Danke für die Antwort.
Nach Neustart meines Computers sehe ich es jetzt auch wieder.
?????
Na, Hauptsache, es geht wieder !
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Hallo!
Damit der Verkäufer die Provision bei erfolgreichem Verkauf nach wiedereinstellen (Sofort-Kauf) gutgeschrieben bekommt, muss zwingend eine Unstimmigkeit vom Verkäufer gemeldet werden? Oder gibt´s die Provisionsgutschrift auch bei einvernehmlicher Einigung, wenn die Unstimmigkeitsmeldung vom Käufer kam?
Hintergrund: Hab mich mit einem Verkäufer bereits geeinigt (Artikelbeschreibung falsch). War ein Versehen, ok.
Habe dazu das hier gefunden - ist mir aber nicht 100% klar.
ZitatOriginal geschrieben von sway-67
Nach Auktionsende, wenn der Käufer zurück treten will, einfach Unstimmigkeit melden. Dort dann anklicken das er vom kauf zurück tritt und angeben aus welchem Grund. Dann bekommst man eine Email und der Käufer auch.
Auf diese muß er Käufer dann reagieren und schon bekommst du sofort die Gebühren wieder.
Gruß, N.
Paypal Gebührenabwälzung?
Mich würde mal kurz eure Meinung zum folgenden Fall interessieren:
Ich habe einen (bis heute gültigen) Paypal Gutschein.
Gestern Abend habe ich einen Artikel für 3 EUR + 3,99 EUR Porto gekauft. In der Auktionsbeschreibung waren die 3,99 EUR als versicherter Versand ausgewiesen. In der Kaufabwicklung hieß es dann, dass bei Zahlung per Paypal 4,99 EUR anfallen, da versicherter Versand erforderlich sei....
Ich habe daraufhin den Händler angeschrieben, welcher auch wieder sagte, dass versicherter Versand erforderlich sei (Paypal AGB) und deshalb 4,99 EUR anfallen würden.
Was meint ihr dazu?
Wenn die höheren Versandkosten bei PP-Zahlung so auch in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden (meistens versteckt, klein und unauffällig), kannst du wohl nichts machen.
Bei PP-Zahlung kanns der Verkäufer halt nicht als billige Warensendung verschicken sondern muss eine nachverfolgbare Versandart (Paket, Einschreiben) wählen, damit er nachher gegenüber Paypal den Versand per Beleg nachweisen kann, falls ein Kunde behauptet die Ware sei nicht angekommen.
Diese Mehrkosten will er halt auf diese Weise erstattet haben. Manche knüpfen deshalb eben Paypal-Zahlung an teurere Versandarten wie "Express-Versand" oder "DHL-Paket".
Wenn dich der 1 Euro mehr stört, dann könntest du ja ggf. gleich von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
P.S.
Die Versandart "versicherter Versand" bei Gewerblichen ist abmahnfähig und wurde daher von Ebay gestrichen und durch konkretere Versandarten (Brief, Paketversand etc.) ersetzt. Denn bei gewerblichen Verkäufern ist die Sendung unabhängig von der Versandart versichert, der Verkäufer trägt immer das Versandrisiko... und muss ggf. neu liefern.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Brainstorm
Hallo
Ich hab gerade auch mal eine Frage:
Ich hatte vor längerer Zeit etwas von einem Händler gekauft. Auktionsende 20.8.08. Am 21.8. überwiesen, am 22.8. wurde vom Verkäufer "Zahlung erhalten" markiert. Schön soweit.
Dann aber keine Lieferung. Also bei Ebay einen Streitfall geöffnet. Mehrere Telefonate mit Versprechungen, aber keine Lieferung.
Also letztlich Meldung an Ebay wegen nicht geliefertem Artikel.
Heute wollte ich dann (nachdem meine letzte per Fax übermittelte Fristsetzung am Samstag ausgelaufen ist) per Einschreiben vom Kaufvertrag zurücktreten, und Rückzahlung verlangen (wenn die dann nicht kommt, Mahnverfahren einleiten).
Dazu ein paar Fragen:
1. Kann ich die Portokosten für das Einschreiben auf die offene Forderung aufschlagen?
2. Wie sieht das mit den kosten für das eventuell anstehende Mahnverfahren aus?
3. Größtes Problem: Ebay hat mir heute eine Mail geschickt, daß mir aus Kulans 20€ zurückgezahlt werden. (Insgesamt hatte ich inkl Port 45€ bezahlt). Kann ich nun nur noch die fehlenden 25€ vom Verläufer zurückfordern? Oder wirkt sich das rechtlich auf die Forderung an den VK nicht aus. Was wäre, wenn ich den Brief schon abgeschickt hätte?
Wär schön wenn mir da einer weiterhelfen kann, wie es weitergeht.
Auch wenn es schon eine Weile her ist. Bzgl. der Kulanz von eBay. eBay hat einen Selbstbehalt von 25 Euro beim Käuferschutz daher gab es auch nicht die ganzen 45 Euro zurück.
Re: Paypal Gebührenabwälzung?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von LordExcalibur
Mich würde mal kurz eure Meinung zum folgenden Fall interessieren:
Ich habe einen (bis heute gültigen) Paypal Gutschein.
Gestern Abend habe ich einen Artikel für 3 EUR + 3,99 EUR Porto gekauft. In der Auktionsbeschreibung waren die 3,99 EUR als versicherter Versand ausgewiesen. In der Kaufabwicklung hieß es dann, dass bei Zahlung per Paypal 4,99 EUR anfallen, da versicherter Versand erforderlich sei....
Ich habe daraufhin den Händler angeschrieben, welcher auch wieder sagte, dass versicherter Versand erforderlich sei (Paypal AGB) und deshalb 4,99 EUR anfallen würden.
Was meint ihr dazu?
Re: Paypal Gebührenabwälzung?
ZitatOriginal geschrieben von LordExcalibur
Ich habe daraufhin den Händler angeschrieben, welcher auch wieder sagte, dass versicherter Versand erforderlich sei (Paypal AGB) und deshalb 4,99 EUR anfallen würden.
Würde beim Händler mal höflich nachfragen, worin für ihn der Unterschied zwischen versicherten Versand und versichertem Versand bei Paypalzahlung besteht.
Oder ob er einfach die Gebühren, die er durch die Bereitstellung und Nutzung der PP-Zahlungsweise hat, auf den Käufer abwälzen will.
Wenn in der Beschreibung kein HInweis auf die erhöhten Versandkosten bei PP-Zahlung, würde ich auf die 3,99€ pochen, da auch sie kaufentscheidendes Indiez war.
Bei mir genau dasselbe.
Was bei mir zu bemängeln ist: Die Versandkostenangaben in der Auktion sind widersprüchlich. Einmal sind die ganz normalen Versandkosten angegeben, an anderer Stelle steht, dass bei Paypal-Zahlung höhere Versandkosten anfallen.
Mal sehen wie sich das auf meine Bewertung auswirkt.
Die Paypal-Kosten auf den Käufer teilweise umlagern schön und gut - aber keine 3 € Aufschlag bei nem Warenwert von 4 € und das noch schön versteckt.
Hallo,
ich wollte vor kurzem einen Artikel (Parfum neu) wieder einstellen. Ging nicht, eBay hat eine "Beschränkung" meines Kontos beschlossen. Ohne jede Angabe eines Grundes. Meine Anfrage bei Ebay ergab nur eine blablabla-Standartantwort. Ich solle an einer positiven Bewertungsbilanz arbeiten (habe 99,x% positiv).
Hat jemand von Euch ebay mal erfolgreich aufgefordert, diesen Schwachsinn zu unterlassen? Die verhalten sich ja wie ein totalitärer Staat. Nach 90 Tagen (soll ich mal lachen?) hat man die Möglichkeit, das erneut prüfen zu lassen.
Nochmal: Nichts vorgefallen, kein Vorwurf, alles bestens - und Ebay verbietet mir, Dinge zu verkaufen.
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