ZitatOriginal geschrieben von Dr.Beer
eigentlich schon, nur kostet auch wieder alles. die mitarbeiten waren den ganzen tag unterwegs und sprit ist auch nicht umsonst...hatte also schon genug kostet deswegen..und dann jetzt noch anwalt??
wenn es nicht anders geht gehe ich auch zu dem..dachte nur dass jemand von euch vllt. bescheid wüsste!!
Es geht hier mehr um die tatsächliche Erfassung des Sachverhalts als um die rechtliche Bewertung des Sachverhalts. Und das ist aus der Ferne nur schwer möglich.
Wenn die Reifen aber wirklich komplett abgefahren sind oder zumindestens die geringste Profiltiefe < 1,6mm ist, so dass der LKW mit diesen Reifen nicht mehr auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt werden darf würde ich darin einen Sachmangel sehen, da das Fahrzeug dann nicht mehr für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und auch die aufgrund der Beschreibung zu erwartende, verkehrstüchtige Beschaffenheit nicht gegeben ist.
Zwar ist ein Reifen das Paradebeispiel für ein Verschleißteil, dennoch muss eine Verkehrsintauglichkeit aufgrund eines besonders stark verschlissenen Verschleißteils bei deren Offensichtlichkeit (hier ja gegeben) in meinen Augen angeführt werden.
Auch hat die Scheibe nicht wie beschrieben einen, sondern mehrere Sprünge und zusätzlich eine Verformung. Das spricht auch für einen Sachmangel.
Das sind aber nur Mutmaßungen. Ohne den tatsächlichen Zustand zu kennnen kann man nunmal keine definitve Aussage treffen.