PSP bei eBay versteigert (29. Dez). Unmittelbar nach Auktionsende hat der Käufer diese Standard-Mail versendet das er die Bezahlung in Kürze vornehmen wird.
    Bis heute ist leider nichts angekommen. Kontodaten sind bei eBay hinterlegt und wurden auch noch einmal extra per Mail versendet.
    Habe zwei Zahlungserinnerungen per eBay versendet und eine persönliche Mail an die von ihm bei eBay hinterlegte Adresse.
    Bisher blieb jedoch alles unbeantwortet.
    Das Problem: Der Nutzer ist erst seit kurzem bei eBay angemeldet und hat noch 0 Bewertungen.
    Daher meine Fragen:


    - Gibt es eine Möglichkeit solche Bieter von vornherein von der Auktion auszuschließen? (z.B. zu definieren, dass nur User mit 5+ Bewertungen mitbieten können o.ä.)
    - Gibt es offizielle Fristen die man einhalten sollte bevor man weitere Schritte einleitet? Ich würde ggf. das Problem bei eBay melden. Erhoffe mir aber ehrlich gesagt keine große Resonanz von denen. Notfalls würde ich den Artikel halt neu einstellen, oder an den zweithöchsten Bieter senden (der hat bisher leider auch nur 1 Bewertung).


    Ist natürlich ärgerlich und das erste Mal das mir so etwas bei eBay passiert, aber einmal ist immer das erste mal. Die Ware befindet sich selbstverständlich noch bei mir.

  • Käufer reagiert nicht. Fall Schließen


    Hallo liebe TTler !


    Ich habe einen Artikel auf ebay verkauft, die Auktion endete am 21.12.2008.
    Der Verkäufer hat sich bis jetzt nicht gemeldet und hat auch nicht bezahlt. Ich habe ihm vor ungefähr 2 Wochen eine e-mail geschrieben, sich zu melden oder zu sagen, ob es ein Problem gibt, dann darauf hingewiesen, dass ich das Problem an ebay melden werde, wenn weiterhin keine Reaktion kommt. Was auch der Fall war.


    Am 04.01.2009 habe ich das Problem ebay gemeldet, die haben ihm mail (s) mit der Zahlungsaufforderung geschrieben. Ich sollte nach dieser Meldung dem Käufer bis zum 11.01.09, also heute, Zeit geben, auf das Problem zu antworten.


    Es kam bis jetzt nich nichts. Laut ebay Hilfeseiten habe ich jetzt folgende Möglichkeit:


    "Der Käufer reagiert nicht.


    Wenn der Käufer innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, können Sie den Fall schließen und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.


    Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.


    Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers. ""


    Von diesem Fall würde ich gerne Gebrauch machen.


    Meine konkrete Frage: Kann mich der Käufer hiernach negativ bewerten ? Oder kann er dann, wenn der Fall geschlossen ist, keinerlei Bewertungen mehr machen ?


    Vielen Dank für eure Antwort

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • keiner erfahrung damit gemacht ? Das problem ist, dass ich trotz langem stöbern auf den ebay hilfeseiten leider keine angabe zu meiner speziellen frage gefunden habe. Lg

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • Re: Käufer reagiert nicht. Fall Schließen


    Zitat

    Original geschrieben von callipho
    Meine konkrete Frage: Kann mich der Käufer hiernach negativ bewerten ? Oder kann er dann, wenn der Fall geschlossen ist, keinerlei Bewertungen mehr machen ?


    Ja, auch abgebrochene Transaktionen können bewertet werden. Ich hatte schon mehrmals den Fall, dass jemand die Auktion gewonnen hat und mir danach schrieb, dass er den Artikel doch nicht haben wolle. Ich habe dann zugestimmt die Transaktion einvernehmlich abzubrechen, wenn er mich positiv bewertet (er bekam von mir natürlich auch eine Bewertung). Also ja, er wird dich leider auch negativ bewerten können :(

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