Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Das ist irgendein Urteil von irgendeinem OLG,


    Gut erkannt! Genauer gesagt, von einem der 24 deutschen OLGe.


    Zitat


    nichts verbindliches für alle Fälle,


    Das haben Urteile so an sich, eine inter omnes Wirkung kann nur ein Nichtjurist verlangen...


    Zitat


    es gibt genauso gut gegenteilige Auffassungen zum Thema.


    Natürlich. Zu allem in unserer schönen Welt gibt es gegenteilige Auffassung. Die Frage ist nur von wem und wie weit man damit kommt.


    Wenn man vor Gericht geht, sollte man sich an obergerichtlicher Rechtsprechung in identsichen Fällen zumindest orientieren.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Welcher Höhlenmensch kommt auf solchen Unsinn. War der Richter etwa nicht ganz bei sich? :confused:


    Die Richter des OLG Karlsruhe haben im Gegensatz zu den Richtern des OLG Nürnberg die RiL 97/7/EG, der das deutsche Widerrufsrecht zu Grunde liegt, gelesen. Wenn du es auch getan hättest, würdest du nicht von Höhlenmenschen sprechen, sondern sich der absolut eindeutigen und unmissverständlichen Aussage des europäischen Gesetzgebers anschließen:


    Art. 6 Abs. 1 S. 2 RiL 97/7/EG:

    Zitat


    Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


    :rolleyes:

  • Zitat

    unmissverständlichen Aussage des europäischen Gesetzgebers anschließen:


    Das gibt es nicht. Es werden Richtlinien erlassen, keine Gesetze - ergo kein "Gesetzgeber" vorhanden, also erst mal uninteressant, so lange es kein grundsatzurteil gibt. Wie z.B. den "Widerruf" an sich.

  • Hab vor kurzem auch nen Artikel bei Ebay verkauft; nachdem der Käufer mir gemeldet hat er hätte überwiesen hab ich den Artikel rausgeschickt (weil ich danach 2 Wochen in den Urlaub entschwunden bin und mir dachte, dann muss der käufer keine 2 Wochen warten). Allerdings ist das Geld nie bei mir eingegangen und mails werden nicht beantwortet. Hab auch das Geld schon angemahnt aber ich glaub da kommt nix mehr. Ware+Porto haben nen wert von 50 Euro; ich finde das zu viel Geld als dass man da nichts macht. Lohnt sich ein Mahnverfahren oder wie soll ich da weiter vorgehen??

  • Sieht schlecht für dich aus. 50 Eur sind zwar viel, aber als "Lehrgeld" trotzdem angemessen. Bei mir gab es schon ca. 3 Fälle: Ware verschickt, Geld kam nicht an. Das waren aber minimale Beträge (unter 10 Eur). Bei dem einen habe ich das Geld dann trotzdem bekommen. Paar Mails usw.


    Was sein kann: er ist vielleicht im Urlaub. Daher nochmals emails anschreiben, TelNr raussuchen oder auch mal den Nachbar anrufen, wo der Herr bleibt.


    Sicherlich würde ich das bei ebay melden, aber andere Verfahren wie Mahnung lohnt sich nicht so ganz. eventuell einfach mal ne Anzeige machen (falls du keine SCheu davor hast. Es gibt viele Ebayer, die eine Anzeige auch bei hohen BEträgen nicht wagen). Es geht vielfach nicht darum, dass man das Geld durch ne Anzeige zurückbekommt, sondern dass der Betrüger bei der Polizei registriert wird. Das hilft auch bei zukünftigen Delikten des Betrügers.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • wie schauts bei einem mahnverfahren aus? Die kosten hierfür muss doch dann der Käufer zahlen oder? Dann verdient halt ein Anwalt noch mit aber das kann mir ja egal sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Sieht schlecht für dich aus. 50 Eur sind zwar viel, aber als "Lehrgeld" trotzdem angemessen.


    Wie kommst Du zu einer deprimierenden Haltung?
    Natürlich kann man in absolut jedem Fall ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen - ob das erfolgreich ist, kann man vorher sowieso niemals wissen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sofern Du Dir sicher bist, dass Du ein eventuelles Gerichtsverfahren auch gewinnst...


    und dann beim schuldner auch was zu holen ist... :rolleyes:

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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