Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nun das was ich schreibe bezieht sich auch nur auf gebrauchte Ware. Bei Neuware kommt man um die Gewährleistung eh nicht vernünftig rum, was aber in der Regel auch für "Privatverkäufer" unproblematisch ist, da es ja zumindest oft eine Herstellergarantie gibt.


    Nun das mit der Beschaffenheitsgarantie: das kann man schon so sehen, aber ich persönlich stehe auch zu dem was ich beschreibe.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Nun das mit der Beschaffenheitsgarantie: das kann man schon so sehen, aber ich persönlich stehe auch zu dem was ich beschreibe.


    Dann kannst du dir den Haftungsauschluss auch gleich sparen, insbesondere wegen dessen Unwirksamkeit, soweit die Beschaffenheitsgarantie reicht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ne, die Beschaffenheitsgarantie sagt ja nur aus, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert (bzw. halt die beschriebenen Eigenschaften hat). Eine "Haltbarkeitsgarantie" übernehme ich ja nicht, so daß im Anschluß der Gewährleistungsausschluß greift.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Ne, die Beschaffenheitsgarantie sagt ja nur aus, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert (bzw. halt die beschriebenen Eigenschaften hat). Eine "Haltbarkeitsgarantie" übernehme ich ja nicht, so daß im Anschluß der Gewährleistungsausschluß greift.


    Den Haftungsauschluss brauchst du auch nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben. Für etwas anderes haftest du von Gesetzes wegen gar nicht.


    Wenn du gleichzeitig eine Beschaffenheitsgarantie (nicht: Haltbarkeitsgarantie) erklärst, kannst du dich insoweit nicht von solchen Mängeln freizeichnen, vgl. § 444 BGB.

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  • Re: Peinlich



    Ich muss mich mal selbst zitieren:



    Da der Artikel recht günstig war, habe ich eine Selbstabholung forciert, der Verkäufer hat auch grundsätzlich zugestimmt. Zwei Termine zur Übergabe sind dann aber von Seiten des Verkäufers geplatzt.


    Zwischendrin war auch die email des Verkäufers nicht mehr erreichbar.


    Ich habe nun ebay angeschrieben, da
    a) das Angebot gelöscht ist, es mir so erschwert wird, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen
    b) ich wegen der Löschung keine aktuellen Kontaktinformationen des Verkäufer abrufen kann, die Datenbank von ebay kennt die Artikelnummer nicht
    c) ich keine negative Bewertung abgeben kann.


    Ebay antwortet mir wie folgt:




    Ich blicke da nicht mehr durch.


    Der Verkäufer ist weiterhin angemeldet und verkauft Dinge. Unter anderem auch Dinge, die nach meiner Beschwerde ebenfalls gelöscht worden waren (die Angebot liefen zur Zeit meiner Beschwere noch).


    Die Artikel werden auch völlig im selben Stil eingestellt wie meiner. Auch auf den Produkfotos ist derselbe Hintergrund (Wohnungseinrichtung) zu sehen.


    Ich habe nach meiner Beschwerde im November KEINE Warnemail von ebay erhalten, das Betrugsverdacht vorliegt. "Bitte zahlen Sie den Artikel blabla nicht" ist das Standard, außerdem hatte mir der Hotliner die ausdrücklich zugesichert.


    Den Namen des Verkäufers haben mir Selbstabholer, die zuvor Ware bei ihm gekauft haben, bestätigt. Natürlich könnte der "Betrüger", der sich den Account gephisht hat auch einfach den richtigen Namen übernommen und nur seine Bankverbindung eingesetzt haben (Begünstigter war vom Namen her zumindestens der Verkäufer).


    Ich werde den Verkäufer jetzt mal auffordern, mir ein Bild von der Ware und gleichzeitig seinem Personalausweis zuzuschicken.

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  • Habe von einem sehr grossen eBay Händler minderwertige und beschädigte Ware bekommen. Nachdem dieser mehrere eMails, Faxe und Anrufe ignoriert hat habe ich den PayPal Käuferschutz eingeschaltet. Gemeldet wurde das ganze am 17. November und es steht nun nach über 1 Monat immer noch bei Status "Prüfung durch PayPal".


    Ich wusste ja dass das ein Saftladen ist aber dass es so schlimm ist hab ich auch nicht gedacht. Ist das noch normal oder muss ich da jetzt irgendwelche weiteren Schritte unternehmen?

  • Unternehmen kannst du dar gar nichts. Paypal braucht immer unverhältnismäßig lange, ist wohl Teil der Abwimmelungstaktik.


    Lustig wird erst der nächste Schritt, wenn es an dir liegt, die Beschädigung bzw. Minderwertigkeit der Ware nachzuweisen...

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  • davon kann ich auch ein lied singe, habe insgesamt ein dreiviertel jahr mich mit denen rumgeärgert, danach war ich immernoch nicht weiter.


    seitdem ist das thema paypal für mich erledigt.


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Ich denke um PayPal werde ich in Zukunft auch einen grossen Bogen machen.


    Klar, bei einer Banküberweisung hat man ja auch einen viel viel grösseren Käuferschutz... :rolleyes:
    Vor lauter hippem PP-Bashing verliert ihr immer völlig aus den Augen, dass es sich bei diesem Käuferschutz um etwas handelt was PP als freiwillige Zusatzleistung über die reine Abwicklung des Zahlvorgangs bietet.
    Selbst wenn dieser Schutz langwierig, kompliziert und manchmal gar nicht greift, ist er immer noch deutlich mehr als die übliche Banküberweisung als Käuferschutz in dieser Situation bietet.
    Es mag also ganz toll und energisch klingen wenn man jetzt ach so konsequent PP verdammt und zukünftig ganz und gar energisch darauf verzichtet - das ist leider absolut sinnlos.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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