Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Naja ich kann denen gerne das Foto zuschicken... da sieht man ja sogar meinen Fußboden drauf... sogar der zweite Akkudeckel ist mit auf dem Bild...


    Und diese Mails die ich von diesem Typen bekomme sind ja nun eindeutig, denn er hat es ja zugegeben.


    Dann mahne den Rechtsverletzer ab oder verklage ihn auf Unterlassung und Schadensersatz und nehme ebay.de als Mitstörer in Haftung, wenn dir so viel daran liegt.


    Soweit ich infomriert bin, ist das VERI Programm für gewerbliche Markenanbieter konzipiert, deren Angebot bei ebay nur unter bestimmten Kriterien angeboten werden dürfen (meisten solche Firmen, die ebay schon einmal erfolgreich gerichtlich in Haftung genommen haben, wie etwa Rolex).


    Hoffentlich heißt du bei ebay nicht "samsungsack", Samsung ist da auch dabei ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dann mahne den Rechtsverletzer ab oder verklage ihn auf Unterlassung und Schadensersatz und nehme ebay.de als Mitstörer in Haftung, wenn dir so viel daran liegt.


    Ebay wird mir wohl kaum den Namen nennen, oder? :rolleyes:

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Ebay wird mir wohl kaum den Namen nennen, oder? :rolleyes:


    Testkauf zur Identitätsfeststellung ist bei vermuteter Rechteverletzung das Mittel der Wahl. Machen Ed Hardy und Co. auch nicht anders ;)


    Nimm das nächste Mal eigenen Webspace und tausche das beanstandete Bild bei Fremdnutzung (siehst du ja anhand der Serverlogs) gegen Fäkaldarstellungen aus. Befriedigt ungemein...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Testkauf zur Identitätsfeststellung ist bei vermuteter Rechteverletzung das Mittel der Wahl. Machen Ed Hardy und Co. auch nicht anders ;)


    THX... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Nimm das nächste Mal eigenen Webspace und tausche das beanstandete Bild bei Fremdnutzung (siehst du ja anhand der Serverlogs) gegen Fäkaldarstellungen aus. Befriedigt ungemein...


    Ja, das hab ich über die Suche vorhin schon gefunden... :D



    Ach ich denke ich werds dabei belassen... dennoch sieht mich ebay nie wieder...

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Steht alles schon hier im Thread. Von den Ausnahmen die vom Haftungsauschluss ausgenommen werden müssen bis hin zu Formulierungsvorschlägen. Wenn du etwas wasserdichtes haben möchtest, musst du für jeden Artikel erneut zum Rechtsanwalt gehen und dich konkret beraten lassen. Aber das kostet ja...


    Ich habe einstmals auch lange danach gesucht. Es war wirklich zum Verzweifeln, weil nirgends was zu finden war. Selbst per Google gefundene Seiten, die sich als Hillfeseiten angeboten haben, und wo man angeblich Tips bekommt, wei man sich rechtlich korrekt absichert, haben nur seitenlang aufgelistet, wei man es nicht macht, ohne zu verraten wie es richtig geht. Höchstens Bruchstücke, aber nichts wirklich greifbares, wie hier im Thread. :)


    Schließlich habe ich mich an einen der bekannten TT-Rechtsverdreher gewandt (Danke nochmal booner :) ) der mir dann den passenden Text-tipp gegeben hat.
    Auch wenn ich inzwischen kaum noch über ebay verkaufe, habe ich folgenen Textbausten für alle Auktionen gespeichert:


    ----------------
    Rechtliche Hinweise:
    Verkauft wird hier ein gebrauchter Artikel von privater Hand, eine Haftung für Sachmängel schließe ich aus; nicht ausgeschlossen jedoch ist eine Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen groben Verschuldens i.S.d. § 309 Ziffer 7 lit. a,b BGB. Ich habe den Zustand der Kaufsache ehrlich beschrieben, eine Beschaffenheitsgarantie möchte ich dadurch aber ausdrücklich nicht übernehmen.


    Versand ausschließlich gegen Vorkasse durch Vorabüberweisung von Kaufpreis zzgl. Versandkosten auf mein Bankkonto, oder als Nachnahmesendung.
    Oder Barzahlung bei persönlicher Abholung.


    Versandkosten bei Vorkasse 7,00 Euro
    Bei Nachname 11,00 Euro.
    Bei Persönlicher Abholung fallen keine Versandkosten an.


    Achtung Spaßbieter:
    Ein Gebot verpflichtet zum Kauf. Mir macht es keinen Spaß mich mit sogenannten Spaßbietern rumzuärgern, aber mein Anwalt verdient gut daran, und dann vergeht euch der Spaß. Also spart euch die Mühe.
    Bitte alle Fragen vor Gebotsabgabe klären. Versand ausschließlich zu den obengenannten Bedingungen und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
    ------------


    Ich bin kein Rechtsanwalt, sollte der Text auch unwirksam sein, bin ich nicht dafür haftbar zu machen :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ich habe einstmals auch lange danach gesucht. Es war wirklich zum Verzweifeln, weil nirgends was zu finden war.


    Komisch, eigentlich lässt sich das doch ganz leicht finden, z.B. irgendwo bei Chip, sogar bei Computerbild.
    Wichtig ist jedenfalls der Ausschluss vom Auschluss bei Verletzung von Leben usw. - das macht diese Klausel auch wirksam wenn sie im Sinne einer AGB-Klausel verwendet wird.
    Das mit den Spassbietern und dem Anwalt würde ich weglassen, das findet jeder den ich kenne nur albern, erst Recht der Hinweis auf den Anwalt - von 1000 Leuten die das so andohen zieht das doch nicht mal einer durch, insofern sollte man nie mit etwas drohen was man dann nicht auch tut.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Nun ich drohe nicht nur damit, ich ziehe das wirklich durch. Das hat einer schon schmerzlich erleben müssen. Seitdem gibt es den hinweis, und keiner traut sich mehr :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Ich verwende immer folgendes:


    Hinweis zu Sachmängelhaftung / Gewährleistungsausschluss nach neuem Schuldrecht: Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind mir keine Fehler und/oder Mängel bekannt. Als Privatperson kann ich keine weitere Garantie übernehmen. Die Lieferung erfolgt deshalb unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistungsausschluss). Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B. gültige Herstellergarantie), so wird dies in der Beschreibung erwähnt. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für weitere Einzelheiten beachten Sie die weiter unten stehenden Bedingungen.


    und dann zusätzlich noch:


    Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt für die Verjährung auf Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung meinerseits oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfülunggehilfen beruhen.Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.



    Wie immer bei sowas: Auf die Richtigkeit keine Gewähr :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Besonders den ersten Absatz finde ich sehr gut. Schliesslich kann und soll man ja zu dem stehen was man verkauft - so sichert man dem KÄufer zu, dass er keinen Ziegelstein statt der angebotenen Ware bekommt und dass die auch der Beschreibung entspricht.
    Mit dem zweiten Absatz sichert man sich dann gegen diejenigen ab, die die ganze Sache sowieso falsch verstehen (wollen) und die den Verkäufer gerne auch noch für nach Erhalt und nach eigenem Gebrauch neu aufgetretene Mängel verantwortlich machen würden.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Im ersten Absatz dürfte so mancher Richter aber wieder die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sehen.


    Es lässt sich aber wie bereits erwähnt keine Universalformel definieren. So muss z.B. unterschieden werden, ob neue oder gebrauchte Ware verkauft wird. Mag die o.g. Klausel für den Regelfall des Gebrauchtwarenverkaufs wirksam sein, ist sie dies bei Verkauf neuer Ware nicht.


    In diesem Fall hilft gar kein AGB-mäßig vereinbarte Klausel, mag sie noch so raffiniert sein.


    Das Einzige was bei Neuware hilft: Sie als Gebrauchtware deklarieren (und dem Haftungsausschluss zu Liebe auf die Mehreinnahmen für den Verkauf als Neuware verzichten). Und damit meine ich nicht so etwas wie "die Sache ist neu, sie wird aus rechtlichen Gründen als gebraucht verkauft".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!