Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Das Einzige was wirklich beachtet werden sollte, ist der Zeitfaktor der Anfechung, denn diese muss "unverzüglich" erfolgen.


    Man könnte ja noch auf den Neckermann A640-Thread verweisen - so wie man es jedenfalls nicht machen soll... :D

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Du glaubst ja nicht wie viele solcher Fälle ich innerhalb von Wochen erlebt habe. Bin gerne öfters bei ebay, da ich gerne nach neuesten Techniken (günstig) suche.
    Bei so vielen Millionen Angeboten passiert das regelmäßig!


    Zur Beruhigung: der kann dir erzählen, was er möchte. Aber du hast ja versehentlich eingestellt, von daher sind die o.g. Paragraphen ok. Selbst vor Gericht kann nichts machen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    ne negative hat er dann sicher


    Ja, und? :confused: Soll er deshalb das Gerät für'n Euro veräußern, obwohl er es, rechtlich gesehen, gar nicht muss?


    Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem...


    Ein Schloss wär' toll.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    ...


    Ein Schloss wär' toll.


    ist grad verkauft worden :D für einen euro

  • Und da ist die (blöde) Reaktion des Käufers:


    Sehr geehrter eBay Verkäufer,




    Für diesen Fehler kann ich nichts!


    *Ich wäre aber unter Umständen bereit Ihnen preislich ein wenig entgegenzukommen und erwarte da von Ihnen eine Preisvorstellung oder einen Einigungsvorschlag !


    *Ich denke das wäre die beste Lösung für die Angelegenheit, sollte ich nichts mehr von Ihnen lesen, werde ich weiter meinen Anspruch geltend machen !



    Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie laut den Ebay-Bestimmungen zur Vertragseinhaltung verpflichtet sind, egal wo der Preis liegt!


    Internetauktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bindend. Das hat der BGH durch sein Urteil vom 07.11.2001 (AZ: VIII ZR 13/01) inzwischen rechtssicher geklärt. Denn eine Willenserklärung (§§ 145ff BGB) kann durch Mausklick abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 ff BGB mit allen Rechten und Pflichten zustandekommt. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden.



    Ich denke das wäre die beste Lösung für die Angelegenheit, sollte ich nichts mehr von Ihnen lesen, werde ich weiter meinen Anspruch geltend machen !



    Als Antwort bekommt er nun erstmal o.g. Urteile
    Muss ich sonst irgendwie "Angst" haben? DÜrfte ansonsten über meine Eltern zudem noch rechtschutzversichert sein.
    DIe halbe email scheint übrigens aus http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html zu zitieren

  • Zitat

    Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie laut den Ebay-Bestimmungen zur Vertragseinhaltung verpflichtet sind, egal wo der Preis liegt!


    Zitiere Paragraph 119 und lasse Dich nicht mürbe machen, das Recht ist auf Deiner Seite. Natürlich ärgert er sich, keine Frage, versuchen kann man es ja mal. Aber diese Urteile gibts nicht umsonst. Er sollte wissen, was man kann und was nicht, ansonsten hätte er nicht das geschickt. Also - easy :top:

  • Ich würde nichts weiter unternehmen, das führt zu nichts. Evtl. noch ein Hinweis, dass bei weiterer (anwaltlicher) Geltendmachung auf Übergabe und Übereignung zu 1€ auf negative Feststellung des Nichtbestehens des Kaufvertrages geklagt und dass eine unberechtigte negative Bewertung a la "Für 1€ gekauft, liefert nicht" ggf. klageweise beseitigt werden wird.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • nochmals vielen dank für die hilfe.


    Das von ihm zitierte Urteil hat einen ganz anderen Hintergrund... Das hat der sich nicht mal selber durchgelesen denke ich. -> http://www.jurpc.de/rechtspr/20010255.htm
    Wäre folgende Antwortmail OK?


    "Hallo,
    schade, dass das nun auf eine so "blöde" Weise laufen muss.
    Für den Fehler können Sie nichts, korrekt, aber er bringt Ihnen ja nun wirklich keinerlei Problem oder Nachteil.
    Ich hatte ja gehofft, dass man das auf normaler menschlicher Ebene regeln kann aber wenn das nicht geht, tut mir das auch leid.


    Ich möchte zudem auch höflich ein Beispielurteil anführen, das wohl eindeutig belegt, dass ich mich im Recht befinde. (http://www.jura.uni-frankfurt.…remen_-_Inhaltsirrtum.pdf , besonders sollte BGB §119 beachtet werden)
    Das von Ihnen zitierte Urteil findet in diesem Fall keine Anwendung, da es sich um einen vollkommen anderen Sachverhalt handelt.
    Ich empfehle, dieses im vollen Wortlaut zu lesen und nicht nur von http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html o.ä. zu zitieren.
    Ich habe den Kaufvertrag zudem umgehend durch meine mail an Sie angefechtet.


    Ich bitte den Fehler nochmals zu entschuldigen, hoffe, dass wir die Angelegenheit auf normale Weise aus der Welt schaffen können und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt."

  • Zitat

    Original geschrieben von cogogt
    ...Ich habe den Kaufvertrag zudem umgehend durch meine mail an Sie angefechtet...


    angefochten ;)

    Zitat

    ...Ich bitte den Fehler nochmals zu entschuldigen, hoffe, dass wir die Angelegenheit auf normale Weise aus der Welt schaffen können und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt."


    Ansonsten klingt das alles ganz gut so. Kannst ihm ja sonst nochmal freundlich den Hinweis geben, bezüglich des Themas "versehentlicher 1€-Sofortkauf" mal seinen Anwalt zu konsultieren. Der sollte eigentlich sofort wissen, wie da die Rechtslage ist...
    Sorgen machen brauchst Du Dir jedenfalls keine. :)


    PS: Echt traurig, dass sich manche Leute (hier Käufer) nicht mal über die Rechtslage informieren, bevor sie solch einen Mist schreiben. :rolleyes:

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