Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich möchte keinen verbindlichen Rechts-Rat abgeben, nur meine Meinung:


    Wenn du die Kamera als gebraucht verkauft hast, dürfte es IMHO egal sein, wie sie gebraucht wurde und wie du sie erworben hast. Denn bei dem Kauf eines gebrauchten Artikels kann man schliesslich nicht erwarten, dass der gerade erst neu irgendwo vom Verkäufer erworben wurde.
    Hast du mal de Link zu der Auktion oder den Auktionstext?


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Hallo,


    habe eine Digitalkamera bei ebay verkauft,nun droht der Käufer mir mit dem Rechtsanwalt,weil ich verschwiegen habe,daß es sich um ein refurbished Produkt von amazon resterampe handelt und ich dies in der Beschreibung hätte mitangeben müssen.Da ich die Kamera nicht neu gekauft habe,sondern als Rückläufer von amazon.
    In der Artikelbeschreibung habe ich den Zustand als Gebraucht gekennzeichnet.Hat der Käufer recht ?


    gruß lokomotive


    IMHO bist Du im Recht, schließlich hast du die Ware nicht als 'neu' verkauft. Und ich denke schon, dass man 'gebraucht' mit 'refurbished' gleichsetzen kann... Kann es sein, dass Du die Cam bei eBay für mehr (oder ungefähr gleich viel) Geld verkauft hast, als bei amazon bezahlt und sich der Käufer deswegen aufregt? *g*

  • Bei sowas am besten immer gleich den Link der Auktion mit posten.


    Es kann schon einen Unterschied machen, ob Du eine "gebrauchte" Kamera gekauft hast und diese dann als gebrauchte weiterverkaufst, oder ob Du als Erstbesitzer eine neue Kamera kaufst und diese dann als gebraucht weiterverkaufst.


    Aber lohnt es sich aber wirklich wg. sowas sich auf einen Streit mit dem Käufer einzulassen? Selbst wenn Du im "Recht" bist nimm das Ding zurück und gut ist, spart Zeit und Nerven.

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    So wie es aussieht, kauft der zweit höchste Bieter den TyTn II für lediglich einen Euro weniger als der Höchstbieter.
    Also bin ich eventuell noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen.


    SiemensmasterXXX


    trotzdem würde ich dem verkäufer den nichtbezahlten artikel inkl. mahnung reindrücken...
    problem ist nur, daß du dann ein paar tage warte müßtest, bis der zweitbieter zugreifen könnte...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Hallo,


    habe eine Digitalkamera bei ebay verkauft,nun droht der Käufer mir mit dem Rechtsanwalt,weil ich verschwiegen habe,daß es sich um ein refurbished Produkt von amazon resterampe handelt und ich dies in der Beschreibung hätte mitangeben müssen.Da ich die Kamera nicht neu gekauft habe,sondern als Rückläufer von amazon.
    In der Artikelbeschreibung habe ich den Zustand als Gebraucht gekennzeichnet.Hat der Käufer recht ?


    gruß lokomotive


    Dazu müsste man das Schicksal der Kamera genauer kennen. Wurde sie einfach nur zurückgeschickt, dann solltest du rechtlich unbedenklich gehandelt haben. Wurde sie kurz getestet und dann zurückgeschickt, wird man sie bei deinem Kauf auch noch als "neu" bezeichnet haben können (einige Gerichte sehen bei Elektrogeräten eine sehr kurze Nutzung, imho um die 20-30 Minuten als nicht schädlich für die Bezeichnung "neu an.


    Wurde sie aber intensiver genutzt, kann das problematisch werden. Dann hast du dem Käufer immerhin nicht nur den Vorbesitzer verschwiegen, sondern dann hat der Käufer auch noch wirklich ein rechtliches Interesse an der wahrheitsgemäßen Angabe über die Vornutzung.


    Ein Amtsgericht hatte einmal entschieden, dass das bewußte "Verschweigen" eines Vorbersitzer den Käufer zur Anfechtung infolge arglistiger Täuschung berechtigen kann.


    Nur wird sich die Nutzung des Amazon-Käufers seinerzeit nicht mehr nachvollziehen lassen.


    Ich denke aber, der Käufer ärgert sich primär darüber, dass du die Kamera 1 Jahr nutzen konntest und er jetzt sogar noch 36€ draufgelegt hat. Hunde die bellen, beißen nicht, sagt man ja immer. Und manche ebay-Nutzer haben Tiercharakter ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Derartige Aussagen "Kamera ist wie neu und wird mit sämtlichem Zubehör geliefert." sollte man bei Auktionen von gebrauchten Sachen tunlichst unterlassen gibt nur unnötig Ärger.


    Und auch ansonsten geht aus der Auktion nicht hervor, dass es sich um einen Rückläufer handelt. Wie bereits geschrieben wurde kann das in solchen Fällen strittig sein ob sowas erwähnt werden muss oder nicht. Wenn Du also nicht gerade besonders viel Zeit und Nerven über hast um die mit dem Käufer rumzuärgern nimm das Ding zurück.

  • Naja bei eBay hat komischerweise immer einer nen Anwalt in der Familie. Ich würde mich nicht beeindrucken lassen und auf den Kaufvertrag bestehen

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